Mittwoch, 23.05.2018, 09.00 Uhr 7. Strafkammer (Berufungssache)
Das Amtsgericht Bad Sobernheim hat den 25 Jahre alten, nicht vorbestraften Angeklagten wegen Freiheitsberaubung und sexueller Belästigung zu einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten verurteilt, deren Vollstreckung es zur Bewährung ausgesetzt hat.
Der Angeklagte soll im April 2017 an einer Bushaltestelle in Meisenheim das Gespräch mit der seinerzeit 14 Jahre alten Geschädigten gesucht haben. Im Laufe des Gesprächs habe er die Geschädigte an der Schulter festgehalten, woraufhin die stark verängstigte Geschädigte der Situation habe entfliehen wollen; das habe der Angeklagte nicht zugelassen. Der Angeklagte habe die Geschädigte schließlich am Kopf gefasst, um sie zu küssen. Da die Geschädigte ihren Kopf weggedreht habe, habe der Angeklagte sie nur auf die Wange küssen können. Als der Bus der Geschädigten eingetroffen sei, habe diese sich dem Angeklagten entziehen können.
Der Angeklagte hat sich vor dem Amtsgericht dahingehend eingelassen, dass er die Geschädigte lediglich an der Hand berührt sowie über den Kopf gestreichelt habe; das habe er aus Warmherzigkeit getan, da er sich gesorgt habe, dass die Geschädigte Probleme haben könnte.
Die Sache war bereits auf den 14.02.2018 terminiert, dieser Termin musste kurzfristig aufgehoben werden.
Mittwoch, 23.05.2018, 13.00 Uhr 7. Strafkammer (Berufungssache)
Das Amtsgericht Bad Kreuznach hat den 65 Jahre alten, nicht vorbestraften Angeklagten aus Simmern/Hunsrück wegen Betruges zu einer Geldstrafe verurteilt. Der Angeklagte soll als Geschäftsführer einer in einem Zivilprozess verklagten GmbH wahrheitswidrig behauptet haben, dass eine von der GmbH angemietete Halle nicht weitervermietet worden sei. Er habe damit erreichen wollen, dass eine gegen die GmbH gerichtete Klage des Vermieters, die auf einen bei Weitervermietung der Halle erhöhten Mietzins gerichtet gewesen sei, erfolglos bleibe. Tatsächlich habe die Klägerin im Zivilverfahren nach der entsprechenden Schilderung des Beklagten die Klage zurückgenommen.
Der Angeklagte hat sich erstinstanzlich dahingehend eingelassen, dass für die Nutzung der Halle tatsächlich kein Mietzins vereinbart worden sei.
Fortsetzungstermin ist bestimmt auf: 05.06.2018
Die Sache war bereits auf den 30.01.2018 terminiert, dieser Termin musste kurzfristig wegen der Erkrankung eines Verfahrensbeteiligten aufgehoben werden
Freitag, 25.05.2018, 15.00 Uhr 7. Strafkammer (Berufungssache)
Der am 07.05.2018 begonnene Prozess wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis u.a. wird fortgesetzt.