Hauptverhandlungen vor den Strafkammern des Landgerichts Bad Kreuznach in der 21. Kalenderwoche 2023

Montag, den 22.05.2023, 09:00 Uhr, 1. Strafkammer, Saal 7 (Schwurgericht)
Az: 1 Ks 1022 Js 15232/19

Der am 17.05.2023 beginnende Prozess wegen versuchten Totschlags u.a. wird fortgesetzt.

Ein weiterer Fortsetzungstermin ist auf den 24.05.2023 bestimmt worden.

 

Montag, den 22.05.2023, 09:30 Uhr, 7. Strafkammer, Saal 6 (Berufungssache)
Az: 7 NBs 1044 Js 13711/21

Das Amtsgericht Idar-Oberstein hat einen 39 Jahre alten, einschlägig vorbestraften Angeklagten aus Idar-Oberstein wegen unerlaubten Besitzes von Betäubungsmitteln (Fall 1) und Erschleichens von Leistungen in fünf Fällen (Fälle 2 bis 6) zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 8 Monaten verurteilt. Das Amtsgericht Idar-Oberstein hat die Vollstreckung der Gesamtfreiheitsstrafe nicht zur Bewährung ausgesetzt.

Fall 1:

Der Angeklagte soll Mitte März 2022 auf dem Wohnzimmertisch seiner Wohnung in einem Tütchen 4,82 g Heroin verwahrt haben. Hierbei soll er sich bewusst gewesen sein, nicht im Besitz der hierfür erforderlichen betäubungsmittelrechtlichen Erlaubnis gewesen zu sein.

Fälle 2 bis 6:

Der Angeklagte soll im Zeitraum zwischen Ende September 2021 bis Ende März 2022 mit Zügen gefahren sein, ohne jeweils im Besitz eines gültigen Fahrausweises gewesen zu sein. In Kenntnis dieses Umstandes soll er jeweils den Anschein einer ordnungsgemäßen Mitfahrt erweckt haben.


Der Angeklagte hat sich zu den Tatvorwürfen vor dem Amtsgericht geständig eingelassen.

 

Mittwoch, den 24.05.2023, 09:00 Uhr, 1. Strafkammer, Saal 7 (Schwurgericht)
Az: 1 Ks 1022 Js 15232/19

Der am 17.05.2023 beginnende Prozess wegen versuchten Totschlags u.a. wird fortgesetzt.

 

Mittwoch, den 24.05.2023, 09:30 Uhr, 7. Strafkammer, Saal 6 (Berufungssache)
Az: 7 NBs 1043 Js 13124/22

Das Amtsgericht Simmern/Hunsrück hat einen 31 Jahre alten, einschlägig vorbestraften Angeklagten aus Schiffweiler wegen unerlaubten Besitzes von Betäubungsmitteln zu einer Freiheitsstrafe von 3 Monaten verurteilt. Das Amtsgericht Simmern/Hunsrück hat die Vollstreckung der Freiheitsstrafe nicht zur Bewährung ausgesetzt.

Der Angeklagte soll Mitte Juli 2022 in seiner früheren Wohnung in Bell 0,53 Gramm Amphetamin in der Handytasche seiner Arbeitshose sowie 0,43 Gramm Marihuana in einem Rucksack verwahrt haben. Hierbei soll er sich bewusst gewesen sein, nicht im Besitz der hierfür erforderlichen betäubungsmittelrechtlichen Erlaubnis gewesen zu sein.

Der Angeklagte hat den Tatvorwurf vor dem Amtsgericht bestritten.

 

Mittwoch, den 24.05.2023, 11:30 Uhr, 7. Strafkammer, Saal 6 (Berufungssache)
Az: 7 Ns 1021 Js 11618/20

Das Amtsgericht Bad Sobernheim hat einen 65 Jahre alten, nicht vorbestraften Angeklagten aus Friedewald wegen Nachstellung zu einer Geldstrafe in Höhe von insgesamt 2.700 Euro verurteilt.

Der Angeklagte soll Kunde einer Bäckerei in Bad Sobernheim gewesen sein. Dort habe er eine angestellte Mitarbeiterin kennengelernt. Jener Mitarbeiterin soll der Angeklagte seit 2018, insbesondere im Zeitraum zwischen Juni 2020 und November 2020, unbefugt nachgestellt haben. Insbesondere soll er mehrfach telefonisch in der Bäckerei angerufen haben, um Kontakt zu der Mitarbeiterin herzustellen. Ferner soll er mehrmals mit seinem Fahrzeug an der Bäckerei vorbeigefahren sein, teilweise sodann dort mit seinem Fahrzeug stehengeblieben sein und die Mitarbeiterin beobachtet sowie ihr manchmal eine Kusshand zugeworfen, sie angelacht oder ihr zugewunken haben. Bereits Ende Juli 2020 habe die Mitarbeiterin der Bäckerei beim Amtsgericht Bad Sobernheim eine Verfügung nach dem Gewaltschutzgesetz gegen den Angeklagten erwirkt, nach welcher der Angeklagte verpflichtet wurde, es zu unterlassen, die Arbeitsstätte der Mitarbeiterin aufzusuchen sowie in irgendeiner Form Kontakt zu ihr aufzunehmen oder ein Zusammentreffen herbeizuführen. Allerdings sei es auch nach Erlass dieser Verfügung nach dem Gewaltschutzgesetz bis November 2020 zu weiteren Vorfällen der oben dargestellten Art gekommen. Die Mitarbeiterin sei durch die Belästigungen des Angeklagten in ihrer gesamten Lebensführung erheblich beeinträchtigt worden. So habe sie sich aus Angst vor dem Angeklagten von ihrem Freund zu Arbeit begleiten lassen. Auch nach Feierabend habe sie regelmäßig Angstzustände gehabt, wenn sie zu ihrem Auto gegangen sei und sich hierbei ständig nach dem Angeklagten umgeschaut. Einmal sei sie in der Filiale zusammengebrochen. Außerdem habe sie auf der Arbeit sehr oft weinen müssen. Bis zum Erlass der Verfügung nach dem Gewaltschutzgesetz habe sie an Schlafstörungen und gehäuften Bauchschmerzen gelitten.

 

Freitag, den 26.05.2023, 09:30 Uhr, 3. Strafkammer, Saal 6 (Berufungssache)
Az: 3 Ns 1043 Js 16971/20

Das Amtsgericht Idar-Oberstein hat einen 28 Jahre alten, einschlägig vorbestraften Angeklagten aus Idar-Oberstein wegen gefährlicher Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von 1 Jahr verurteilt. Das Amtsgericht Idar-Oberstein hat die Vollstreckung der Freiheitsstrafe nicht zur Bewährung ausgesetzt.

Der Angeklagte soll Mitte Oktober 2020 in einer Shisha-Bar in Idar-Oberstein mit einer männlichen Person in eine verbale Auseinandersetzung geraten sein. Nachdem sich die Auseinandersetzung vom Inneren der Shisha-Bar nach draußen verlagert habe, soll der Angeklagte plötzlich ein langes, schmales Küchenmesser gezogen und hiermit zweimal auf eine andere als die vorgenannte männliche Person eingestochen und diese männliche Person jeweils am linken Oberschenkel getroffen haben. Jene männliche Person soll durch die Stiche jeweils eine 2 cm bzw. 3 cm breite Schnittwunde am linken Oberschenkel erlitten haben. Der Angeklagte habe jene Verletzung zumindest billigend in Kauf genommen.

Der Angeklagte hat den Tatvorwurf vor dem Amtsgericht bestritten.

Ein Fortsetzungstermin ist auf den 13.06.2023 bestimmt worden.

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