Montag, den 26.05.2025, 09:15 Uhr, 7. Strafkammer, Saal 6 (Berufungssache)
Az: 7 NBs 1021 Js 18643/23
Das Amtsgericht Bad Kreuznach hat einen 40 Jahre alten, in Deutschland nicht vorbestraften Angeklagten aus Duisburg wegen gefährlicher Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von 9 Monaten verurteilt. Das Amtsgericht Bad Kreuznach hat die Vollstreckung der Freiheitsstrafe zur Bewährung ausgesetzt.
Der Angeklagte sei Anfang Oktober 2023 auf einer Geburtstagsfeier eines Bekannten in Bad Kreuznach gewesen. Auf dieser Feier habe er in erheblichem Maße Alkohol konsumiert. Im Verlaufe der Feier soll der Angeklagte zusammen mit zwei Männern in Richtung einer Tankstelle gelaufen sein, um dort ein „letztes Bier“ zu trinken. Auf dem Weg zu der Tankstelle seien der Angeklagte und seine beiden Begleiter einem Mann begegnet, der ihnen angeboten habe, sie mit seinem Pkw zu der Tankstelle zu fahren. Sie seien auf dieses Angebot eingegangen und daraufhin von dem Mann zu der Tankstelle gefahren worden. Dort hätten der Angeklagte und seine beiden Begleiter jeweils eine Glasflasche Bier erworben. Im Anschluss daran habe der Mann den Angeklagten und seine beiden Begleiter zu dem Ausgangspunkt, an welchem er sie mitgenommen habe, zurückgefahren. Während dieser Rückfahrt habe einer der Begleiter „aus Spaß“ dem Angeklagten seinen feuchten Finger in das Ohr gesteckt. Der Angeklagte sei hierüber sehr erbost gewesen. Aus diesem Anlass sei es nach dem späteren Aussteigen aus dem Fahrzeug am Ausgangspunkt zu einer verbalen Auseinandersetzung zwischen dem Angeklagten und jenem Begleiter gekommen. Im Rahmen dieser Auseinandersetzung habe der Angeklagte ohne rechtfertigenden und entschuldigenden Grund mit seiner Bierflasche vorne auf den Kopf jenes Begleiters geschlagen. Dieser habe hierdurch eine 4 cm lange, stark blutende Platzwunde sowie eine Gehirnerschütterung erlitten.
Der Angeklagte hat die Begehung der ihm zur Last gelegten Tat vor dem Amtsgericht Bad Kreuznach bestritten.
Montag, den 26.05.2025, 09:15 Uhr, 2. Strafkammer, Saal 7
Az: 2 KLs 1043 Js 11390/24
Der am 21.03.2025 begonnene Prozess wegen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge u.a. wird fortgesetzt.
Weitere Fortsetzungstermine sind auf den 28.05.2025, 05.06.2025, 16.06.2025, 02.07.2025 und den 07.07.2025 bestimmt worden.
Dienstag, den 27.05.2025, 09:00 Uhr, 1. Strafkammer (Schwurgericht), Saal 7
Az: 1 Ks 1041 Js 102/25
Die Staatsanwaltschaft Bad Kreuznach wirft einem 43 Jahre alten, vorbestraften, derzeit in der JVA Rohrbach in Untersuchungshaft befindlichen Angeklagten aus Aalen einen versuchten Mord (Mordmerkmal: Heimtücke) in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung vor.
Der Angeklagte soll sich Ende Dezember 2024 in erheblich alkoholisiertem Zustand nachts vor der Wohnung seiner Lebensgefährtin in Idar-Oberstein aufgehalten haben. Seine Lebensgefährtin habe Besuch von ihrem getrennt lebenden Ehemann gehabt. Als seine Lebensgefährtin und ihr getrennt lebender Ehemann im Laufe der Nacht mit dem Taxi zur Wohnung des getrennt lebenden Ehemannes nach Baumholder gefahren seien, sei der Angeklagte ihnen gefolgt. Nachdem seine Lebensgefährtin und ihr getrennt lebender Ehemann die Wohnung in Baumholder betreten hätten, habe der Angeklagte durch das Küchenfenster in die Wohnung geschaut. Der getrennt lebende Ehemann der Lebensgefährtin des Angeklagten habe dies bemerkt und die Wohnung daraufhin verlassen. Er habe draußen zunächst erfolglos nach dem Angeklagten gesucht. Kurze Zeit später sei der Angeklagte ihm entgegengekommen. Der Angeklagte habe hierbei beide Hände in den Jackentaschen gehabt. Als der Angeklagte ihn erreicht habe, habe der Angeklagte plötzlich mit seiner rechten Hand ein Messer mit einer Klingenlänge von ca. 18,5 cm gezückt und in Tötungsabsicht auf ihn eingestochen. Er habe hierbei insbesondere seinen Bauch getroffen. Der getrennt lebende Ehemann seiner Lebensgefährtin habe den Angeklagten zurückgestoßen, versucht diesen zu beruhigen und ihm vorgeschlagen, gemeinsam zur Wohnung zu gehen und dort zu reden. Der Angeklagte habe sich hierauf eingelassen. In der Wohnung sei die Lebensgefährtin des Angeklagten beiden entgegengekommen, woraufhin der Angeklagte diese zu Boden gestoßen habe und mitgeteilt habe, dass er beide umbringen werde. Daraufhin habe der getrennt lebende Ehemann seiner Lebensgefährtin die Flucht ergriffen, um Hilfe zu holen. Der Angeklagte habe seine Lebensgefährtin bis zum späteren Eintreffen der Polizei nicht angegriffen.
Fortsetzungstermine sind auf den 03.06.2025, 16.06.2025, 24.06.2025, 27.06.2025 und den 02.07.2025 bestimmt worden.
Mittwoch, den 28.05.2025, 09:15 Uhr, 2. Strafkammer, Saal 7
Az: 2 KLs 1043 Js 11390/24
Der am 21.03.2025 begonnene Prozess wegen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge u.a. wird fortgesetzt.
Weitere Fortsetzungstermine sind auf den 05.06.2025, 16.06.2025, 02.07.2025 und den 07.07.2025 bestimmt worden.
Freitag, den 30.05.2025, 09:15 Uhr, 5. Strafkammer, Saal 7
Az: 5 KLs 1041 Js 10294/24 jug
Der am 14.04.2025 begonnene Prozess wegen versuchten Totschlags u.a. wird fortgesetzt.
Weitere Fortsetzungstermine sind auf den 11.06.2025, 20.06.2025 und den 09.07.2025 bestimmt worden.