Montag, 12.06.2017, 08:30 Uhr 7. Strafkammer (Berufungssache)
Der am 29.05.2017 begonnene Prozess wegen Diebstahls u. a. wird fortgesetzt.
Fortsetzungstermin ist bestimmt auf: 29.06.2017
Montag, 12.06.2017, 13:30 Uhr 7. Strafkammer (Berufungssache)
Das Amtsgericht Bad Kreuznach hat den 53 Jahre alten Angeklagten aus Bad Kreuznach in erster Instanz vom Vorwurf, zur Täuschung im Rechtsverkehr eine unechte Urkunde gebraucht zu haben, freigesprochen. Die Staatsanwaltschaft Bad Kreuznach legt dem Angeklagten zur Last, dass entweder er selbst oder ein Dritter die Plakette der Hauptuntersuchung seines Pkw mit einer gefälschten Plakette überklebt habe, als er von der Kreisverwaltung zu Durchführung der Hauptuntersuchung aufgefordert worden sei und er das Fahrzeug bis zu dessen Stilllegung genutzt habe. Das Amtsgericht konnte sich die zu einer Verurteilung erforderliche Sicherheit von der Täterschaft des Angeklagten nicht bilden. Gegen das freisprechende Urteil hat die Staatsanwaltschaft Berufung eingelegt.
Dienstag, 13.06.2017, 09:00 Uhr 7. Strafkammer (Berufungssache)
Das Amtsgericht Idar-Oberstein hat die 52 Jahre alte, vorbestrafte Angeklagte wegen Beleidigung in zwei Fällen zu einer Geldstrafe verurteilt. Die Angeklagte, der das Halten von Tieren untersagt sei, liege wegen dieses Tierhalteverbotes mit der Kreisverwaltung Birkenfeld im Streit. In diesem (Verwaltungs-)Rechtsstreit habe die Angeklagte in zwei Schreiben eine Amtsveterinärin und einen Richter am Verwaltungsgericht als „kriminelle Verwaltungsbeamtin“, „Kriminelle“ und „Verbrecher“ bezeichnet. Die Angeklagte hat erstinstanzlich eingeräumt, die entsprechenden Schreiben verfasst zu haben, ist aber der Auffassung, das Verwaltungsverfahren sei rechtswidrig; da sie keine Möglichkeit gehabt habe sich zu wehren, sei das alles kriminell gewesen.
Dienstag, 13.06.2017, 13.30 Uhr 7. Strafkammer (Berufungssache)
Das Amtsgericht Idar-Oberstein hat den 70 Jahre alten Angeklagten in erster Instanz vom Vorwurf des Diebstahls freigesprochen. Die Staatsanwaltschaft Bad Kreuznach hat dem Angeklagten zur Last gelegt, in einem Edelsteingeschäft in Vollmersbach, Landkreis Birkenfeld einen mit Brillanten besetzten Ring sowie 11 Turmaline im Gesamtwert von 42.000 € an sich genommen zu haben, um diese für sich zu verwenden. Der Angeklagte hat sich dahingehend eingelassen, dass ihm in dem Geschäft Opale, die er für einen Ring gesucht habe, unentgeltlich überlassen worden seien. Er habe auch die Turmaline erhalten, um diese seinerseits an einen Bekannten, der nach solchen Steinen gefragt habe, zu verkaufen. Den Ring habe er wohl versehentlich mitgegriffen, da er wie die Opale in einem Steintütchen verpackt gewesen sei. Das Amtsgericht ist nach der Durchführung der Beweisaufnahme davon ausgegangen, dass dem Angeklagten seine Einlassung nicht widerlegt werden könne. Gegen das freisprechende Urteil hat die Staatsanwaltschaft Berufung eingelegt.
Mittwoch, 14.06.2017, 13:00 Uhr 7. Strafkammer (Berufungssache)
Das Amtsgericht Bad Kreuznach hat den 34 Jahre alten, vielfach einschlägig vorbestraften Angeklagten aus Bad Sobernheim wegen Diebstahls in zwei Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 6 Monaten verurteilt. Der schwer drogenabhängige Angeklagte soll im April 2016 in einem Baumarkt in Bad Kreuznach ein Holzbohrer-Set (Wert: 73, 75 €), im August 2016 in einem Lebensmittelmarkt in Bad Kreuznach zwei Flaschen Schnaps (Wert 77, 98 €) entwendet haben. Der Angeklagte war erstinstanzlich geständig.