Dienstag, 25.05.2021, 09:00 Uhr, 7. Strafkammer, Saal 6 (Berufungssache)
Az: 7 Ns 1025 Js 16358/20
Das Amtsgericht Bad Kreuznach hat den 35 Jahre alten, vorbestraften Angeklagten aus Wiesbaden wegen Bedrohung zu seiner Geldstrafe verurteilt.
Der Angeklagte soll sich Anfang September 2020 in einer Gaststätte in Bad Kreuznach aufgehalten haben. Dort soll es zu einer verbalen Auseinandersetzung zwischen dem alkoholisierten Angeklagten und einem weiteren Gast gekommen sein. Ein Mitarbeiter der Gaststätte soll daraufhin zusammen mit weiteren Personen den Angeklagten nach draußen verbracht haben. Hierüber soll der Angeklagte erzürnt gewesen sein. Der Angeklagte soll daraufhin dem Mitarbeiter vor der Tür durch Gesten und verbal gedroht haben. Der Angeklagte soll in Richtung des Mitarbeiters der Gaststätte eine Schnittbewegung am Hals, als würde er diesen durschneiden wollen, gemacht haben. Auch soll der Angeklagte zu dem Mitarbeiter wiederholt die Worte „ich bringe dich um“ geäußert haben. Schließlich soll der Angeklagte von außen gegen die Tür der Gaststätte geschlagen haben und später noch einen Gegenstand aus Metall geholt haben, um seinen vorangegangenen Worten und Gesten Nachdruck zu verleihen.
Der Angeklagte hat sich zu dem Tatvorwurf vor dem Amtsgericht nicht geständig eingelassen.
Mittwoch, 26.05.2021, 09:00 Uhr, 2. Strafkammer, Saal 7
Az: 2 KLs 1042 Js 18212/18
Die Staatsanwaltschaft Bad Kreuznach wirft dem 26 Jahre alten, vorbestraften Angeklagten aus Bad Kreuznach vor, in 13 Fällen gewerbsmäßig mit Betäubungsmitteln unerlaubt Handel getrieben zu haben, in einem Fall mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge unerlaubt Handel getrieben zu haben sowie in einem weiteren Fall gemeinschaftlich handelnd eine versuchte räuberische Erpressung in Tateinheit mit einer gefährlichen Körperverletzung begangen zu haben.
Fälle 1 bis 12:
Der Angeklagte soll im Zeitraum Mai 2018 bis August 2018 bei 12 Gelegenheiten mit Gewinn jeweils 100 Gramm Marihuana zu einem Kaufpreis zwischen jeweils 600 Euro und 850 Euro jeweils an denselben Abnehmer verkauft haben. Durch den wiederholten Verkauf soll der Angeklagte beabsichtigt haben, sich eine dauerhafte Einnahmequelle zu verschaffen, um seinen Lebensbedarf zu finanzieren.
Fall 13:
Weiterhin soll der Angeklagte im Zeitraum Mai 2018 bis August 2018 an ebendiesen Abnehmer 300 Gramm Marihuana zu einem Kaufpreis von 1.800 Euro mit Gewinn zur Finanzierung seines Lebensbedarfes verkauft haben.
Fall 14:
Ferner soll der Angeklagte Anfang September 2018 an jenen Abnehmer 100 Gramm Marihuana übergeben haben. Zwischen dem Angeklagten und dem Abnehmer soll hierfür ein Kaufpreis in Höhe von 600 Euro vereinbart gewesen sein, den der Abnehmer allerdings erst zu einem späteren Zeitpunkt habe zahlen sollen. Der Angeklagte soll auch hierdurch bezweckt haben, einen Gewinn zu erzielen, um seinen Lebensbedarf zu finanzieren.
Fall 15:
Schließlich soll der Angeklagte Ende Oktober 2018 mit sechs männlichen Begleitern bei der Wohnung des vorgenannten Abnehmers erschienen sein, um den Kaufpreis aus dem Anfang September 2018 getätigten Betäubungsmittelgeschäft in Höhe von 600 Euro nebst „Verzugszinsen“ mit Gewalt einzutreiben. Als der Abnehmer die Wohnungstür geöffnet habe, soll er von dem Angeklagten herausgezogen worden sein und von der Gruppe um den Angeklagten wiederholt Schläge erhalten haben. Der Abnehmer soll hierdurch zeitweise in Ohnmacht gefallen sein und durch die Schläge Prellungen und Platzwunden erlitten haben. Als der Abnehmer aus seiner Ohnmacht erwacht sei, soll der Angeklagte von dem Abnehmer 1.200 Euro gefordert haben. Der Abnehmer habe sich auf diese Forderung zum Schein eingelassen und dem Angeklagten zugesagt, die Sache über seinen Vater regeln zu wollen. Als der Abnehmer daraufhin zusammen mit dem diesem nachfolgenden Angeklagten seine Wohnung habe betreten wollen, soll es dem Abnehmer gelungen sein, die Wohnungstür schnell zuzuschlagen, bevor der Angeklagte die Wohnung habe betreten können. Im Zuge dessen sei es zu einer Übergabe des von dem Angeklagten geforderten Geldes nicht mehr gekommen.
Der Angeklagte hat die Begehung der ihm zur Last gelegten Taten bislang abgestritten.
Fortsetzungstermine sind bestimmt auf den 31.05.2021 und den 16.06.2021.
Mittwoch, 26.05.2021, 09:30 Uhr, 7. Strafkammer, Saal 6 (Berufungssache)
Az: 7 Ns 1025 Js 9045/13
Der am 17.05.2021 begonnene Prozess wegen versuchten Betruges u.a. wird fortgesetzt.
Weitere Fortsetzungstermine sind auf den 31.05.2021 und den 07.06.2021 bestimmt worden.
Donnerstag, 27.05.2021, 09:30 Uhr, 7. Strafkammer, Saal 6 (Berufungssache)
Az: 7 Ns 1021 Js 16450/19
Das Amtsgericht Bad Sobernheim hat den 50 Jahre alten, einschlägig vorbestraften, derzeit in der JVA Rohrbach inhaftierten Angeklagten aus Idar-Oberstein, wegen vorsätzlicher Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von 8 Monaten verurteilt. Das Amtsgericht hat die Vollstreckung der Freiheitsstrafe nicht zur Bewährung ausgesetzt.
Der Angeklagte soll Mitte Oktober 2019 mit seiner Ehefrau eine Gaststätte in Kirn besucht haben. In der Gaststätte sollen sowohl der Angeklagte als auch seine Ehefrau erheblich Alkohol konsumiert haben. Als der Angeklagte sich mit seiner Ehefrau von der Gaststätte auf den Weg nach Hause gemacht habe, soll es zwischen dem Angeklagten und seiner Frau zu einem verbalen Streit mit gegenseitigen Beleidigungen gekommen sein. Unter anderem soll der Angeklagte hierbei seine Frau als „Schlampe“ und „Hure“ tituliert haben. Im Rahmen der Streitigkeit soll der Angeklagte schließlich seine Frau zu Boden geschubst haben. Die Frau des Angeklagten soll sich hierdurch eine Schürfwunde an der rechten Wange sowie eine kleine Platzwunde an der rechten Augenbraue zugezogen haben, was der Angeklagte für möglich gehalten und zumindest billigend in Kauf genommen habe.
Der Angeklagte hat die Begehung der ihm zur Last gelegten Tat vor dem Amtsgericht abgestritten.
Freitag, 28.05.2021, 09:00 Uhr, 7. Strafkammer, Saal 6 (Berufungssache)
Az: 7 Ns 1025 Js 10371/19
Der am 21.05.2021 begonnene Prozess wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte wird fortgesetzt.