Dienstag, den 13.05.2025, 09:15 Uhr, 5. Strafkammer, Saal 7
Az: 5 KLs 1023 Js 10454/24 jug (2)
Der am 18.03.2025 begonnene Prozess wegen Verstoßes gegen Weisungen während der Führungsaufsicht u.a. wird fortgesetzt.
Donnerstag, den 15.05.2025, 09:15 Uhr, 5. Strafkammer, Saal 7
Az: 5 KLs 1041 Js 10294/24 jug
Der am 14.04.2025 begonnene Prozess wegen versuchten Totschlags u.a. wird fortgesetzt.
Weitere Fortsetzungstermine sind auf den 30.05.2025, 10.06.2025, 20.06.2025 und den 09.07.2025 bestimmt worden.
Donnerstag, den 15.05.2025, 09:15 Uhr, 3. Strafkammer, Saal 6 (Berufungssache)
Az: 3 NBs 1021 Js 13692/23
Das Amtsgericht Bad Kreuznach hat einen 33 Jahre alten, mehrfach einschlägig vorbestraften Angeklagten aus Kirn wegen Betruges in 2 Fällen und Computerbetruges in Tateinheit mit Urkundenfälschung in 3 Fällen unter Einbeziehung einer Strafe aus einem anderen Urteil zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 2 Jahren und 6 Monaten sowie zu einer weiteren Gesamtfreiheitsstrafe von 1 Jahr und 3 Monaten verurteilt. Das Amtsgericht Bad Kreuznach hat die Vollstreckung der Gesamtfreiheitsstrafen nicht zur Bewährung ausgesetzt.
Fall 1:
Der Angeklagte soll Mitte März 2023 unter Vortäuschung seiner Zahlungswilligkeit und Zahlungsfähigkeit eine Mietwohnung in Kirn mit Mietbeginn zum 15.06.2023 angemietet haben. Nach Mietbeginn habe er, wie von Anfang beabsichtigt, die Miete für die Monate August und September 2023 nicht bezahlt sowie die Miete für den Monat Juli 2023 erst verspätet bezahlt.
Fall 2:
Die von ihm angemietete Wohnung in Kirn habe der Angeklagte sodann im Internet unter dem Namen des Eigentümers der Wohnung zur Weitervermietung inseriert. Auf das Inserat soll sich eine Frau gemeldet haben und die Wohnung angemietet haben. Mitte September 2023 habe die Frau die Kaution für die Anmietung der Wohnung in Höhe von 1.230 Euro auf ein Konto der damaligen Lebensgefährtin des Angeklagten überwiesen.
Fälle 3 bis 5:
Mitte April 2023 soll der Angeklagte unter Angabe von Personalien anderer Person in drei Fällen über das Internet jeweils Mobiltelefone in der Absicht bestellt haben, die Ware ohne Gegenleistung zu erhalten. Hierbei habe er jeweils Mobilfunkverträge auf die Namen anderer Personen abgeschlossen, um für die Zahlungsverpflichtungen nicht selbst einstehen zu müssen.
Der Angeklagte hat sich zu den Tatvorwürfen vor dem Amtsgericht Bad Kreuznach geständig eingelassen.