Hauptverhandlungen vor den Strafkammern des Landgerichts Bad Kreuznach in der 24. Kalenderwoche 2020

 

Montag, 08.06.2020, 10:00 Uhr, 1. Strafkammer, Saal 7 (Schwurgericht)
Az. 1 Ks 1022 Js 4069/17

Die Staatsanwaltschaft Bad Kreuznach wirft der jetzt 54 Jahre alten, mehrfachst vorbestraften Angeklagten aus Heimbach vor, durch Unterlassen einen Menschen getötet zu haben, ohne Mörder zu sein, tateinheitlich hierzu in zwei Fällen, versucht zu haben, einen Menschen zu töten, ohne Mörder zu sein, tateinheitlich hierzu in zwei Fällen eine andere Person durch das Beibringen von Gift oder anderen gesundheitsschädlichen Stoffen körperlich misshandelt zu haben. Weiterhin wird der Angeklagten vorgeworfen Betäubungsmittel unerlaubt an Personen unter 18 Jahren abgegeben zu haben.

Die Angeklagte soll ehemals heroinabhängig gewesen sein und sich seit mehreren Jahren in einem Substitutionsprogramm befunden haben. Über dieses soll sie regelmäßig Polamidon erhalten haben. Sie soll über die Jahre regelmäßig über die Gefahren des Polamidon aufgeklärt und auf die möglichen Folgen für nicht opiodgewöhnte Personen hingewiesen worden sein.
Ende Januar 2017 soll der Sohn der Angeklagten in deren Wohnung eine Party gefeiert haben. Zu diesem Zeitpunkt soll die Angeklagte im Kühlschrank eine Flasche mit der Aufschrift „Waldmeister Getränkesirup“ aufbewahrt haben, die eine grüne Flüssigkeit enthielt. In dieser Flasche soll sich Polamidon befunden haben.
Die Angeklagte soll der Party beigewohnt haben und den Jugendlichen erklärt haben, sie könnten sich überall bedienen – auch am Kühlschrank. Zudem soll die Angeklagte Cannabis Joints gedreht haben und diese den Jugendlichen übergeben haben. Sie soll den Mischkonsum aus Cannabis und Alkohol bemerkt und gefördert haben.
Das 16-jährige Opfer soll im Laufe des Abends selbst die Flasche mit dem Polamidon aus dem Kühlschrank genommen und wiederholt daraus getrunken haben. Der Sechzehnjährige verstarb am darauffolgenden Tag. Es soll aufgrund der Intoxikation durch das Polamidon zu einem zentralen Regulationsversagen bei dem Opfer gekommen sein.
Das Opfer soll die Flasche auch an zwei weitere Jugendliche weitergereicht haben. Diese sollen nur einen Schluck von dem Polamidon getrunken haben, da die Flüssigkeit ekelhaft geschmeckt haben soll. Einer der Jugendlichen soll der Angeklagten noch die Flasche gezeigt und gefragt haben, was sich darin befinde. Die Angeklagte soll wahrheitswidrig behauptet haben, es handele sich um Waldmeistersirup. Den beiden Jugendlichen soll in der Folge übel geworden sein und sie sollen sich erbrochen haben.

Die Angeklagte hat sich dahingehend eingelassen, dass sie vergessen habe, dass das Polamidon im Kühlschrank stand.

Weitere Fortsetzungstermine sind bestimmt auf den 09.06.2020, 15.06.2020, 22.06.2020 und 24.06.2020.

 

Dienstag, 09.06.2020, 9:00 Uhr, 1. Strafkammer, Saal 7 (Schwurgericht)
Az. 1 Ks 1022 Js 4069/17

Der am 08.06.2020 begonnene Prozess wegen Totschlags u.a. wird fortgesetzt.

Weitere Fortsetzungstermine sind bestimmt auf den 15.06.2020, 22.06.2020 und 24.06.2020.

 

Mittwoch, 10.06.2020, 9:00 Uhr, 5. Strafkammer, Saal 7
Az. 5 KLs 1022 Js 17375/19 jug

Die Staatsanwaltschaft Bad Kreuznach wirft dem jetzt 39 Jahre alten, einschlägig vorbestraften und derzeit inhaftierten Angeklagten vor durch dieselbe Handlung sexuelle Handlungen an einer Person unter vierzehn Jahren vorgenommen zu haben und eine andere Person körperlich misshandelt oder an der Gesundheit geschädigt zu haben.

Der Angeklagte soll Mitte Oktober 2019 die Crucenia-Therme in Bad Kreuznach besucht haben. Dort soll sich auch ein siebenjähriger Junge mit seinen Großeltern aufgehalten haben. Als sich der Junge allein in einer Dusche befand, soll der Angeklagte an ihn herangetreten sein, ihn hochgehoben haben und ihn am Gesäß und an seinem Glied berührt haben.

Der Angeklagte hat sich dahingehend eingelassen, dass er den Jungen lediglich hochgehoben habe, damit dieser an seine aufgehängte Badehose gelangen könne.

Ein weiterer Fortsetzungstermin ist bestimmt auf den 19.06.2020.

Teilen

Zurück