Dienstag, 31.05.2022, 13:00 Uhr, 1. Strafkammer, Saal 7 (Schwurgericht)
Az: 1 Ks 1041 Js 12424/21
Der am 21.03.2022 begonnene Prozess wegen Mordes u.a. wird fortgesetzt.
Weitere Fortsetzungstermine sind auf den 21.06.2022, 29.06.2022, 01.07.2022, 06.07.2022, 09.07.2022, 11.07.2022, 13.07.2022, 18.07.2022, 01.08.2022, 02.08.2022, 03.08.2022, 04.08.2022, 05.08.2022, 22.08.2022 und den 09.09.2022 bestimmt worden.
Donnerstag, 02.06.2022, 14:00 Uhr, 2. Strafkammer, Saal 7
Az: 2 KLs 1022 Js 12148/21
Nach dem Eröffnungsbeschluss der 2. Strafkammer des Landgerichts Bad Kreuznach, durch welchen die Anklage der Staatsanwaltschaft Bad Kreuznach nur teilweise zur Hauptverhandlung zugelassen wurde, wird einem 65 Jahre alten, einschlägig vorbestraften, derzeit in der JVA Rohrbach in Untersuchungshaft befindlichen Angeklagten aus Winterborn in zwei Fällen ein schwerer sexueller Missbrauch eines Kindes (Fall 1, 2), in einem weiteren Fall der Besitz kinderpornographischer Inhalte (Fall 3) sowie in einem weiteren Fall tateinheitlich unerlaubter Waffenbesitz, unerlaubter Umgang mit explosionsgefährlichen Stoffen sowie das nicht ordnungsgemäße Aufbewahren von Schusswaffen vorgeworfen (Fall 4).
Fälle 1 und 2:
Der Angeklagte soll im Zeitraum von Sommer 1999 bis Sommer 2000 an seiner damaligen Arbeitsstelle in Bad Kreuznach mehrfach Besuch von seiner damals zehn- bis zwölfjährigen Tochter erhalten haben. Innerhalb dieses Zeitraums soll der Angeklagte bei zwei Gelegenheiten, die sich im Abstand von mehreren Wochen bis zu zwei Monaten zugetragen haben sollen, bei abgeschlossener Bürotür seiner Tochter erzählt haben, dass er neues „Sexspielzeug“ entwickeln wolle und sie ihm dabei helfen solle. Hierzu habe sich seine Tochter bei beiden Gelegenheiten jeweils im Vierfüßlerstand auf den in dem Büroraum befindlichen Schreibtisch knien müssen. Sodann soll der Angeklagte bei beiden Gelegenheiten jeweils zwei Gegenstände mindestens einmal in seine Tochter eingeführt haben, wobei es bei jeder der beiden Gelegenheiten zu mindestens einer vaginalen Penetration und mindestens einer analen Penetration seiner Tochter mittels dieser Gegenstände gekommen sein soll. Die Tochter des Angeklagten soll hierdurch Schmerzen verspürt haben. Dauerhafte körperliche Verletzungen habe sie nicht davongetragen.
Fall 3:
Weiterhin sollen sich bis zum Tag der Festnahme des Angeklagten Mitte September 2021 unter anderem mehrere Dateien mit kinderpornographischem Inhalt im Besitz des Angeklagten befunden haben.
Fall 4:
Schließlich sollen sich bis zu dem Tag der Festnahme des Angeklagten Mitte September 2021 diverse Waffen, Waffenteile und Munition im Wohnhaus des Angeklagten in Winterborn in dessen Besitz befunden haben, ohne dass der Angeklagte über eine entsprechende Erlaubnis für diese Waffen, Waffenteile und Munition verfügt habe. Die Waffen, Waffenteile und Munition soll der Angeklagte in seinem Wohnhaus nicht entsprechend den gesetzlichen Vorschriften sicher verwahrt haben. Auch soll sich im Wohnhaus des Angeklagten in Winterborn insgesamt 23 Gramm Schwarzpulver befunden haben, für dessen Umgang der Angeklagte über keine entsprechende Erlaubnis verfügt habe.
Fortsetzungstermine sind auf den 14.06.2022, 29.06.2022, 15.07.2022, 25.07.2022 und den 29.07.2022 bestimmt worden.