Montag, 29.05.2017, 09:00 Uhr 7. Strafkammer (Berufungssache)
Das Amtsgericht Bad Kreuznach hat den 32 Jahre alten, erheblich vorbestraften Angeklagten aus Bad Kreuznach wegen Diebstahls und versuchten Diebstahls zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr verurteilt.
Der Angeklagte soll im Oktober 2015 die Schaufensterscheibe eines Goldschmiedegeschäfts in Bad Kreuznach eingeschlagen haben und aus der dahinter befindlichen Auslage Schmuck im Gegenwert von 4.000,00 € entwendet haben.
Im Juni 2016 soll er sich – gegen 02.00 Uhr morgens - gemeinsam mit einem unerkannt gebliebenen Täter auf das Grundstück einer Firma in Bad Kreuznach begeben haben, indem er einen Teil des Zaunes des Firmengeländes geöffnet habe. Er habe beabsichtigt, Stehlenswertes mitzunehmen. Auf dem Grundstück seien der Angeklagte und sein Mittäter von Security-Leuten gesehen worden, der Angeklagte sei gestellt worden, während sein Mittäter habe entkommen können.
Der Angeklagte hat sich erstinstanzlich dahingehend eingelassen, dass er keine Straftaten begangen habe. Dass an der Scheibe des Goldschmiedegeschäftes sein Blut habe festgestellt werden können und er mit Verletzungen am Arm von der Polizei kontrolliert worden sei, wobei er eine Zierlatte des eingeschlagenen Schaufensters bei sich gehabt habe, beruhe darauf, dass er lediglich aus Neugier in das bereits eingeschlagene Schaufenster hineingegriffen und sich verletzt habe, er habe aber nichts mitgenommen, sondern lediglich die Latte aus dem Schaufenster gezogen. Auch auf das Firmengelände habe er sich durch den bereits offenen Zaun lediglich aus Neugier begeben, um sich dort umzusehen, nicht um zu stehlen. Die bei ihm gefundenen Plastiktaschen hätten nicht dazu gedient, Diebesgut abzutransportieren, vielmehr hätten sie zum Transport von Bier verwendet werden sollen, das er an der Tankstelle habe kaufen wollen. Das Amtsgericht hat dem Angeklagten das nicht geglaubt.
Fortsetzungstermin ist bestimmt auf: 12.06.2017, 08.30 Uhr
Montag, 29.05.2017, 14:00 Uhr 7. Strafkammer (Berufungssache)
Der 47 Jahre alte, nicht vorbestrafte Angeklagte aus Bad Kreuznach wurde in erster Instanz durch das Amtsgericht Bad Kreuznach wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte in Tateinheit mit versuchter Körperverletzung und Beleidigung zu einer Geldstrafe verurteilt. Der Angeklagte soll im August 2016 zwei Polizeibeamte, die zu einem Streit zwischen dem Angeklagten und seiner Ehefrau hinzugerufen worden seien, zunächst beschimpft haben, als die Beamten mit ihm eine Gefährderansprache durchführen hätten wollen. Der Angeklagte habe sich zu diesem Zeitpunkt bereits im Schlafzimmer hingelegt gehabt. Der Angeklagte habe, nachdem er aufgestanden sei, sodann Boxbewegungen in Richtung eines der Beamten ausgeführt, diesen jedoch nicht getroffen. Als die Beamten den Angeklagten sodann zur Eigensicherung hätten fesseln wollen, habe sich der Angeklagte gewaltsam gesperrt. Der Angeklagte hat in erster Instanz die ihm zur Last gelegten Taten abgestritten.
Donnerstag, 01.06.2017, 09:00 Uhr 5. Strafkammer (Jugendkammer)
Bei dem Angeklagten handelt es sich um einen von ursprünglich vier Mitangeklagten, denen die Staatsanwaltschaft Bad Kreuznach Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge unter Mitführung eines gefährlichen Werkzeugs, schweren Raub und versuchten schweren Raub sowie gefährliche Körperverletzung vorgeworfen hat . Das Verfahren gegen den 24 Jahre alten Angeklagten aus Kirn wurde abgetrennt, nachdem er bei einem Hauptverhandlungstermin unentschuldigt nicht erschienen ist. Seine drei Mitangeklagten wurden zwischenzeitlich zu Freiheitsstrafen verurteilt.
Nach der Anklageschrift der Staatsanwaltschaft soll der Älteste der Angeklagten im September 2013 in Erfahrung gebracht habe, dass zwei – unbekannt gebliebene - Männer aus Kirn mit Ecstasy handelten. Die vier Angeklagten hätten daraufhin den Plan gefasst, die Betäubungsmittel an sich zu bringen, um sie gewinnbringend zu veräußern. Diesem Plan entsprechend habe der älteste Angeklagte Kontakt zu den beiden Männern aus Kirn aufgenommen, er habe Interesse an Betäubungsmitteln vorgegeben und ein Treffen vereinbart. Die anderen drei Angeklagten – darunter der Angeklagte dieses Verfahrens - hätten sich zum Zeitpunkt des Treffens in der Wohnung des ältesten Angeklagten versteckt, wobei sie einen Baseballschläger mitgeführt hätten. Zunächst habe der älteste Angeklagte einen Besucher in seine Wohnung geschickt, ohne die drei Mitangeklagten hiervon zu unterrichten, so dass diese davon ausgegangen seien, es handele sich um einen der Männer aus Kirn und ihm mit dem Baseballschläger ins Gesicht geschlagen hätten. Nachdem dann die beiden Männer aus Kirn erschienen seien, seien die Angeklagten nach ihrem Tatplan vorgegangen, hätten diesen mit körperlicher Gewalt 500 Ecstasy-Tabletten abgenommen und diese teilweise selbst konsumiert, teilweise gewinnbringend weiterveräußert.
Donnerstag, 01.06.2017, 09:30 Uhr 7. Strafkammer ( Berufungssache)
Der 47 Jahre alte, vielfältig, auch einschlägig vorbestrafte Angeklagte aus Sohren (Hunsrück) wurde in erster Instanz durch das Amtsgericht Simmern/Hunsrück wegen vorsätzlicher Trunkenheit im Verkehr in Tateinheit mit Fahren ohne Fahrerlaubnis zu einer Freiheitsstrafe von acht Monaten verurteilt. Das Amtsgericht hat die Verwaltungsbehörde angewiesen, dem Angeklagten vor Ablauf von weiteren 12 Monaten keine neue Fahrerlaubnis zu erteilen. Der Angeklagte soll im September 2016 mit einem Kraftrad in Buch (Hunsrück) am öffentlichen Straßenverkehr teilgenommen haben, ohne über die erforderliche Fahrerlaubnis zu verfügen, wobei er infolge reichlichen Genusses von Alkohol und Amphetamin fahruntüchtig gewesen sei. Der Angeklagte war erstinstanzlich geständig.
Donnerstag, 01.06.2017, 11:00 Uhr 7. Strafkammer (Berufungssache)
Der 44 Jahre alte, nicht vorbestrafte Angeklagte aus Hilzingen (Landkreis Konstanz) ist in erster Instanz durch das Amtsgericht Bad Kreuznach wegen Unterhaltspflichtverletzung zu einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten veurteilt worden, deren Vollstreckung das Amtsgericht zur Bewährung ausgesetzt hat. Der Angeklagte soll für seinen unterhaltsberechtigten Sohn von März 2012 bis September 2016 keinen Unterhalt gezahlt haben, obwohl er über ein hierfür ausreichendes Einkommen verfügt habe. Der Angeklagte hat sich erstinstanzlich dahingehend eingelassen, er habe die Unterhaltszahlungen vergessen.
Donnerstag, 01.06.2017, 13:30 Uhr 3. Strafkammer (Berufungssache)
Das Amtsgericht Simmern / Hunsrück hat den 44 Jahre alten, nicht vorbestraften Angeklagten aus Hamburg wegen unerlaubten Besitzes von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und zwei Monaten verurteilt, deren Vollstreckung es zur Bewährung ausgesetzt hat. Der Angeklagte soll im August 2016 als Besucher der Veranstaltung „Nature One“ 14,27 Gramm Kokain mit einem Wirkstoffgehalt von 9,612 Gramm sowie Marihuana und 5 Kapseln Ecstasy mitgeführt haben. Der Angeklagte war erstinstanzlich geständig.