Dienstag, 02.06.2020, 9:30 Uhr, 7. Strafkammer, Saal 6 (Berufung)
Az. 7 Ns 1022 Js 11018/19 (2)
Das Amtsgericht Bad Kreuznach hat einen jetzt 33 Jahre alten, erheblich und einschlägig vorbestraften Angeklagten aus Wendelsheim wegen gewerbsmäßigem Diebstahls in 3 Fällen und wegen geringwertigen Diebstahls zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 1 Jahr und 9 Monaten verurteilt. Die Vollstreckung der Strafe wurde zur Bewährung ausgesetzt.
Der Angeklagte soll Mitte Juli 2019 vier Diebstähle begangen haben. In einem Fall soll er vier Brillen entwendet haben; in einem zweiten Fall soll er eine Falsche Parfum in seine Jackentasche eingesteckt haben und in einem dritten Fall soll er zwei Bluetooth-Lautsprecher eingesteckt und den Laden ohne zu bezahlen verlassen haben. Dabei soll der Angeklagte in der Absicht gehandelt haben, das Diebesgut gewinnbringend zu verkaufen, um sich hierdurch eine fortlaufende Einnahmequelle zu verschaffen, und um seine Betäubungsmittelabhängigkeit zu finanzieren.
In dem vierten Fall soll der Angeklagte während eines Krankenhauaufenthaltes die Telefonkarte seiner Zimmernachbarin entwendet haben und sich den Aufladebetrag in Höhe von 40,00 € ausgezahlt haben lassen.
Der Angeklagte hat den Sachverhalt vollumfänglich eingeräumt.
Donnerstag, 04.06.2020, 9:00 Uhr, 1. Strafkammer, Saal 7 (Schwurgericht)
Az. 1 Ks 1022 Js 15187/19
Der am 22.04.2020 begonnene Prozess wegen Totschlags u.a. wird fortgesetzt.
Weitere Fortsetzungstermine sind bestimmt auf den 16.06.2020 und 17.06.2020.