Hauptverhandlungen vor den Strafkammern des Landgerichts Bad Kreuznach in der 21. Kalenderwoche 2017

Montag, 22.05.2017, 09:00 Uhr 2. Strafkammer

Der am 21.11.2016 begonnene Prozess wegen Bandendiebstahls wird fortgesetzt.

Montag, 22.05.2017, 09:30 Uhr 7. Strafkammer (Berufungssache)

Der am 10.05.2017 begonnene Prozess wegen gewerbsmäßigen Betruges u.a. wird fortgesetzt.

Dienstag, 23.05.2017, 09:00 Uhr 7. Strafkammer (Berufungssache)

Der 34 Jahre alte, erheblich vorbestrafte Angeklagte aus Beulich (Hunsrück) ist erstinstanzlich durch das Amtsgericht Simmern/Hunsrück wegen Betruges zu einer Freiheitsstrafe von vier Monaten verurteilt worden. Der Angeklagte soll im Juni 2016 eine Zeugin überredet haben, ihm ein Darlehen von 400,00 € zu gewähren, wobei er sie darüber getäuscht habe, dass er das Darlehen binnen einer Woche zurückzahlen werde. Tatsächlich habe er das Darlehen - wie von vorne herein beabsichtigt - nicht zurückgezahlt. Der Angeklagte war erstinstanzlich im Wesentlichen geständig.

Dienstag, 23.05.2017, 11:00 Uhr 7. Strafkammer (Berufungssache)

Das Amtsgericht Simmern/ Hunsrück hat den 39 Jahre alten, vielfältig vorbestraften Angeklagten aus Roth (Hunsrück) wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis zu einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten verurteilt und gegen ihn ein Fahrverbot von zwei Monaten verhängt. Der Angeklagte soll im Oktober 2016 in Kastellaun mit einem Kraftrad am Straßenverkehr teilgenommen haben, ohne über die erforderliche Fahrerlaubnis zu verfügen. Der Angeklagte war erstinstanzlich geständig.

Dienstag, 23.05.2017, 13:30 Uhr 7. Strafkammer (Berufungssache)

Das Amtsgericht Bad Kreuznach hat den 52 Jahre alten, nicht vorbestraften Angeklagten aus Pulheim (Rhein-Erft-Kreis) wegen vorsätzlicher Gefährdung des Straßenverkehrs in Tateinheit mit versuchter Nötigung zu einer Geldstrafe verurteilt. Ferner hat es dem Angeklagten die Fahrerlaubnis entzogen und die Verwaltungsbehörde angewiesen, ihm vor Ablauf von weiteren 6 Monaten keine neue Fahrerlaubnis mit Ausnahme einer solchen für die Fahrzeugklassen C und CE zu erteilen.
Der Angeklagte soll im August 2016 auf der Autobahn A 61 zunächst mehrere Fahrzeuge rechts überholt haben und sodann zum Überholen eines weiteren, auf der rechten Spur fahrenden Fahrzeuges angesetzt und hierzu auf die linke Spur gesteuert haben, obwohl dort bereits ein anderer PKW in seiner Höhe fuhr. Der Angeklagte habe dennoch versucht, den Überholvorgang durchzuführen, und sei hierzu immer weiter auf die linke Spur gefahren, um den Fahrer des dort fahrenden Fahrzeuges zum Abbremsen zu veranlassen. Ein Abbremsen sei diesem aber nicht möglich gewesen, da hinter ihm ein weiteres Fahrzeug mit gleicher Geschwindigkeit unterwegs gewesen sei. Der Fahrer des auf der linken Spur fahrenden Fahrzeuges habe sich deshalb gezwungen gesehen immer weiter nach links Richtung Leitplanke auszuweichen; erst als er nicht mehr weit von der Leitplanke entfernt gewesen sei, habe der Angeklagte schließlich verkehrsbedingt abbremsen und wieder nach rechts einscheren müssen.
Der Angeklagte hat die ihm vorgeworfene Tat erstinstanzlich bestritten, es habe keine gefährliche Situation gegeben.

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