Hauptverhandlungen vor den Strafkammern des Landgerichts Bad Kreuznach in der 22. Kalenderwoche 2018

Montag, 28.05.2018, 09.00 Uhr 7. Strafkammer (Berufungssache)

Das Amtsgericht Idar-Oberstein hat den 50 Jahre alten, nicht vorbestraften Angeklagten aus Mörschied (Kreis Birkenfeld) wegen vorsätzlicher Trunkenheit im Verkehr zu einer Geldstrafe verurteilt. Es hat dem Angeklagten ferner die Fahrerlaubnis entzogen und die Verwaltungsbehörde angewiesen, dem Angeklagten vor Ablauf eines weiteren Jahres keine neue Fahrerlaubnis zu erteilen. Der Angeklagte soll im September 2017 mit dem Pkw von Idar-Oberstein nach Mörschied gefahren sein und aufgrund vorausgegangenen Alkoholkonsums fahruntüchtig gewesen sein; das sei ihm bewusst gewesen.

Der Angeklagte hat sich vor dem Amtsgericht dahingehend eingelassen, dass er vor Fahrtantritt nur eine geringe Menge Alkohol zu sich genommen habe, erst nach Ende der Fahrt habe er in erheblichem Umfang Alkohol getrunken.

Montag, 28.05.2018, 11.00 Uhr 7. Strafkammer (Berufungssache)

Das Amtsgericht Bad Kreuznach hat den 53 Jahre alten, erheblich vorbestraften Angeklagten aus Neu-Bamberg wegen falscher Versicherung an Eides statt zu einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten verurteilt. Der Angeklagte soll bei dem Gerichtsvollzieher im Oktober 2017 die Vermögensauskunft abgegeben und derer Richtigkeit an Eides statt versichert haben; hierbei habe er ein Konto verschwiegen, auf dem regelmäßig Gutschriften eingegangen seien.

Der Angeklagte hat das äußere Tatgeschehen eingeräumt und sich ansonsten dahingehend eingelassen, bei Abgabe der Vermögensauskunft nicht an das Konto gedacht zu haben.

Montag, 28.05.2018, 14.00 Uhr 7. Strafkammer (Berufungssache)

Der 26 Jahre alte, mehrfach vorbestrafte Angeklagte aus Idar-Oberstein ist durch das Amtsgericht Idar-Oberstein wegen Betruges in vier Fällen unter Einbeziehung einer vorausgegangenen Verurteilung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und zwei Monaten verurteilt worden.

 

Er soll eine Zeugin, mit der er eine Beziehung unterhalten habe, überredet haben, bei vier Gelegenheiten im Juli 2016 Ratenkaufverträge über insgesamt fünf Smartphones, teilweise zusammen mit Mobilfunkverträgen, abzuschließen. Hierbei habe der Angeklagte der Zeugin seine Zahlungfähigkeit vorgetäuscht und, um sie zum Abschluss der Verträge zu überreden, wahrheitswidrig behauptet, er werde seine Ehefrau verlassen, um mit der Zeugin zusammenzuleben. Tatsächlich habe der Angeklagte beabsichtigt, die Smartphones weiterzuverkaufen, um den Erlös für sich zu behalten.

Der Angeklagte hat eingeräumt, dass es ihm darum gegangen sei, die Smartphones zu erhalten; er habe sich quasi einen Kredit verschaffen wollen und vorgehabt, die monatlichen Raten zu zahlen.

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