Hauptverhandlungen vor den Strafkammern des Landgerichts Bad Kreuznach in der 24. Kalenderwoche 2018

Montag, 11.06.2018, 09.00 Uhr 7. Strafkammer (Berufungssache)

Das Amtsgericht Idar-Oberstein hat den 32 Jahre alten, vorbestraften Angeklagten aus Idar-Oberstein wegen Diebstahls und Betrugs zu einer Geldstrafe verurteilt.

Im November 2015 soll der Angeklagte in den Büroräumen seines Arbeitgebers, aus dem Tresor 600,00 € in bar entnommen und für sich behalten haben.

Im April 2016 soll der Angeklagte von seinem damaligem Arbeitgeber 466,00 € zur Vorfinanzierung von Ersatzteilen erhalten haben. Entgegen der Absprache habe der Angeklagte keine Ersatzteile gekauft sondern das Geld für sich behalten.

Der Angeklagte hat vor dem Amtsgericht bestritten, Geld aus dem Tresor entwendet zu haben; die Ersatzteile habe er nicht bestellt, weil er krank geworden und deshalb nicht mehr dazu gekommen sei.

Montag, 11.06.2018, 12.00 Uhr 7. Strafkammer (Berufungssache)

Der am 07.05.2018 begonnene Prozess wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis u. a. wird fortgesetzt.

Montag, 11.06.2018, 13.00 Uhr 7. Strafkammer (Berufungssache)

Der 34 Jahre alte, erheblich vorbestrafte Angeklagte aus Simmertal (Kreis Bad Kreuznach) ist durch das Amtsgericht Idar-Oberstein wegen Diebstahls sowie Beleidigung in vier tateinheitlichen Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von acht Monaten verurteilt worden. Im Juni 2017 soll der Angeklagte in einem Lebensmittelmarkt in Idar-Oberstein Lebensmittel und Körperpflegeartikel entwendet haben. Die hinzugerufenen Polizeibeamten soll er beleidigt haben.

Der Angeklagte hat sich vor dem Amtsgericht zur Sache nicht eingelassen.

Dienstag, 12.06.2018, 09:00 Uhr 7. Strafkammer (Berufungssache)

Das Amtsgericht Bad Kreuznach hat den 69 Jahre alten, vielfältig vorbestraften Angeklagten aus Viersen wegen unerlaubter Ausübung der Heilkunde in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung und Betrug zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und zehn Monaten verurteilt.

Der Angeklagte, der in den 1980er Jahren Kenntnisse im Bereich des Heilpraktikerberufes erlangt, die Zulassung zu diesem Beruf aber nicht erreicht habe, habe davon erfahren, dass der 85 Jahre alte Geschädigte an einer Nierenerkrankung leide. Der Angeklagte habe den Geschädigten in dessen Haus in Alterkülz (Rhein-Hunsrück-Kreis) aufgesucht und bewusst wahrheitswidrig vorgegeben, dass er dem Geschädigten Medikamente verkaufen und ihn so behandeln könne, dass eine aus ärztlicher Sicht erforderliche Dialysebehandlung nicht mehr notwendig sei. Im Vertrauen hierauf habe der Geschädigte in die Behandlung eingewilligt. Der Angeklagte habe daraufhin vorgegeben, verschiedene Untersuchungen an dem Geschädigten durchzuführen, er habe an dem Geschädigten einen „Aderlass“ vorgenommen, indem er ihm ein Marmeladenglas Blut aus der Vene entnommen habe, dass er anschließend weggeschüttet habe, weil es – so der Angeklagte - „Dreck“ sei. Der Geschädigte habe sodann in dem Glauben, dass es sich um wirksame Medikamente zur Behandlung seines Nierenleidens handele, von dem Angeklagten mehrere homöopathische Präparate im tatsächlichen Wert von 83,08 € zum Preis von 1.000,00 € erworben und dem Angeklagten für die tatsächlich wirkungslose Behandlung weitere 200,00 € gegeben.

Der Angeklagte hat das Tageschehen vor dem Amtsgericht weitestgehend eingeräumt, hat sich aber dahingehend eingelassen, für die Medikamente keine 1.000,00 € verlangt zu haben, vielmehr sei für die Gesamtbehandlung eine Zahlung von 1.200,00 € vereinbart gewesen.

Dienstag, 12.06.2018, 13.00 Uhr 3. Strafkammer (Berufungssache)

Das Amtsgericht Bad Kreuznach hat den 31 Jahre alten, erheblich vorbestraften Angeklagten aus Bad Kreuznach wegen Diebstahls mit Waffen, Betrugs in Tateinheit mit Urkundenfälschung, versuchten Betrugs und versuchten Betrugs in Tateinheit mit Diebstahl zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von drei Jahren verurteilt.

Der Angeklagte soll im Mai 2017 in eine Arztpraxis in Bad Kreuznach eingebrochen sein, wobei er zunächst versucht habe, mit einem Schraubenzieher eine Terrassentür aufzuhebeln. Danach habe er eine andere Terrassentür mit leichtem Druck öffnen können. In der Arztpraxis habe der Angeklagte sodann eine Geldbörse mit EC- und Kreditkarten, Bargeld und einen Laptop entwendet.

Einen Tag später habe er mit einer der entwendeten EC-Karten in einem Optikergeschäft in Bad Kreuznach drei Sonnenbrillen im Wert von 470,00 € bezahlt. Den Lastschriftbeleg habe er unleserlich unterschrieben. Kurze Zeit später sei der Angeklagte wieder in das Geschäft gekommen und habe eine der Brillen umtauschen wollen, um Bargeld zu erhalten. Dem Geschäftsinhaber sei dabei aufgefallen, dass die EC-Karte nicht dem Angeklagten habe gehören können, er habe den Umtausch verweigert, der Angeklagte habe ohne die Brillen das Geschäft verlassen.

Am selben Tag habe der Angeklagte ein anderes Optikergeschäft in Bad Kreuznach aufgesucht und versucht zwei Sonnenbrillen mit der gestohlenen EC-Karte zu bezahlen. Der Verkäufer habe bemerkt, dass der Angeklagte nicht der berechtigte Inhaber der EC-Karte sein könne und habe den Zahlungsvorgang verweigert.

Ebenfalls an diesem Tag habe der Angeklagte in einem dritten Optikergeschäft zwei Sonnenbrillen mit der EC-Karte zu erwerben versucht. Auch dies sei an der Aufmerksamkeit der Verkäuferin gescheitert. Der Angeklagte habe aber in einem unbeobachteten Moment eine Sonnenbrille im Wert von 69,00 € entwendet.

Der Angeklagte war vor dem Amtsgericht geständig.

Donnerstag, 14.06.2018, 09:00 Uhr 5. Strafkammer (Jugendschutzkammer)

Die Staatsanwaltschaft Bad Kreuznach wirft dem 60 Jahre alten, nicht vorbestraften Angeklagten aus Bad Kreuznach sexuellen Missbrauch eines Kindes in acht Fällen vor.

Der Angeklagte habe zwischen August und November 2016 in Bad Kreuznach an einem bei den ersten Taten 10, dann 11 Jahre alten Mädchen sexuelle Handlungen vorgenommen oder an sich solche Handlungen vornehmen lassen.

Fortsetzungstermin ist bestimmt auf: 20.06.2018

Donnerstag, 14.06.2018, 10.30 Uhr 7. Strafkammer (Berufungssache)

Der am 04.06.2018 begonnene Prozess wegen Betrugs wird fortgesetzt.

Fortsetzungstermin ist bestimmt auf: 20.06.2018

Donnerstag, 14.06.2018, 09.00 Uhr 7. Strafkammer (Berufungssache)

Der 37 Jahre alte, vorbestrafte Angeklagte aus Idar-Oberstein ist durch das Amtsgericht Idar-Oberstein wegen Diebstahls in zwei Fällen und wegen Computerbetrugs in fünf Fällen, wobei es in einem Fall beim Versuch geblieben sei, zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und fünf Monaten verurteilt worden.

Der Angeklagte soll im Oktober 2015 aus einem Pkw, dessen Tür unverschlossen gewesen sei, eine Geldbörse, in der sich Bargeld, ein Personalausweis, ein Führerschein, eine Krankenversicherungskarte und eine EC-Karte befunden hätte, entwendet haben.

Im Februar 2016 habe der Angeklagte aus einem Pkw eine Mappe mit zwei Dauerkarten eines Fußballvereins, eine Jacke und Kaugummis entwendet. Die Jacke und die Dauerkarten habe der Angeklagte in der Nähe des Tatortes weggeworfen, die Mappe und die Kaugummis habe er behalten.

Im November 2016 habe der Angeklagte das Portemonnaie eines Geschädigten gefunden. Mit der in diesem Portemonnaie vorhandenen EC-Karte habe der Angeklagte bei vier Gelegenheiten an Geldautomaten jeweils 1.000,00 € abgehoben. Bei einem fünften Versuch sei die mittlerweile gesperrte EC-Karte eingezogen worden.

Der Angeklagte war vor dem Amtsgericht geständig.

Freitag, 15.06.2018, 09.00 Uhr 2. Strafkammer

Der am 05.06.2018 begonnene Prozess wegen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge u.a. wird fortgesetzt.

 Fortsetzungstermin ist bestimmt auf: 19.06.2018

Freitag, 15.06.2018, 10:00 Uhr 3. Strafkammer (Berufungssache)

 Der am 15.05.2018 begonnene Prozess wegen räuberischer Erpressung wird fortgesetzt.

Teilen

Zurück