Hauptverhandlungen vor den Strafkammern des Landgerichts Bad Kreuznach in der 21. Kalenderwoche 2022

Montag, 23.05.2022, 09:00 Uhr, 2. Strafkammer, Saal 7
Az: 2 KLs 1043 Js 3736/22

Die Staatsanwaltschaft Bad Kreuznach wirft einem 31 Jahre alten, einschlägig vorbestraften, derzeit in der JVA Rohrbach in Untersuchungshaft befindlichen Angeklagten aus Koblenz einen räuberischen Diebstahl in Tateinheit mit Körperverletzung (Fall 1), in Tatmehrheit mit Diebstahl mit Waffen (Fall 2), in Tatmehrheit mit Diebstahl in zwei tatmehrheitlichen Fällen (Fälle 3 und 6), in Tatmehrheit mit Sachbeschädigung (Fall 4), in Tatmehrheit mit unerlaubtem Entfernen vom Unfallort in zwei tatmehrheitlichen Fällen (Fälle 5 und 8) in Tatmehrheit mit Urkundenfälschung (Fall 7) vor.

Fall 1:

Der Angeklagte soll sich Ende Oktober 2021 mit einer weiteren männlichen Person in einen Supermarkt in Bad Kreuznach begeben haben. Dort soll er eine Flasche Wodka unter seiner Jacke versteckt und den Kassenbereich mit der Flasche passiert haben, ohne diese zu bezahlen. Ein Mitarbeiter des Supermarktes, der das Verstecken der Flasche unter der Jacke wahrgenommen haben soll, soll den Angeklagten nach Passieren des Kassenbereichs hierauf angesprochen haben. Der Angeklagte habe sodann den Mitarbeiter gegen die Fensterscheibe des Supermarktes geschubst und sei mit der Flasche geflüchtet. Der Mitarbeiter soll sich hierdurch eine Blessur am Knöchel zugezogen haben sowie einige Tage einen stechenden Schmerz verspürt und Probleme beim Laufen gehabt haben.

Fall 2:

Weiterhin soll der Angeklagte Ende November 2021 aus einem Haus, in welchem er Renovierungsarbeiten habe durchführen sollen, mehrere Gegenstände, unter anderem ein IPhone, mehrere Parfümflaschen und zwei Softairwaffen, entwendet haben.

Fall 3:

Ferner soll der Angeklagte Anfang Dezember 2021 aus den Geschäftsräumen einer Gaststätte in Bad Kreuznach aus dem dort befindlichen Schlüsselkasten die Schlüssel zu einem der Lieferfahrzeuge genommen haben. Er soll daraufhin das Grundstück zunächst mit dem Schlüssel verlassen haben. Einige Stunden später soll er wiedergekommen sein und mittels des Schlüssels mit einem der auf dem Hinterhof der Gaststätte befindlichen Lieferfahrzeuge davongefahren sein, um dieses für sich zu behalten.


Fall 4:

Im Anschluss daran soll der Angeklagte jenes Lieferfahrzeug mit schwarzer Farbe besprüht sowie das Lieferfahrzeug mit schwarzer Folie überklebt haben, um die Herkunft des Fahrzeuges, insbesondere die Aufschrift der Gaststätte, zu verschleiern.

Fall 5:

Noch am selben Tag als der Angeklagte das Lieferfahrzeug entwendet haben soll, soll der Angeklagte bei einem Parkvorgang in Bad Kreuznach mit einem am Straßenrand geparkten PKW kollidiert sein. An dem am Straßenrand geparkten Pkw seien hierdurch Kratzer und Dellen an der linken Seite entstanden. Der Angeklagte soll die Unfallstelle, obwohl er den Unfall bemerkt habe, verlassen haben, ohne die erforderlichen Feststellungen zu ermöglichen.

Fall 6:

Mitte Dezember 2021 soll der Angeklagte von einem auf der Pfingstwiese in Bad Kreuznach geparkten PKW die amtlichen Kennzeichen entfernt haben, um diese für sich zu verwenden.

Fall 7:

Diese amtlichen Kennzeichen soll der Angeklagte sodann an einem von ihm am Vortag käuflich erworbenen Pkw angebracht haben und nach Anbringen der Kennzeichen mit dem Pkw in Bad Kreuznach aus Richtung Bosenheimer Straße kommend in Fahrtrichtung Mainzer Straße gefahren sein.


Fall 8:

Dort soll der Angeklagte mit dem Fahrzeug von der Fahrbahn abgekommen und frontal mit dem Betonsockel eines Verkehrsschildes kollidiert sein. Der Angeklagte soll daraufhin vom Unfallort geflüchtet sein, ohne die erforderlichen Feststellungen zu ermöglichen.

Ein Fortsetzungstermin ist auf den 07.06.2022 bestimmt worden.

 

Montag, 23.05.2022, 09:30 Uhr, 7. Strafkammer, Saal 6 (Berufungssache)
Az: 7 Ns 1041 Js 14333/19

Das Amtsgericht Idar-Oberstein hat einen 41 Jahre alten, vorbestraften Angeklagten aus Kronweiler wegen Diebstahls mit Waffen unter Einbeziehung einer Strafe aus einem anderen Urteil des Amtsgerichts Idar-Oberstein zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und vier Monaten verurteilt. Das Amtsgericht hat die Vollstreckung der Gesamtfreiheitsstrafe nicht zur Bewährung ausgesetzt.

Der Angeklagte soll Mitte August 2019 in einem Supermarkt in Baumholder sechs Packungen Wurstwaren im Wert von 16 Euro entwendet haben, indem er diese in die von ihm mitgeführte Umhängetasche gesteckt und den Markt verlassen haben soll, ohne die Ware zu bezahlen. In der Umhängetasche soll der Angeklagte zwei kleine Küchenmesser sowie ein Taschenmesser mit einer Klingenlänge von 10 cm mit sich geführt haben. Der Angeklagte soll sich dessen bewusst gewesen sein.

Der Angeklagte hat sich zu dem Tatvorwurf vor dem Amtsgericht geständig eingelassen.

 

Dienstag, 24.05.2022, 08:00 Uhr, 7. Strafkammer, Saal 6 (Berufungssache)
Az: 7 Ns 1021 Js 6806/19

Das Amtsgericht Bad Sobernheim hat einen Einspruch eines 31 Jahre alten Angeklagten aus Kirn gegen einen Strafbefehl des Amtsgerichts Bad Sobernheim wegen Körperverletzung durch Urteil verworfen, weil der Angeklagte nach Einlegung des Einspruchs gegen den Strafbefehl zu dem hieraufhin bestimmten Hauptverhandlungstermin trotz ordnungsgemäßer Ladung ohne Entschuldigung nicht erschienen sei.

 

Dienstag, 24.05.2022, 09:00 Uhr, 4. Strafkammer, Saal 7
Az: 4 KLs 1042 Js 3582/16 jug (4)

Das Landgericht Bad Kreuznach hat einen 36 Jahre alten, vorbestraften Angeklagten aus Bad Sobernheim wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in Tateinheit mit schwerer räuberischer Erpressung, versuchter besonders schwerer räuberischer Erpressung und gefährlicher Körperverletzung unter Einbeziehung von Einzelstrafen aus zwei Urteilen des Amtsgerichts Bad Kreuznach zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 5 Jahren verurteilt.

Weiterhin hat das Landgericht Bad Kreuznach einen 35 Jahre alten, vorbestrafen Angeklagten aus Bad Sobernheim wegen schwerer räuberischer Erpressung in Tateinheit mit versuchter besonders schwerer räuberischer Erpressung, gefährlicher Körperverletzung und Beihilfe zum unerlaubten Handeltreiben mit Betäubungsmitteln unter Einbeziehung einer Strafe aus einem Urteil des Amtsgerichts Bad Kreuznach zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 4 Jahren und 2 Monaten verurteilt.

Gegen jenes Urteil des Landgerichts Bad Kreuznach haben sowohl die Staatsanwaltschaft Bad Kreuznach als auch der 36 Jahre alte Angeklagte Revision eingelegt.

Der Bundesgerichtshof hat die Revision des 36 Jahre alten Angeklagten verworfen. Auf die Revision der Staatsanwaltschaft Bad Kreuznach hat der Bundesgerichtshof das Urteil des Landgerichts Bad Kreuznach mit den Feststellungen aufgehoben und die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung an eine andere Strafkammer des Landgerichts Bad Kreuznach verwiesen.

Nach der Anklage der Staatsanwaltschaft Bad Kreuznach soll der 36 Jahre alte Angeklagte aus Bad Sobernheim im September 2013 von zwei männlichen Person aus Kirn erfahren haben, die mit Ecstasy-Tabletten handeln würden. Er soll sodann mit dem 35 Jahre alten Angeklagten aus Bad Sobernheim sowie zwei weiteren ehemaligen Mitangeklagten, welche beide mittlerweile in getrennten Verfahren rechtskräftig verurteilt worden sind, den Entschluss gefasst haben, die beiden männlichen Personen aus Kirn in einen Hinterhalt zu locken, um ihnen die Betäubungsmittel zu entwenden und diese dann gewinnbringend weiterzuveräußern.

Entsprechend dieses Vorhabens soll der 36 Jahre alte Angeklagte per Handy die beiden Personen aus Kirn kontaktiert, Interesse an den Betäubungsmitteln bekundet und mit ihnen ein Treffen bei sich in der Wohnung vereinbart haben. Zur vereinbarten Zeit sollen sich der 35 Jahre alte Angeklagte sowie die beiden ehemaligen Mitangeklagten im Erdgeschoss des Hauses versteckt haben. Der 35 Jahre alte Angeklagte soll mit einem Baseballschläger bewaffnet gewesen sein. Der 36 Jahre alte Angeklagte soll sich im Hof vor dem Gebäude postiert und auf das Eintreffen der beiden Personen aus Kirn gewartet haben.

Noch bevor die beiden Personen aus Kirn vor dem Anwesen erschienen seien, sei zunächst ein Bekannter im Hof des Anwesens erschienen. Der 36 Jahre alte Angeklagte soll seinen Bekannten in seine Wohnung geschickt haben, ohne den 35 Jahre alten Angeklagten sowie die beiden ehemaligen Mitangeklagten hierüber in Kenntnis zu setzen. Da der 35 Jahre alte Angeklagte sowie die beiden ehemaligen Mitangeklagten davon ausgegangen seien, es handele sich um die Kirner Personen, seien sie aus ihrem Hinterhalt gekommen. Der 35 Jahre alte Angeklagte soll dem Bekannten mit dem Baseballschläger in das Gesicht geschlagen haben. Hierdurch soll der Bekannte einen Nasenbeinbruch erlitten haben.

Kurze Zeit später sollen dann tatsächlich die beiden Kirner Personen vor dem Anwesen erschienen sein. Auch hier seien die Angeklagten bzw. ehemaligen Mitangeklagten entsprechend ihres Tatplans vorgegangen. Unter Anwendung von körperlicher Gewalt sollen sie von den beiden Kirner Personen 500 Ecstasy-Tabletten entwendet haben, die sie im Anschluss zum Teil selbst konsumiert und zum Teil gewinnbringend weiterveräußert haben sollen.

Fortsetzungstermine sind auf den 27.05.2022, 07.06.2022 und den 09.06.2022 bestimmt worden.

 

Mittwoch, 25.05.2022, 09:30 Uhr, 6. Strafkammer, Saal 7
Az: 6 KLs 1031 Js 60214/14

Der am 15.11.2021 begonnene Prozess wegen gewerbsmäßigen Bandenbetrugs u.a. wird fortgesetzt.

Weitere Fortsetzungstermine sind auf den 22.06.2022, 29.06.2022, 06.07.2022, 13.07.2022, 20.07.2022, 27.07.2022, 03.08.2022, 10.08.2022, 17.08.2022, 24.08.2022, 07.09.2022, 05.10.2022, 12.10.2022, 02.11.2022, 09.11.2022, 16.11.2022, 30.11.2022, 07.12.2022, 14.12.2022 und den 21.12.2022 bestimmt worden.

 

Freitag, 27.05.2022, 09:00 Uhr, 4. Strafkammer, Saal 7
Az: 4 KLs 1042 Js 3582/16 jug (4)

Der am 24.05.2022 begonnene Prozess wegen schwerer räuberischer Erpressung u.a. wird fortgesetzt.

Weitere Fortsetzungstermine sind auf den 07.06.2022 und den 09.06.2022 bestimmt worden.

 

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