Montag, 07.06.2021, 09:30 Uhr, 7. Strafkammer, Saal 6 (Berufungssache)
Az: 7 Ns 1025 Js 9045/13
Der am 17.05.2021 begonnene Prozess wegen versuchten Betrugs u.a. wird fortgesetzt.
Dienstag, 08.06.2021, 09:00 Uhr, 2. Strafkammer, Saal 7
Az: 2 KLs 1021 Js 913/21
Die Staatsanwaltschaft Bad Kreuznach wirft dem 36 Jahre alten, vorbestraften, derzeit in der JVA Rohrbach inhaftierten Angeklagten aus Berlin die Begehung gewerbsmäßigen bandenmäßigen Betrugs in drei Fällen vor.
Fall 1:
Ende Oktober 2020 sollen zwei bislang unbekannte Mittäter des Angeklagten einen Mann aus Budenheim angerufen haben und sich am Telefon als vermeintliche Kriminalbeamte ausgegeben haben, um an das Ersparte des Mannes zu gelangen. Sie sollen dem Mann vorgespiegelt haben, dass es zu einem Überfall auf eine ältere Frau aus der Nachbarschaft gekommen sei und bei einem der Täter ein Zettel mit den Personalien sowie mit Angaben zu den Vermögensverhältnissen des von den Mittätern angerufenen Mannes aus Budenheim gefunden worden sei. Auf Grundlage dessen soll der Mann aus Budenheim den beiden vermeintlichen Kriminalbeamten etwa 100 Goldmünzen und Goldbarren im Wert von ca. 19.600 Euro sowie Bargeld in Höhe von etwa 400 Euro in einem Rucksack zur Verfügung gestellt haben. Den Rucksack soll der Mann aus Budenheim zur Abholung durch die vermeintlichen Kriminalbeamten in einem vor seinem Haus befindlichen Abfallcontainer deponiert haben. Ein weiterer Mittäter soll den Rucksack sodann abgeholt, nach Berlin verbracht und dort plangemäß dem Angeklagten übergeben haben. Der Angeklagte soll die Beute schließlich in die Türkei weitergeleitet haben.
Fall 2:
Ferner sollen Anfang November 2020 mehrere bislang unbekannte Mittäter des Angeklagten eine Frau aus Norheim angerufen und sich am Telefon als vermeintliche Polizeibeamte ausgegeben haben. Die Anrufer sollen der Frau aus Norheim vorgespiegelt haben, dass ein Einbruch in ihr Haus in Norheim unmittelbar bevorstehen würde. Die Frau aus Norheim soll daraufhin nach mehreren Telefonaten mit den Mittätern des Angeklagten 51 Goldbarren im Wert von ca. 264.650 Euro vor ihrem Haus zur Abholung durch die vermeintlichen Polizeibeamten bereitgestellt haben. Ein weiterer Mittäter soll die Goldbarren sodann abgeholt, nach Berlin verbracht und dort plangemäß dem Angeklagten übergeben haben. Der Angeklagte soll die Beute schließlich in die Türkei weitergeleitet haben.
Fall 3:
Schließlich sollen Anfang November 2020 zwei bislang unbekannte Mittäter des Angeklagten einen Mann aus Stuhr angerufen haben und sich am Telefon als vermeintliche Kriminalbeamte ausgegeben haben, um an das Ersparte des Mannes zu gelangen. Sie sollen dem Mann vorgespiegelt haben, dass ein Mitarbeiter der Volksbank angeblich Geld vom Konto des Angeklagten bei der Volksbank abbuchen wolle. Auf Aufforderung der vermeintlichen Kriminalbeamten soll der Mann aus Stuhr sodann unter Verwendung seines Kontoguthabens 5 kg Gold im Wert von 269.310,70 Euro an die Volksbank habe liefern lassen. Das Gold soll der Mann aus Stuhr wenige Tage später bei der Volksbank abgeholt haben und in einem Koffer vor seinem Haus zur Abholung durch die vermeintlichen Kriminalbeamten bereitgestellt haben. Ein weiterer Mittäter soll das Gold sodann abgeholt, nach Berlin verbracht und dort plangemäß dem Angeklagten übergeben haben. Der Angeklagte soll die Beute schließlich in die Türkei weitergeleitet haben.
Der Angeklagte hat sich zu den Tatvorwürfen bislang nicht eingelassen.
Fortsetzungstermine sind auf den 09.06.2021, 15.06.2021, 22.06.2021, 05.07.2021 und den 06.07.2021 bestimmt worden.
Dienstag, 08.06.2021, 09:30 Uhr, 7. Strafkammer, Saal 6 (Berufungssache)
Az: 7 Ns 1042 Js 15923/19
Das Amtsgericht Idar-Oberstein hat den 33 Jahre alten, erheblich einschlägig vorbestraften Angeklagten aus Idar-Oberstein wegen vorsätzlichen Fahrens ohne Fahrerlaubnis in zwei Fällen, davon in einem Fall in Tateinheit mit Urkundenfälschung, sowie wegen Betrugs in zwei Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 10 Monaten verurteilt. Vom Tatvorwurf des unerlaubten Führens einer Schusswaffe wurde der Angeklagte freigesprochen. Das Amtsgericht hat die Vollstreckung der Freiheitsstrafe nicht zur Bewährung ausgesetzt.
Fall 1:
Der Angeklagte soll Anfang September 2019 mit einem Pkw der Marke VW Polo am öffentlichen Straßenverkehr in Idar-Oberstein in Kenntnis des Umstandes teilgenommen haben, nicht im Besitz der hierfür erforderlichen Fahrerlaubnis zu sein. Um vorzutäuschen, dass es sich bei dem Pkw um einen Krankenfahrstuhl handelt, für den eine Fahrerlaubnis der Klasse B nicht erforderlich ist, soll der Angeklagte den Fahrzeugbrief des Fahrzeuges dergestalt gefälscht haben, als dass er diesen mit einer Umwidmung zu einem Sonder-Kfz versehen hat.
Fall 2:
Ferner soll der Angeklagte Mitte September 2019 erneut mit demselben Pkw am öffentlichen Straßenverkehr in Idar-Oberstein in Kenntnis des Umstandes teilgenommen, nicht im Besitz der hierfür erforderlichen Fahrerlaubnis zu sein.
Fall 3:
Mitte September 2019 soll der Angeklagte im Handschuhfach seines Pkw eine schussbereite Luftdruckpistole der Marke Soecial Combat mit sich geführt haben, ohne im Besitz der für das Führen der Waffe erforderlichen Erlaubnis gewesen zu sein. Allerdings soll der Angeklagte davon ausgegangen sein, keine Erlaubnis zu benötigen, sodass das Amtsgericht den Angeklagten insofern freigesprochen hat.
Fall 4:
Weiterhin soll der Angeklagte über ebay-Kleinanzeigen einen Katalysator zum Verkauf angeboten haben. Mit dem Käufer soll er sich auf einen Kaufpreis von 360 Euro geeinigt haben. Nachdem der Käufer den Kaufpreis gezahlt habe, soll der Angeklagte entsprechend vorgefasster Absicht den Katalysator nicht an den Käufer ausgeliefert haben und den vom Käufer überwiesenen Kaufpreis für sich behalten haben.
Fall 5:
Schließlich soll der Angeklagte über ebay-Kleinanzeigen erneut einen Katalysator zum Verkauf angeboten haben. Mit dem Käufer soll er sich auf einen Kaufpreis von 500 Euro geeinigt haben. Nachdem der Käufer den Kaufpreis gezahlt habe, soll der Angeklagte entsprechend vorgefasster Absicht den Katalysator nicht an den Käufer ausgeliefert haben und den vom Käufer überwiesenen Kaufpreis für sich behalten haben.
Der Angeklagte hat sich vor dem Amtsgericht zu den Tatvorwürfen in den Fällen 1 und 2 geständig eingelassen. Hinsichtlich des Falles 3 hat sich der Angeklagte dahingehend eingelassen, dass ihm die Erlaubnispflicht der Waffe nicht bekannt gewesen sei. Die Tatvorwürfe in den Fällen 4 und 5 hat der Angeklagte abgestritten.
Ein Fortsetzungstermin ist auf den 28.06.2021 bestimmt worden.
Mittwoch, 09.06.2021, 09:00 Uhr, 2. Strafkammer, Saal 7
Az: 2 KLs 1021 Js 913/21
Der am 08.06.2021 begonnene Prozess wegen gewerbsmäßigen bandenmäßigen Betrugs wird fortgesetzt.
Weitere Fortsetzungstermine sind auf den 15.06.2021, 22.06.2021, 05.07.2021 und 06.07.2021 bestimmt worden.
Mittwoch, 09.06.2021, 10:00 Uhr, 7. Strafkammer, Saal 6 (Berufungssache)
Az: 7 Ns 1024 Js 12399/20
Das Amtsgericht Bad Kreuznach hat einen Einspruch des 42 Jahre alten Angeklagten aus Bad Kreuznach gegen einen Strafbefehl des Amtsgerichts Bad Kreuznach, mittels dessen dem Angeklagten wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis eine Geldstrafe auferlegt wurde, verworfen, da der Angeklagte ohne genügende Entschuldigung zu dem auf den Einspruch gegen den Strafbefehl bestimmten Hauptverhandlungstermin nicht erschienen sei.
Donnerstag, 10.06.2021, 09:00 Uhr, 2. Strafkammer, Saal 7
Az: 2 KLs 1021 Js 16775/20
Der am 20.05.2021 begonnene Prozess wegen versuchter schwerer räuberischer Erpressung u.a. wird fortgesetzt.
Weitere Fortsetzungstermine sind auf den 11.06.2021, 24.06.2021 und den 02.07.2021 bestimmt worden.
Freitag, 11.06.2021, 09:00 Uhr, 2. Strafkammer, Saal 7
Az: 2 KLs 1021 Js 16775/20
Der am 20.05.2021 begonnene Prozess wegen versuchter schwerer räuberischer Erpressung u.a. wird fortgesetzt.
Weitere Fortsetzungstermine sind auf den 24.06.2021 und den 02.07.2021 bestimmt worden.
Freitag, 11.06.2021, 09:30 Uhr, 7. Strafkammer, Saal 6 (Berufungssache)
Az: 7 Ns 1043 Js 14142/19
Das Amtsgericht Idar-Oberstein hat den 36 Jahre alten, erheblich einschlägig vorbestraften Angeklagten aus Idar-Oberstein wegen Körperverletzung in zwei Fällen, Unterschlagung und Sachbeschädigung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 8 Monaten verurteilt. Das Amtsgericht hat die Vollstreckung der Freiheitsstrafe nicht zur Bewährung ausgesetzt.
Fall 1:
Der Angeklagte soll Mitte August 2019 auf dem Platz vor der Christuskirche in Idar-Oberstein zwei Frauen durch Blicke belästigt haben. Die beiden Frauen sollen den Angeklagten daraufhin aufgefordert haben, dies zu unterlassen sowie ferner den Angeklagten aufgefordert haben, das Konsumieren von Alkohol auf dem Platz zu unterlassen. Im Zuge dessen soll der Angeklagte einer der Frauen ohne rechtfertigenden Grund mit der flachen Hand in das Gesicht geschlagen haben. Die Frau soll hierdurch Schmerzen erlitten haben.
Fall 2:
Kurze Zeit später, am selben Tag, soll der Angeklagte in der Austraße in Idar-Oberstein einem ihm unbekannten Passanten ohne rechtfertigenden Grund unvermittelt mit der flachen Hand in das Gesicht geschlagen haben. Der Passant soll hierdurch Schmerzen sowie eine Rötung an der rechten Gesichtshälfte erlitten haben.
Fall 3:
Weiterhin soll der Angeklagte Mitte Dezember 2019 in Idar-Oberstein auf einem Parkplatz eine Tüte gefunden haben, in welcher sich sechs Pullover im Wert von 60 Euro befunden haben sollen. An den Pullovern sollen noch die Diebstahlsicherung und die Etiketten befestigt gewesen sein. Der Angeklagte soll die Tüte mit den Pullovern dennoch in Kenntnis dessen, dass die Tüte und die Pullover nicht ihm gehören, an sich genommen haben, um sich zuhause näher anzuschauen, ob er davon etwas gebrauchen könne.
Fall 4:
Schließlich soll der Angeklagte Ende Februar 2020 auf dem Lidl-Parkplatz in Idar-Oberstein sich in den Weg eines auf den Parkplatz einfahrenden Fahrzeuges gestellt haben. Der Fahrer des Fahrzeuges soll daraufhin abrupt abgebremst haben. Sodann soll der Angeklagte mit der Faust auf die Motorhaube des Fahrzeuges geschlagen haben. Hierdurch soll an der Motorhaube des Fahrzeuges eine Delle mit einem Sachschaden von 200 Euro entstanden sein.
Der Angeklagte hat sich zu den Tatvorwürfen vor dem Amtsgericht überwiegend geständig eingelassen.