Montag, den 02.06.2025, 11:30 Uhr, 6. Strafkammer, Saal 6 (Berufungssache)
Az: 6 NBs 1031 Js 60247/23 (2)
Das Amtsgericht Bad Kreuznach hat einen 51 Jahre alten, nicht vorbestraften Angeklagten aus Hessen wegen Inverkehrbringens von zum menschlichen Verzehr nicht geeigneten Lebensmitteln in zwei Fällen, in einem dieser Fälle in Tateinheit mit dem Inverkehrbringen von Lebensmitteln mit irreführender Bezeichnung und mit dem Inverkehrbringen von sehr leicht verderblichen Lebensmitteln nach Ablauf des Verbrauchsdatums zu einer Gesamtgeldstrafe in Höhe von 8.000 Euro verurteilt.
Der Angeklagte, der Betreiber eines Hotelrestaurants im Gerichtsbezirk des Landgerichts Bad Kreuznach sei, soll in zwei Fällen gegen Vorschriften des Lebensmittelrechts, welche ihm bekannt gewesen seien, verstoßen haben. Im Rahmen von Lebensmittelkontrollen Anfang August 2023 und Ende Februar 2024 seien in dem von dem Angeklagten betriebenen Hotelrestaurant jeweils erhebliche Hygienemängel festgestellt worden und nicht (mehr) zum Verkehr geeignete Lebensmittel gelagert bzw. in den Verkehr gebracht worden.
Bei der Lebensmittelkontrolle Anfang August 2023 sei insbesondere festgestellt worden, dass auf der Anrichte in der Küche reine, sensible und verzehrfertige Lebensmittel, wie Würste, unmittelbar neben unreinen und ungewaschenen Lebensmitteln, wie Lauchzwiebeln, gelagert worden seien sowie ungewaschenes Gemüse direkt zur Herstellung einer Speise verwendet worden sei. Auch hätten mehrere Küchengeräte ältere Verschmutzungen und Fettanhaftungen aufgewiesen.
Bei der Lebensmittelkontrolle Ende Februar 2024 sei insbesondere festgestellt worden, dass sich im Kühlraum mehrere leicht verderbliche Lebensmittel, teils ohne Verbrauchsdatum, teils mit überschrittenem Verbrauchsdatum, wie etwa mehrere Packungen Lachs, befunden hätten. Auch sei auf einer Angebotstafel ein Kuchen als „hausgemacht“ angeboten worden, obgleich es sich dabei um Zukaufsware in Fertigpackungen aus einem Lebensmittelmarkt gehandelt habe. Schließlich seien erneut erhebliche Verschmutzungen in den Betriebsräumen festgestellt worden.
Der Angeklagte habe die Tatvorwürfe vor dem Amtsgericht Bad Kreuznach nicht in Abrede gestellt, jedoch versucht diese zu relativieren und als nicht so gravierend dargestellt.
Montag, den 02.06.2025, 14:00 Uhr, 7. Strafkammer, Saal 6 (Berufungssache)
Az: 7 NBs 1042 Js 15299/24
Das Amtsgericht Simmern/Hunsrück hat einen 28 Jahre alten, vorbestraften Angeklagten aus Kisselbach wegen vorsätzlicher Trunkenheit im Verkehr in Tateinheit mit vorsätzlichen Fahrens ohne Fahrerlaubnis zu einer Freiheitsstrafe von 6 Monaten verurteilt. Das Amtsgericht Simmern/Hunsrück hat die Vollstreckung der Freiheitsstrafe nicht zur Bewährung ausgesetzt.
Der Angeklagte soll nach vorherigem Alkohol- und Amphetaminkonsum mit einem Quad am öffentlichen Straßenverkehr in der Gemarkung Bubach teilgenommen. Hierbei sei er nicht im Besitz der für das Fahren des Quads erforderlichen Fahrerlaubnis gewesen. Eine bei dem Angeklagten etwas mehr als eine Stunde nach dem Fahrtende entnommene Blutprobe habe eine Blutalkoholkonzentration von 1,67 Promille und eine Amphetaminkonzentration von 100 ng/ml ergeben.
Der Angeklagte hat sich zu dem Tatvorwurf vor dem Amtsgericht Simmern/Hunsrück geständig eingelassen.
Dienstag, den 03.06.2025, 09:30 Uhr, 1. Strafkammer (Schwurgericht), Saal 7
Az: 1 Ks 1041 Js 102/25
Der am 27.05.2025 begonnene Prozess wegen versuchten Mordes u.a. wird fortgesetzt.
Weitere Fortsetzungstermine sind auf den 16.06.2025, 24.06.2025, 27.06.2025 und den 02.07.2025 bestimmt worden.
Mittwoch, den 04.06.2025, 09:15 Uhr, 2. Strafkammer, Saal 7
Az: 2 KLs 1025 Js 11693/24
Die Staatsanwaltschaft Bad Kreuznach wirft einem 45 Jahre alten, nicht vorbestraften, derzeit in der JVA Rohrbach in Untersuchungshaft befindlichen Angeklagten aus Marseille in 14 Fällen (schweren) Bandendiebstahl sowie tatmehrheitlich hierzu in 20 Fällen gewerbsmäßigen und bandenmäßigen Computerbetrug und in einem Fall versuchten gewerbsmäßigen und bandenmäßigen Computerbetrug vor.
Der Angeklagte soll seit Ende des Jahres 2019 Mitglied einer professionellen und strukturierten Bande gewesen sein, deren Ziel es gewesen sei, Vermögenswerte von Bankkunden durch sog. „Shoulder-Surfing“ zu erlangen. Im Zeitraum von Ende Februar 2020 bis Mitte Juli 2020 soll der Angeklagte in einer Vielzahl von Fällen bei der Ausführung des sog. „Shoulder-Surfings“ in zahlreichen Bankfilialen in Deutschland, unter anderem auch in mehreren Bankfilialen im Gerichtsbezirk des Landgerichts Bad Kreuznach, aktiv mitgewirkt haben.
Fortsetzungstermine sind auf den 10.06.2025, 13.06.2025, 03.07.2025 und den 08.07.2025 bestimmt worden.
Donnerstag, den 05.06.2025, 09:15 Uhr, 2. Strafkammer, Saal 7
Az: 2 KLs 1043 Js 11390/24
Der am 21.03.2025 begonnene Prozess wegen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge u.a. wird fortgesetzt.
Weitere Fortsetzungstermine sind auf den 16.06.2025, 02.07.2025 und den 07.07.2025 bestimmt worden.
Freitag, den 06.06.2025, 09:15 Uhr, 2. Strafkammer, Saal 7
Az: 2 KLs 1024 Js 4516/24
Der am 26.02.2025 begonnene Prozess wegen gewerbsmäßigen Bandenbetruges wird fortgesetzt.
Weitere Fortsetzungstermine sind auf den 17.06.2025, 24.06.2025 und den 30.06.2025 bestimmt worden.