Hauptverhandlungen vor den Strafkammern des Landgerichts Bad Kreuznach in der 21. Kalenderwoche 2020

Montag, 18.05.2020, 9:15 Uhr, 2. Strafkammer, Saal 7
Az. 2 KLs 1021 Js 8171/19

Der am 09.03.2020 begonnene Prozess wegen gefährlicher Körperverletzung u.a. wird fortgesetzt.

 

Montag, 18.05.2020, 9:30 Uhr, 7. Strafkammer, Saal 6 (Berufung)
Az. 7 Ns 1023 Js 11694/19

Das Amtsgericht Simmern/Hunsrück hat einen jetzt 37 Jahre alten, vorbestraften, derzeit inhaftierten Angeklagten aus Ohlweiler wegen Entziehung Minderjähriger zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und drei Monaten verurteilt.

Der Angeklagte soll Mitte Mai 2019 mit seinem unehelichen Sohn in die Türkei gefahren sein, um dort seine Familie zu besuchen. Sodann soll der Angeklagte gegenüber der allein sorgeberechtigten Kindsmutter geäußert haben, dass er mit dem Kind nicht zurückkommen werde und das Kind dauerhaft in der Türkei bei seiner Familie aufwachsen solle. Das Kind soll immer noch in der Türkei bei Freunden des Angeklagten leben.

Der Angeklagte hat sich dahingehend eingelassen, dass er nicht damit einverstanden sei, dass sein Sohn bei der Familie der Kindsmutter aufwachse. Die Kindsmutter könne das Kind jederzeit in der Türkei besuchen.

 

Dienstag, 19.05.2020, 9:00 Uhr, 1. Strafkammer, Saal 7 (Schwurgericht)
Az. 1 Ks 1022 Js 15187/19

Der am 22.04.2020 begonnene Prozess wegen Totschlags u.a. wird fortgesetzt.

Ein weiterer Fortsetzungstermin ist bestimmt auf den 04.06.2020.

 

Dienstag, 19.05.2020, 11:00 Uhr, 3. Strafkammer, Saal 6 (Berufung)
Az. 3 Ns 1023 Js 2022/18

Das Amtsgericht Idar-Oberstein hat einen jetzt 31 Jahre alten, einschlägig vorbestraften Angeklagten aus Nohfelden wegen sexuellen Übergriffs unter Einbeziehung der Strafen aus einem zuvor ergangenen Urteil zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren verurteilt.

Der Angeklagte soll Mitte Dezember 2017 eine erheblich alkoholisierte Kundin in seinem Dönerladen durch die Räumlichkeiten geführt haben. Die Geschädigte soll in einem Nebenzimmer auf dem Boden eingeschlafen sein. Der Angeklagte soll daraufhin die Tür des Dönerladens verschlossen haben und sich neben die Geschädigte gekniet haben. Sodann soll er sein Geschlechtsteil auf die Lippen der Geschädigten geschlagen haben, um sich an ihr zu befriedigen. Die Geschädigte soll hiervon aufgewacht und weggerannt sein.

Der Angeklagte bestreitet die Tatbegehung.

Ein Fortsetzungstermin ist bestimmt auf den 26.05.2020.

 

Mittwoch, 20.05.2020, 9:00 Uhr, 1. Strafkammer, Saal 7 (Schwurgericht)
Az. 1 Ks 1025 Js 17371/19

Der am 24.04.2020 begonnene Prozess wegen Mordes u.a. wird fortgesetzt.

Ein weiterer Fortsetzungstermin ist bestimmt auf den 25.05.2020.

 

Mittwoch, 20.05.2020, 9:30 Uhr, 7. Strafkammer, Saal 6 (Berufung)
Az. 7 Ns 1024 Js 3944/19

Das Amtsgericht Bad Kreuznach hat einen jetzt 23 Jahre alten, nicht vorbestraften Angeklagten aus Bad Kreuznach wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis in 4 Fällen zu einer Gesamtgeldstrafe von 80 Tagessätzen zu je 30,00 € verurteilt.

Der Angeklagte soll Ende 2018 und Anfang 2019 in vier Fällen ein Kraftfahrzeug geführt und am öffentlichen Straßenverkehr teilgenommen haben, obwohl er wusste, dass er nicht im Besitz der hierfür erforderlichen Fahrerlaubnis war.

Der Angeklagte hat den Tatvorwurf vollumfänglich eingeräumt.

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