Hauptverhandlungen vor den Strafkammern des Landgerichts Bad Kreuznach in der 21. Kalenderwoche 2025

Montag, den 19.05.2025, 09:15 Uhr, 7. Strafkammer, Saal 6 (Berufungssache)

Az: 7 NBs 1044 Js 8072/24

Der am 16.04.2025 begonnene Prozess wegen Diebstahls wird fortgesetzt.

 

Montag, den 19.05.2025, 13:00 Uhr, 7. Strafkammer, Saal 6 (Berufungssache)

Az: 7 NBs 1022 Js 3541/24

Das Amtsgericht Simmern/Hunsrück hat einen 55 Jahre alten Angeklagten aus dem Rhein-Hunsrück-Kreis von dem Tatvorwurf der Sachbeschädigung in Tateinheit mit Tierquälerei freigesprochen.

Dem Angeklagten wird von der Staatsanwaltschaft Bad Kreuznach zur Last gelegt, zusammen mit seiner Ehefrau Mitte Januar 2024 aus Wut über den Inhalt eines Briefes, der ihnen von ihren Vermietern übermittelt worden sei, mindestens 10 Fleischbällchen, welchen sie Rattengift beigefügt haben sollen, in den Garten des Grundstücks ihrer in unmittelbarer Nachbarschaft wohnenden Vermieter geworfen zu haben. Der Angeklagte und seine Ehefrau sollen hierdurch beabsichtigt haben, den Hund ihrer Vermieter zu vergiften. Der Hund habe am nächsten Morgen von den Fleischbällchen gefressen. Im Zuge der Aufnahme des in den Fleischbällchen enthaltenen Giftes habe er erhebliche länger andauernde Schmerzen und Leiden erlitten. Sein Leben habe durch tierärztliche Behandlungsmaßnahmen gerettet werden können. Zudem sollen auch Wildtiere, wie Amseln, von den Fleischbällchen gefressen haben und hierdurch verendet sein.

Das Amtsgericht Simmern/Hunsrück hat den Angeklagten von dem Tatvorwurf aus tatsächlichen Gründen freigesprochen, da es sich nicht zweifelsfrei davon überzeugen konnte, dass der Angeklagte an den ihm zur Last gelegten Tathandlungen mitgewirkt habe.

 

Mittwoch, den 21.05.2025, 09:15 Uhr, 2. Strafkammer, Saal 7

Az: 2 KLs 1043 Js 11390/24

Der am 21.03.2025 begonnene Prozess wegen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge u.a. wird fortgesetzt.

Weitere Fortsetzungstermine sind auf den 26.05.2025, 28.05.2025, 05.06.2025, 16.06.2025, 02.07.2025 und den 07.07.2025 bestimmt worden.

 

Freitag, den 23.05.2025, 09:15 Uhr, 2. Strafkammer, Saal 7

Az: 2 KLs 1024 Js 4516/24

Der am 26.02.2025 begonnene Prozess wegen gewerbsmäßigen Bandenbetruges wird fortgesetzt.

Weitere Fortsetzungstermine sind auf den 06.06.2025, 17.06.2025, 24.06.2025 und den 30.06.2025 bestimmt worden.

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