Hauptverhandlungen vor den Strafkammern des Landgerichts Bad Kreuznach in der 20. Kalenderwoche 2023

Montag, den 15.05.2023, 09:00 Uhr, 5. Strafkammer, Saal 7
Az: 5 KLs 1042 Js 4616/21 jug (2)

Der am 03.05.2023 begonnene Prozess wegen unerlaubter Abgabe bzw. Verbrauchsüberlassung von Betäubungsmitteln als Person über 21 Jahren an eine Person unter 18 Jahren u.a. wird fortgesetzt.

Ein weiterer Fortsetzungstermin ist auf den 24.05.2023 bestimmt worden.

 

Montag, den 15.05.2023, 09:30 Uhr, 7. Strafkammer, Saal 6 (Berufungssache)
Az: 7 Ns 1022 Js 15661/21

Das Amtsgericht Bad Kreuznach hat einen 39 Jahre alten, vorbestraften Angeklagten aus Bad Kreuznach wegen Missbrauchs von Notrufen zu einer Geldstrafe in Höhe von 3.900 Euro verurteilt.

Mitte September 2021 sei durch einen Auslieferungsfahrer eines Lieferunternehmens ein Verkehrsunfall ohne Verletzte bei der Polizei gemeldet worden. Da dieser Unfall nach Ansicht des Angeklagten bei der Polizei nicht schnell genug aufgenommen worden sei, habe der Angeklagte, ohne selbst am Unfallort zu sein, 23 Minuten nach dem Anruf des Auslieferungsfahrers bei der Polizei seinerseits per Notruf die Polizei angerufen. Er soll sodann wahrheitswidrig mitgeteilt haben, dass der weitere Unfallbeteiligte beabsichtigen würde, die Unfallstelle zu verlassen und womöglich betrunken sein könnte. Als daraufhin eine Polizeibeamtin an der Unfallstelle eingetroffen sei, habe sich herausgestellt, dass die von dem Angeklagten über Notruf getätigten Angaben nicht der Wahrheit entsprochen hätten, was dem Angeklagten bewusst gewesen sei.

Der Angeklagte hat sich vor dem Amtsgericht zu dem Tatvorwurf nicht eingelassen.

 

Dienstag, den 16.05.2023, 09:00 Uhr, 2. Strafkammer, Saal 7
Az: 2 KLs 1043 Js 16000/22

Der am 02.05.2023 begonnene Prozess wegen unerlaubter Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge u.a. wird fortgesetzt.

 

Mittwoch, den 17.05.2023, 09:00 Uhr, 1. Strafkammer, Saal 7 (Schwurgericht)
Az: 1 Ks 1022 Js 15232/19

Die Staatsanwaltschaft Bad Kreuznach wirft einem 29 Jahre alten, nicht vorbestraften Angeklagten aus Blankenrath einen versuchten Totschlag in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung vor.

Der Angeklagte soll Anfang Oktober 2019 Besucher des Oktoberfestes auf dem Gelände des Flughafens Frankfurt Hahn gewesen sein. Im Laufe des Abends soll es im Toilettenbereich zu einem Handgemenge mehrerer Personen gekommen sein. Der Angeklagte soll an diesem Handgemenge beteiligt gewesen sein. Ein Polizeischüler, der ebenfalls Besucher des Oktoberfestes gewesen sei, soll sich zu dem Gerangel begeben und sich um Schlichtung bemüht haben. Im weiteren Verlauf sollen Security-Mitarbeiter die Teilnehmer des Gerangels, unter anderem den Angeklagten und den Polizeischüler, des Zeltes verwiesen haben. Der Angeklagte soll im Anschluss daran den Polizeischüler unter einem Vorwand auf einen dunklen Parkplatz gelockt haben. Auf dem Parkplatz soll er den Polizeischüler zunächst unvermittelt mit der Hand in das Gesicht geschlagen haben, sodass der Polizeischüler zu Boden gegangen sei. Als der Polizeischüler ohnmächtig am Boden gelegen habe, soll der Angeklagte sich über den Kopf des Polizeischülers gestellt und mindestens einen senkrechten Tritt auf den auf dem Asphalt liegenden Kopf des Polizeischülers ausgeführt haben. Ein Zeuge soll dies beobachtet haben und aus seinem Auto gesprungen sein, um weitere Tritte zu verhindern. Der Angeklagte sei daraufhin geflüchtet.

Der Polizeischüler soll eine Schädelprellung, einen Trümmerbruch der Nase, eine Platzwunde am Kopf rechts, eine Platzwunde am Kinn unter dem rechten Mundwinkel, eine Platzwunde an der Oberlippe, mehrere offene Wunden im Mund sowie diverse Prellmarken und Kratzer erlitten haben.

Fortsetzungstermine sind auf den 22.05.2023, 24.05.2023 und den 31.05.2023 bestimmt worden.

 

Freitag, den 19.05.2023, 09:00 Uhr, 2. Strafkammer, Saal 7
Az: 2 KLs 1043 Js 1894/22

Der am 12.04.2023 begonnene Prozess wegen gewerbsmäßiger und bandenmäßiger Geldwäsche wird fortgesetzt.

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