Dienstag, den 06.06.2023, 13:30 Uhr, 5. Strafkammer, Saal 8 (Berufungssache)
Az: 5 NBs 1042 Js 11548/21 jug
Das Amtsgericht Simmern/Hunsrück hat einen 20 Jahre alten, einschlägig vorbestraften, derzeit in der Jugendstrafanstalt Schifferstadt untergebrachten Angeklagten aus Laufersweiler wegen Betruges mit geringwertigem Schaden sowie wegen gewerbsmäßigen Betruges in 12 Fällen zu einer Einheitsjugendstrafe von einem Jahr verurteilt. Das Amtsgericht Simmern/Hunsrück hat die Vollstreckung der Einheitsjugendstrafe nicht zur Bewährung ausgesetzt.
Der Angeklagte soll im Zeitraum von Mitte Juli 2021 bis Mitte Februar 2022 im Internet u.a. Mobiltelefone und Kraftfahrzeuge zum Kauf angeboten haben. Entsprechend vorgefasster Absicht soll er nach Bezahlung des Kaufpreises für die Mobiltelefone bzw. von Anzahlungen für die Kraftfahrzeuge den Kaufgegenstand jeweils nicht an den jeweiligen Käufer ausgeliefert haben. Der Angeklagte habe beabsichtigt, sich durch die fortgesetzte Täuschung von Käufern auf Online-Verkaufsplattformen eine nicht unerhebliche Einnahmequelle von einiger Dauer zu verschaffen.
Der Angeklagte hat sich vor dem Amtsgericht Simmern/Hunsrück zu den Tatvorwürfen geständig eingelassen.
Er hat seine Berufung gegen das Urteil des Amtsgerichts Simmern/Hunsrück auf das Strafmaß beschränkt.