Hauptverhandlungen vor den Strafkammern des Landgerichts Bad Kreuznach in der 23. Kalenderwoche 2017

Mittwoch, 07.06.2017, 09:30 Uhr 3. Strafkammer (Berufungssache)

Der am 05.09.2016 begonnene Prozess wegen versuchten Betruges wird fortgesetzt.
Fortsetzungstermin ist bestimmt auf: 29.06.2017

Donnerstag, 08.06.2017, 09:00 Uhr 5. Strafkammer (Jugendkammer)

Die Staatsanwaltschaft wirft dem 27 Jahre alten, vorbestraften Angeklagten aus Niederburg (Rhein-Hunsrück-Kreis), der in dieser Sache seit Februar 2017 in Haft ist, vor, in zwei Fällen, eine Person unter 18 Jahren bestimmt zu haben, mit Betäubungsmitteln unerlaubt Handel zu treiben (Fälle 2 und 4), wobei es in einem Fall (Fall 4) beim Versuch geblieben sei sowie in zwei Fällen unerlaubt Betäubungsmittel an eine Person unter 18 Jahren abgegeben oder zum unmittelbaren Verbrauch überlassen zu haben (Fälle 1 und 3), wobei es ebenfalls in einem Fall (Fall 3) beim Versuch geblieben sei. Der 16 Jahre alte Mitangeklagte aus Bingen soll in Fall 2 Beihilfe geleistet haben.

Der 27 Jahre alte Angeklagte soll im April 2015 seinem Mitangeklagten ein Gramm Cannabis gegeben haben, dass dieser wiederum in Waldalgesheim an einen 14jährigen verkauft habe (Fall 1).
Ebenfalls im April 2015 soll der 16 Jahre alte Angeklagte im Auftrag des 27 Jahre alten Angeklagten einen damals 17 Jahre alten Jugendlichen angesprochen haben, um ihn als Verkäufer von Cannabis anzuwerben. Dem Jugendlichen seien in Bad Kreuznach 3 Gramm Haschisch übergeben worden, diesem sei es aber nicht gelungen, die Betäubungsmittel zu erkaufen (Fall 2).
Im Mai 2015 soll der 27 Jahre alte Angeklagte dem 17 Jahre alten Jugendlichen einen Joint angeboten haben, den dieser jedoch abgelehnt habe (Fall 3).
Im Mai oder Juni 2015 habe der 27 Jahre alte Angeklagte dem 17 Jahre alten Jugendlichen in Bacharach eine Tüte mit Marihuana gezeigt und ihm vorgeschlagen, die Betäubungsmittel zu verkaufen, worauf sich der Jugendliche nicht eingelassen habe.
Der 27 Jahre alte Angeklagte hat die Taten im Ermittlungsverfahren gestanden, der 16 Jahre alte Mitangeklagte hat bislang von seinem Schweigerecht Gebrauch gemacht.

Freitag, 09.06.2017, 09:00 Uhr 2. Strafkammer

Die Staatsanwaltschaft Bad Kreuznach wirft der 59 Jahre alten, nicht vorbestraften Angeklagten aus Simmern/Hunsrück schweren Raub in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung vor. Die Angeklagte soll im September 2016 ihrem Nachbarn ein 30 cm langes Küchenmesser an den Hals gehalten und ihm dann dessen Zigarettenetui mit fünf Zigaretten weggenommen haben, wobei der Nachbar der Angeklagte sich aus Angst vor dem Messer nicht gewehrt habe. Der Nachbar der Angeklagten habe hierbei Schnittwunden am Hals und am Handgelenk erlitten. Die Zigaretten habe die Angeklagte geraucht, das Etui habe sie auf der Treppe zu ihrer Wohnung liegen lassen. Die Angeklagte sei bei der Tat erheblich alkoholisiert gewesen. Im Ermittlungsverfahren hat sie ein Geständnis abgelegt.

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