Hauptverhandlungen vor den Strafkammern des Landgerichts Bad Kreuznach in der 20. Kalenderwoche 2024

Montag, den 13.05.2024, 09:30 Uhr, 2. Strafkammer, Saal 7
Az: 2 KLs 1042 Js 16733/22

Die Staatsanwaltschaft Bad Kreuznach wirft einem 26 Jahre alten, nicht vorbestraften Angeklagten aus Bad Kreuznach bewaffnetes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in Tateinheit mit unerlaubtem Besitz von Betäubungsmitteln vor.

Der Angeklagte soll Mitte September 2022 in seinem Zimmer in Bad Kreuznach insgesamt 97,1 Gramm Marihuana mit einem THC-Gehalt von mindestens 15,7 Gramm und 217,65 Gramm Haschisch mit einem THC-Gehalt von mindestens 46,2 Gramm verwahrt haben. Der größte Teil der Betäubungsmittel sei zum gewinnbringenden Weiterverkauf vorgesehen gewesen. Der übrige Teil der Betäubungsmittel sei zum Eigenkonsum bestimmt gewesen. In seinem Zimmer soll der Angeklagte zudem zu Verteidigungszwecken in unmittelbarer Zugriffsnähe zu dem Haschisch einen Schlagring gelagert haben.

 

Montag, den 13.05.2024, 09:30 Uhr, 7. Strafkammer, Saal 6 (Berufungssache)
Az: 7 NBs 1024 Js 14990/22

Das Amtsgericht Idar-Oberstein hat einen 61 Jahre alten, nicht vorbestraften Angeklagten aus Idar-Oberstein wegen gefährlicher Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von 7 Monaten verurteilt. Das Amtsgericht Idar-Oberstein hat die Vollstreckung der Freiheitsstrafe zur Bewährung ausgesetzt.

Mitte August 2022 sei es zu einer zunächst verbalen Auseinandersetzung des Angeklagten mit seiner Schwester gekommen. Im Verlauf dieser Auseinandersetzung habe der Angeklagte mindestens einmal mit einem Holzstock in Verletzungsabsicht in Richtung des Kopfes seiner Schwester geschlagen, die jedoch ihre Arme schützend vor den Kopf gehalten habe und deshalb lediglich am linken Unterarm getroffen worden sei. Die Schwester des Angeklagten habe hierdurch Schmerzen sowie mehrere blutende Wunden am linken Unterarm erlitten.

Der Angeklagte hat sich vor dem Amtsgericht Idar-Oberstein dahingehend eingelassen, dass er von seiner Schwester angegriffen worden sei und sich gegen diesen Angriff nur verteidigt habe. Er habe hierbei seine Schwester zu keinem Zeitpunkt geschlagen.

 

Dienstag, den 14.05.2024, 09:30 Uhr, 5. Strafkammer, Saal 7
Az: 5 KLs 1023 Js 14504/23 jug

Der am 16.04.2024 begonnene Prozess wegen schweren sexuellen Missbrauchs eines Kindes u.a. wird fortgesetzt.

 

Dienstag, den 14.05.2024, 09:30 Uhr, 7. Strafkammer, Saal 6 (Berufungssache)
Az: 7 NBs 1023 Js 472/23

Das Amtsgericht Bad Kreuznach hat einen 60 Jahre alten, nicht vorbestraften Angeklagten aus Hahn wegen fahrlässiger Trunkenheit im Verkehr zu einer Geldstrafe in Höhe von insgesamt 1.500 Euro verurteilt.

Der Angeklagte soll Mitte November 2022 mit einem Pkw die Autobahn A61 befahren haben, obwohl er zuvor Alkohol konsumiert gehabt habe. Der Angeklagte sei hierbei relativ fahruntüchtig gewesen. Er habe eine Blutalkoholkonzentration von mindestens 0,95 Promille sowie alkoholbedingte Beeinträchtigungen in Gestalt von Gangunsicherheiten und einer verwachsenen Aussprache gehabt. Der Angeklagte habe bei Anwendung der ihm zumutbaren Sorgfalt erkennen können, dass er relativ fahruntüchtig gewesen sei. 

 

Mittwoch, den 15.05.2024, 09:30 Uhr, 7. Strafkammer, Saal 6 (Berufungssache)
Az: 7 Ns 1022 Js 13392/21

Das Amtsgericht Bad Kreuznach hat einen 33 Jahre alten, einschlägig vorbestraften Angeklagten aus Guldental wegen unerlaubten Entfernens von Unfallort, Kennzeichenmissbrauchs, Diebstahls in Tateinheit mit Urkundenfälschung in Tateinheit mit Kennzeichenmissbrauchs, vorsätzlichen Duldens des Fahrens ohne Fahrerlaubnis in Tateinheit mit vorsätzlichen Duldens des Fahrens ohne Versicherungsschutz sowie des vorsätzlichen Fahrens ohne Fahrerlaubnis in 7 Fällen, davon in zwei Fällen in Tateinheit mit vorsätzlichem Fahren ohne Versicherungsschutz und in einem Fall in Tateinheit mit unbefugtem Gebrauch eines Fahrzeuges zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 2 Jahren verurteilt. Die Vollstreckung dieser Strafe hat das Amtsgericht Bad Kreuznach zur Bewährung ausgesetzt.

Fall 1:

Der Angeklagte soll Anfang September 2021 eine Bekannte in Weinsheim aufgesucht haben. Dort habe sich deren abgemeldeter Pkw im Hof befunden. Der Angeklagte habe gegenüber seiner Bekannten angegeben, dass er einen Interessenten für den Pkw habe und diesen hierfür nach Waldböckelheim in die Werkstatt fahren müsse. Hierzu soll der Angeklagte den Pkw mit dem von einem abgemeldeten Ford Focus stammenden amtlichen Kennzeichen versehen haben, welches nicht für das Fahrzeug seiner Bekannten ausgegeben gewesen sei.

Fall 2:

Im Anschluss daran habe sich der Angeklagte ohne das Einverständnis seiner Bekannten und gegen deren ausdrücklichen Widerspruch mit dem Pkw seiner Bekannten entfernt und sei nach Langenlonsheim gefahren. Der Angeklagte habe hierbei gewusst, dass er nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis gewesen sei, da ihm diese zuvor durch gerichtliche Entscheidung entzogen worden sei.

Fall 3:

Anfang Juni 2021 soll der Angeklagte mit einem Pkw am öffentlichen Straßenverkehr teilgenommen haben, ohne im Besitz der hierfür erforderlichen Fahrerlaubnis gewesen zu sein. Hierbei soll er aus ungeklärten Gründen auf der Bundesstraße 41 auf Höhe der Anschlussstelle Rüdesheim die Kontrolle über das Fahrzeug verloren und seitlich mit der Mittelschutzplanke kollidiert sein.

Fall 4:

Nach jener Kollision habe der Angeklagte das Fahrzeug auf dem Verzögerungsstreifen der Anschlussstelle Rüdesheim abgestellt und sich fußläufig von der Unfallstelle entfernt, ohne sich um den von ihm angerichteten Schaden zu kümmern.

Fälle 5 und 6:

Anfang März 2020 soll der Angeklagte zweimal mit einem Pkw am öffentlichen Straßenverkehr in Bad Sobernheim teilgenommen haben, obwohl er gewusst habe, nicht im Besitz der erforderlichen Fahrerlaubnis gewesen zu sein. Bei den Fahrten habe er jeweils unter dem Einfluss von Amphetamin gestanden.

Fall 7:

Mitte Oktober 2019 soll der Angeklagte mit einem Pkw am öffentlichen Straßenverkehr in Wiesbaden teilgenommen haben, obwohl er gewusst habe, nicht im Besitz der erforderlichen Fahrerlaubnis gewesen zu sein.

Fall 8:

Ende August 2020 habe der Angeklagte in Rehborn einen Pkw gekauft. Mit diesem Pkw habe er sodann am öffentlichen Straßenverkehr in Rehborn teilgenommen. Hierbei soll er gewusst haben, dass er nicht im Besitz der erforderlichen Fahrerlaubnis gewesen sei und der für den Pkw erforderliche Haftpflichtversicherungsvertrag nicht bestanden habe.

Fall 9:

Anfang September 2020 soll der Angeklagte geduldet haben, dass eine weitere Person, von welcher der Angeklagte gewusst habe, dass diese Person keine Fahrerlaubnis gehabt habe, mit dem in Rehborn erworbenen Pkw am öffentlichen Straßenverkehr teilgenommen habe. Auch sei sich der Angeklagte bewusst gewesen, dass der Pkw nicht zugelassen gewesen sei und der erforderliche Haftpflichtversicherungsvertrag nicht bestanden habe.

Fall 10:

Mit dem in Rehborn erworbenen, nicht zugelassenen und nicht haftpflichtversicherten Pkw soll der Angeklagte am selben Tag wie im Fall 9 am öffentlichen Straßenverkehr in Monzingen teilgenommen haben. Hierbei sei ihm bewusst gewesen, dass er nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis gewesen sei.

Fall 11:

Ebenfalls am selben Tag wie im Fall 9 soll der Angeklagte zusammen mit der im Fall 9 genannten weiteren Person in Monzingen die amtlichen Kennzeichen eines fremden Fahrzeuges entwendet und an dem in Rehborn erworbenen Fahrzeug angebracht haben. An dem fremden Fahrzeug sollen der Angeklagte und die weitere Person ein anderes, entwertetes Kennzeichen angebracht haben.

Der Angeklagte hat sich zu den einzelnen Tatvorwürfen vor dem Amtsgericht Bad Kreuznach geständig eingelassen.

 

Mittwoch, den 15.05.2024, 11:00 Uhr, 2. Strafkammer, Saal 7
Az: 2 KLs 1042 Js 11149/23

Die Staatsanwaltschaft Bad Kreuznach wirft einem 57 Jahre alten, einschlägig vorbestraften Angeklagten aus Bad Kreuznach vor, in 3 Fällen mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge unerlaubt Handel getrieben zu haben.

Der Angeklagte soll zu einem nicht genau bestimmbaren Zeitpunkt vor dem 10.07.2023 den Entschluss gefasst haben, sich durch den gewinnbringenden Weiterverkauf von Kokain eine dauerhafte Einkommensquelle von einigem Gewicht zu verschaffen. In der Folge sei es zu den folgenden Taten gekommen:

Fall 1:

Am 10.07.2023 soll der Angeklagte 200 Gramm Kokain von einer männlichen Person gekauft haben.

Fall 2:

Am 28.07.2023 soll der Angeklagte weitere 30 Gramm Kokain von zwei männlichen Personen gekauft haben. Das Kokain habe er in der Folgezeit gewinnbringend an seine Kunden verkauft.

Fall 3:

Am 18.11.2023 habe der Angeklagte im Rahmen seiner Festnahme 18,38 Gramm Kokain mit einem Kokain-Hydrochlorid-Gehalt von 14,49 Gramm mit sich geführt. Jenes Kokain sei zum Weiterverkauf bestimmt gewesen.

Fortsetzungstermine sind auf den 04.06.2024, 11.06.2024, 12.06.2024 und den 20.06.2024 bestimmt worden.

 

Freitag, den 17.05.2024, 09:00 Uhr, 1. Strafkammer (Schwurgericht), Saal 7
Az: 1 Ks 1041 Js 17763/23

Die Staatsanwaltschaft Bad Kreuznach wirft einem 48 Jahre alten, vorbestraften, derzeit in der Rheinhessen-Fachklinik in Alzey vorläufig untergebrachten Angeklagten aus Fischbach in zwei tateinheitlichen Fällen jeweils einen versuchten Mord (Mordmerkmal: Heimtücke) in Tateinheit mit einer gefährlichen Körperverletzung vor.

Der Angeklagte soll an einem Nachmittag Anfang Dezember 2023 seine Wohnung in Fischbach verlassen haben und hierbei ein aufgeklapptes Einhandmesser mit einer Klingenlänge von ca. 10 cm in der Hand gehalten haben. Mit diesem Messer in der Hand sei er auf zwei männliche Personen zugegangen, die vor einem Tor zum Nachbargrundstück gestanden hätten. Auf die Begrüßung der beiden Männer habe der Angeklagte nicht reagiert. Vielmehr habe er unvermittelt auf die beiden Männer eingestochen. Dem einen Mann habe er zunächst in den rechten Oberbauch und sodann in den linken oberen Brustbereich gestochen. Dem anderen Mann habe er in den Hals gestochen. Dabei habe er eine tödliche Verletzung der beiden Männer zumindest billigend in Kauf genommen. Im Anschluss daran sei der Angeklagte zu seiner Wohnung zurückgegangen.

Die Stichverletzungen der beiden Männer seien später im Krankenhaus ärztlich versorgt worden. Innere Organe seien nicht verletzt worden.

Der Angeklagte soll an einer paranoiden Schizophrenie und damit einhergehenden Verfolgungsängsten und akustischen Halluzinationen leiden. Diese sollen mit hoher Wahrscheinlichkeit ursächlich für die ihm zur Last gelegte Tat gewesen sein.

Fortsetzungstermine sind auf den 03.06.2024, 07.06.2024, 14.06.2024, 17.06.2024 und den 21.06.2024 bestimmt worden.

Teilen

Zurück