Montag, den 03.06.2024, 09:00 Uhr, 1. Strafkammer (Schwurgericht), Saal 7
Az: 1 Ks 1041 Js 177763/23
Der am 17.05.2024 begonnene Prozess wegen versuchten Mordes u.a. wird fortgesetzt.
Weitere Fortsetzungstermine sind auf den 14.06.2024, 17.06.2024 und den 21.06.2024 bestimmt worden.
Montag, den 03.06.2024, 09:30 Uhr, 7. Strafkammer, Saal 6 (Berufungssache)
Az: 7 NBs 1043 Js 1256/23
Das Amtsgericht Bad Kreuznach hat einen 37 Jahre alten, einschlägig vorbestraften Angeklagten aus Bad Kreuznach wegen Beleidigung (Fall 1) und wegen Beleidigung in fünf weiteren tateinheitlichen Fällen in Tateinheit mit Bedrohung (Fall 2), zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von sechs Monaten verurteilt. Das Amtsgericht Bad Kreuznach hat die Vollstreckung der Gesamtfreiheitsstrafe zur Bewährung ausgesetzt.
Fall 1:
Im Rahmen eines Polizeieinsatzes Mitte Oktober 2022 habe der Angeklagte durch fünf Polizeibeamte zum Zwecke der Durchsetzung eines Platzverweises in den Streifenwagen verbracht werden müssen. Als der Angeklagte im Streifenwagen gesessen habe, habe er massiv gegen die Vordersitze und die Mittelkonsole des Fahrzeuges getreten. Durch einen Polizeibeamten sei er aufgefordert worden, dies zu unterlassen. Daraufhin habe er diesem Polizeibeamten gegenüber die Worte „Du kleiner Hurensohn, ich ficke dein Leben“ geäußert.
Fall 2:
Im weiteren Verlauf soll der Angeklagte zudem alle fünf ,Polizeibeamten mit unterschiedlichen Äußerungen beleidigt haben. Unter anderem soll er diese als „Bastarde“, „dumm und hässlich“ sowie „Schwanzlutscher“ tituliert haben. Auch soll er diesen mit den Worten „ich bringe euch um“ gedroht haben.
Der Angeklagte hat sich zu den Tatvorwürfen vor dem Amtsgericht Bad Kreuznach geständig eingelassen.
Dienstag, den 04.06.2024, 09:30 Uhr, 7. Strafkammer, Saal 6 (Berufungssache)
Az: 7 NBs 1042 Js 10516/21
Das Amtsgericht Simmern/Hunsrück hat einen 27 Jahre alten, nicht vorbestraften Angeklagten aus Oberwesel von den Anklagevorwürfen des unerlaubten Entfernens vom Unfallort sowie der falschen Verdächtigung aus tatsächlichen Gründen freigesprochen.
In der Anklageschrift der Staatsanwaltschaft Bad Kreuznach wird dem Angeklagten vorgeworfen, Mitte März 2021 mit dem Pkw eines Bekannten zwischen dem Ortsteil Frankenweiler (Beltheim) und Schnellbach aus unbekannter Ursache von der Fahrbahn abgekommen und mit dem Pkw gegen einen Baum geprallt zu sein. Im Zuge dessen sei an dem Fahrzeug ein Fremdschaden in Höhe von 6.050 Euro entstanden. Der Angeklagte habe daraufhin die Unfallstelle verlassen, ohne die erforderlichen Feststellungen zu ermöglichen. Sowohl gegenüber dem Halter des Pkw als auch der Polizei soll der Angeklagte seine Unfallbeteiligung abgestritten haben und vielmehr wahrheitswidrig behauptet haben, dass sein Beifahrer das Fahrzeug gesteuert habe.
Dienstag, den 04.06.2024, 09:30 Uhr, 2. Strafkammer, Saal 7
Az: 2 KLs 1042 Js 11149/23
Der am 15.05.2024 begonnene Prozess wegen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge wird fortgesetzt.
Weitere Fortsetzungstermine sind auf den 11.06.2024, 12.06.2024 und den 20.06.2024 bestimmt worden.
Donnerstag, den 06.06.2024, 09:30 Uhr, 2. Strafkammer, Saal 7
Az: 2 KLs 1042 Js 4575/23
Die Staatsanwaltschaft Bad Kreuznach wirft einer 23 Jahre alten, nicht vorbestraften Angeklagten aus Fürfeld sowie einem 39 Jahre alten, vorbestraften Angeklagten aus Stromberg in einem Fall (Fall 1) den gemeinschaftlichen Besitz von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge vor. In einem weiteren Fall (Fall 2) wirft die Staatsanwaltschaft Bad Kreuznach dem 39 Jahre alten Angeklagten tateinheitlich vorsätzliches Führen eines Kraftfahrzeuges ohne die erforderliche Fahrerlaubnis, ein verbotenes Kraftfahrzeugrennen, einen vorsätzlichen gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr sowie einen tätlichen Angriff auf Vollstreckungsbeamte vor. Schließlich wirft die Staatsanwaltschaft Bad Kreuznach in einem weiteren Fall (Fall 3) beiden Angeklagten vor, gemeinschaftlich Betäubungsmittel in nicht geringer Menge unerlaubt eingeführt zu haben, wobei der 39 Jahre alte Angeklagte hierbei Gegenstände mit sich geführt haben soll, die zur Verletzung von Personen geeignet und bestimmt gewesen seien. Tateinheitlich hierzu soll der 39 Jahre alte Angeklagte zudem vorsätzlich ein Kraftfahrzeug ohne die erforderliche Fahrerlaubnis geführt haben.
Fall 1:
Die Angeklagten sollen Anfang April 2023 von einem unbekannten Drogenlieferanten auf Grund eines gemeinsamen Tatplans 12,8 Gramm Heroin mit einem Heroinhydrochloridgehalt von 5,5 Gramm sowie 0,667 Gramm Kokain besorgt haben. Diese Betäubungsmittel seien bei einer Zollkontrolle in der Gemarkung Meckenheim sichergestellt worden.
Fall 2:
Ferner soll der 39 Jahre alte Angeklagte zusammen mit der 23 Jahre alten Angeklagten Anfang April 2023 mit einem Pkw die Bundesautobahn A61 aus Richtung Mönchengladbach kommend in Fahrtrichtung Ludwigshafen befahren haben. Der 39 Jahre alte Angeklagte, der Fahrer des Pkw gewesen sei, sei hierbei nicht im Besitz der erforderlichen Fahrerlaubnis gewesen, was ihm bewusst gewesen sei. Das von ihm gesteuerte Fahrzeug habe an der Tank- und Rastanlage Peppenhoven durch Zollbeamte, die dem Angeklagten ein Anhaltesignal gegeben hätten, kontrolliert werden sollen. Der Angeklagte habe sich wegen der mitgeführten Betäubungsmittel (siehe Fall 1) dazu entschlossen, sich der Kontrolle durch Flucht zu entziehen. Zu diesem Zweck habe er sein Fahrzeug stark beschleunigt und sodann ständige Spurwechsel vorgenommen. Zudem soll er ein Fahrzeug der Polizeibeamten gerammt haben und, nachdem es den Polizeifahrzeugen gelungen sei, die Fahrbahn hinten und vorne zu blockieren, absichtlich gegen zwei Polizeifahrzeuge gefahren sein.
Fall 3:
Mitte April 2023 sollen die beiden Angeklagten von einem unbekannten Drogenlieferanten in den Niederlanden auf Grund eines gemeinsamen Tatplans 13,5 Gramm Heroin mit einem Heroinhydrochloridgehalt von 5,33 Gramm besorgt haben. Das Heroin sei bei einer Polizeikontrolle des vom 39 Jahre alte Angeklagten ohne die hierfür erforderliche Fahrerlaubnis geführten Pkw in der Gemarkung Dörrebach sichergestellt worden. Der 39 Jahre alte Angeklagte habe zum Zeitpunkt der Polizeikontrolle in seiner Jacke zugriffsbereit ein Cuttermesser sowie in der Ablage der Fahrertür ein Messer mit einer Klingenlänge von 4 cm verwahrt gehabt.
Fortsetzungstermine sind auf den 13.06.2024 und den 26.06.2024 bestimmt worden.