Montag, 04.06.2018, 09.00 Uhr 7. Strafkammer (Berufungssache)
Bereits am 18.05.2018 hat ein Berufungsverfahren begonnen, in dem die 53 Jahre alte, nicht vorbestrafte Angeklagte aus Tiefenthal (Kreis Bad Kreuznach) erstinstanzlich durch das Amtsgericht Bad Kreuznach wegen gewerbsmäßigen Betruges in vier rechtlich selbständigen Fällen, davon zweimal wegen Versuchs sowie wegen versuchten Prozessbetruges zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von elf Monaten, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wurde, verurteilt worden ist.
Sie soll zwischen Mai und Juni 2014 in vier Fällen bei einem Internet-Versender hochwertige Kleidungsstücke bestellt haben, aus diesen teilweise die Etiketten und die Labels herausgetrennt und diese sodann in optisch ähnliche Kleidungsstücke, die sie bereits in ihrem Besitz gehabt habe, eingenäht haben, woraufhin sie letztere an den Versender retourniert habe. Dies habe sie getan, um sich um den Wert der vermeintlich retournierten Ware zu bereichern. In zwei Fällen habe der Versender den Gegenwert der ursprünglichen Waren zurücküberwiesen, in zwei Fällen seien die manipulierten Waren aufgefallen und eine Rücküberweisung nicht erfolgt.
Im Oktober 2104 habe die Angeklagte in einem Zivilprozess gegen den Internet-Versender bewusst unwahr vortragen lassen, dass sie Waren ordnungsgemäß retourniert habe, ihr aber deren Gegenwert zu Unrecht nicht überwiesen worden sei. Die Angeklagte habe sich insoweit zu Unrecht um die Klageforderung bereichern wollen. Das Zivilgericht habe das Verfahren jedoch ausgesetzt.
Die Angeklagte hat sich in der ersten Instanz zur Sache nicht eingelassen.
Die Sache war bereits im Jahr 2016 terminiert; die Hauptverhandlung ist seinerzeit wegen Nachermittlungen ausgesetzt worden.
Fortsetzungstermine sind bestimmt auf: 08.06.2018, 14.06.2018
Dienstag, 05.06.2018, 09.00 Uhr 2. Strafkammer
Die Staatsanwaltschaft Bad Kreuznach wirft dem 44 Jahre alten, mehrfach – auch einschlägig – vorbestraften Angeklagten aus Bad Kreuznach vor, mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge Handel getrieben zu haben und dabei eine Waffe mit sich geführt zu haben.
Der Angeklagte soll im Januar 2017 353, 8 Gramm Marihuana und 4, 19 Gramm Amphetamin in seiner Wohnung verwahrt haben. Das Marihuana soll er zuvor in seiner Wohnung angebaut haben, um es gewinnbringend weiterzuveräußern. Im selben Raum wie die Betäubungsmittel habe der Angeklagte zugriffsbereit eine Armbrust mit passenden Pfeilen und einen Schlagstock verwahrt.
Der Angeklagte hat im Ermittlungsverfahren keine Angaben zur Sache gemacht.
Dienstag, 05.06.2018, 14.00 Uhr 2. Strafkammer
Der 52 Jahre alte, vorbestrafte Angeklagte aus Bad Sobernheim ist wegen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in zwei Fällen, wegen gewerbsmäßigen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in vier Fällen und wegen versuchter Nötigung angeklagt.
Der Angeklagte soll bei fünf Gelegenheiten zwischen Oktober und Dezember 2017 einer Vertrauensperson der Polizei Amphetamin verkauft haben, wobei in einem Fall die Grenze zur nicht geringen Menge überschritten worden sei.
Im Dezember 2017 sei zwischen dem Angeklagten und der Vertrauensperson der Verkauf von 5 Kilogramm Amphetamin zum Kilopreis von 2.600,00 € vereinbart worden. Bei dem Treffen zur Abwicklung des Geschäfts sei der Angeklagte in Begleitung einer gesondert verfolgten Person gewesen, die 4 Kilogramm Amphetamin in einem Rucksack mit sich geführt habe. Noch vor Übergabe der Betäubungsmittel seien der Angeklagte und sein Begleiter von der Polizei festgenommen worden.
Im August 2017 soll der Angeklagte versucht haben, einen Zeugen mit vorgehaltener geladener Schreckschusspistole zur Zahlung von Drogenschulden zu zwingen. Dem Zeugen sei es jedoch gelungen, sich in seiner Wohnung zu verbarrikadieren, so dass der Angeklagte sein Vorhaben habe aufgeben müssen.
Der Angeklagte hat im Ermittlungsverfahren von seinem Schweigerecht Gebrauch gemacht.
Fortsetzungstermine sind bestimmt auf: 15.06.2018, 19.06.2018
Dienstag, 05.06.2018, 09:00 Uhr 3. Strafkammer (Berufungssache)
Das Amtsgericht Bad Kreuznach hat den 24 Jahre alten, vorbestraften Angeklagten aus Bad Kreuznach wegen gewerbsmäßigen Diebstahls in drei Fällen, in zwei Fällen hiervon gemeinschaftlich handelnd, wegen Diebstahls geringwertiger Sachen in einem Fall, wegen vorsätzlicher Körperverletzung in zwei Fällen, in einem Fall hiervon in Tateinheit mit Bedrohung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr verurteilt, deren Vollstreckung es zu Bewährung ausgesetzt hat.
Den 39 Jahre alten, vorbestraften Angeklagten aus Bad Kreuznach hat das Amtsgericht Bad Kreuznach wegen gewerbsmäßigen Diebstahls in vier Fällen, in zwei Fällen hiervon gemeinschaftlich handelnd, und wegen vorsätzlicher Körperverletzung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr verurteilt, deren Vollstreckung es zu Bewährung ausgesetzt hat.
Im Juli 2017 sollen die Angeklagten gemeinsam zunächst in einem Bekleidungsgeschäft in Bad Kreuznach Kleidung im Wert von etwa 200,00 € und sodann in einem Drogeriemarkt Kosmetika im Wert von ebenfalls etwa 200,00 € entwendet habe. Der ältere Angeklagte sei in dem Drogeriemarkt von einem Zeugen festgehalten worden, der Angeklagte habe diesem Zeugen einen Schlag ins Gesicht versetzt, um entkommen zu können.
Der jüngere der beiden Angeklagten habe im Januar 2017 in einem Warenhaus in Bad Kreuznach Elektroartikel sowie ein Paar Socken im Gegenwert von 109,00 € entwendet, bereits im Februar 2016 habe der Angeklagte in einem Warenhaus in Gensingen eine Mütze (Wert: 12,99 €) entwendet.
Der ältere der beiden Angeklagten habe eine Parfümerie in Bad Kreuznach betreten, obwohl gegen ihn ein Hausverbot bestanden habe. Als er von dem Sicherheitsbeauftragten des Geschäfts aufgefordert worden sei, dieses zu verlassen, habe der jüngere Angeklagte, der vor dem Geschäft gewartet habe, den Sicherheitsbeauftragten zweimal mit der Faust ins Gesicht geschlagen und mit dem Tod bedroht.
Im April 2017 habe der jüngere Angeklagte einen Zeugen, der sie in eine Fußgängerzone angesprochen und danach gefragt habe, wo man Drogen erwerben könne, nachdem sich dieser nicht habe abwimmeln lassen, zu Boden geschlagen.
Nachdem der Zeuge bei seiner Vernehmung bei der Polizei auch den älteren Angeklagten belastet hatte, habe dieser bei einem zufälligen Zusammentreffen wenige Tage später, dem Zeugen unvermittelt mit der Faust ins Gesicht geschlagen.
Wegen eines weiteren angeklagten Falles des Diebstahls hat das Amtsgericht die Angeklagten freigesprochen.
Die Angeklagten waren vor dem Amtsgericht teilweise geständig, der jüngere Angeklagte hat bestritten, an den Diebstählen im Juli 2017 beteiligt gewesen zu sein. Der ältere Angeklagte hat seine Berufung gegen das Urteil des Amtsgerichts zwischenzeitlich zurückgenommen.
Dienstag, 05.06.2018, 11.30 Uhr 7. Strafkammer (Berufungssache)
Das Amtsgericht Bad Kreuznach hat den 54 Jahre alten, vorbestraften Angeklagten aus Bad Ems wegen unerlaubten Entfernens vom Unfallort zu einer Geldstrafe verurteilt. Es hat dem Angeklagten ferner die Fahrerlaubnis entzogen und die Verwaltungsbehörde angewiesen, dem Angeklagten vor Ablauf von sechs Monaten keine neue Fahrerlaubnis zu erteilen.
Der Angeklagte soll im Juli 2017 in Bad Kreuznach bei der Anlieferung von Waren mit einem Lkw gegen das Vordach eines Kaufhauses gestoßen sein und dieses beschädigt haben. Obwohl er den Unfall bemerkt habe, habe sich der Angeklagte von der Unfallstelle entfernt, ohne die erforderlichen Feststellungen zu ermöglichen.
Der Angeklagte hat sich dahingehend eingelassen, dass er ca. 25 Minuten gewartet habe. Da das Kaufhaus dann auch noch nicht geöffnet habe, habe er einen Zettel mit seinen Kontaktdaten im Anlieferungsbereich des Kaufhauses hinterlassen.
Donnerstag, 07.06.2018, 11.00 Uhr 7. Strafkammer (Berufungssache)
Das Amtsgericht Simmern/Hunsrück hat die 32 Jahre alte, nicht vorbestrafte Angeklagte aus Buch (Rhein-Hunsrück-Kreis) wegen versuchter Strafvereitelung zu einer Geldstrafe verurteilt.
Die Angeklagte soll im Februar 2017 bei einer Vernehmung durch die Polizei wahrheitswidrig behauptet haben, nicht ihr Lebensgefährte, dem eine Trunkenheitsfahrt vorgeworfen wurde, sondern sie habe am Tattag das Auto gefahren. Vor dem Amtsgericht hat die Angeklagte von ihrem Schweigerecht Gebrauch gemacht.
Freitag, den 08.06.2016, 09:00 Uhr 7. Strafkammer (Berufungssache)
Der am 18.05.2018 begonnene Prozess wegen Betruges wird fortgesetzt.
Fortsetzungstermin ist bestimmt auf: 14.06.2018