Montag, 14.06.2021, 09:00 Uhr, 2. Strafkammer, Saal 7
Az: 2 KLs 1042 Js 11050/19
Die Staatsanwaltschaft Bad Kreuznach wirft dem 25 Jahre alten, nicht vorbestraften Angeklagten aus Bad Kreuznach vor, in 6 Fällen als Person über 21 Jahren Betäubungsmittel an eine Person unter 18 Jahren unerlaubt abgegeben zu haben (Fälle 1-6), in einem Fall eine versuchte schwere räuberische Erpressung in Tateinheit mit einer vorsätzlichen Körperverletzung begangen zu haben (Fall 7), in einem weiteren Fall Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte geleistet zu haben (Fall 8), sowie in einem letzten Fall eine versuchte Erpressung begangen zu haben (Fall 9).
Fälle 1 bis 6:
Der Angeklagte soll im Zeitraum April 2018 bis Mai 2018 an einen zum damaligen Zeitpunkt 15-jährigen Jungen in 6 Fällen jeweils zwischen 1 Gramm und 2 Gramm Marihuana verkauft haben. Der Angeklagte soll sich dabei des minderjährigen Alters des Jungen bewusst gewesen sein.
Fall 7:
Weiterhin soll der Angeklagte Ende Januar 2019 die Freundin des Jungen, an welchen er im April 2018 und Mai 2018 in 6 Fällen Marihuana verkauft haben soll, auf einem Kinderspielplatz in Bad Kreuznach getroffen haben. Er soll diese aufgefordert haben, ihren Freund auf den Spielplatz zu bestellen. Im Anschluss daran soll lediglich der Bruder des Jungen auf dem Spielplatz erschienen sein. Der Angeklagte soll von diesem ohne Rechtsgrund 1.000 Euro für „die 100 Gramm Marihuana“ gefordert haben. Der Bruder des Jungen soll dem Angeklagten hierauf mitgeteilt haben, dass er dies mit seinem Bruder klären werde. Im Anschluss daran soll der Angeklagte dem Bruder des Jungen mehrfach ins Gesicht geschlagen haben, wodurch dieser multiple Prellungen erlitten habe. Weiterhin soll der Angeklagte ein Messer auf den Bruder des Jungen gerichtet haben und ihm mitgeteilt haben, dass er ihn abstechen werde, wenn er das Geld nicht bringe. Der Bruder des Jungen soll jener Aufforderung nicht nachgekommen sein.
Fall 8:
Ferner soll der Angeklagte Ende August 2019 bei einer von der Polizei in der Wohnung des Angeklagten durchgeführten Wohnungsdurchsuchung den Polizeibeamten Widerstand geleistet haben, indem er das Anlegen der Handfesseln durch Festhalten am Türrahmen verhindert haben soll sowie nach dem daran anschließenden Zu-Boden-Bringen durch die Polizei die Fesselung durch Anspannen der Körpermuskulatur über einen längeren Zeitraum verhindert haben soll.
Fall 9:
Nachdem der Junge, an welchen der Angeklagte im April 2018 und Mai 2018 in 6 Fällen Marihuana verkauft haben soll, den Angeklagten zwischenzeitlich wegen der Drogengeschäfte bei der Polizei angezeigt hatte, soll der Angeklagte Mitte September 2019 den Bruder des Jungen an dessen Arbeitsplatz bei Kaufland aufgesucht haben. Er soll diesen dort mit den Worten bedroht haben: „Ich könne auch vor dem Kaufland auf dich warten und dann wirst du nicht mehr nach Hause kommen. Streng dich an, dass dein Bruder die Anzeige zurücknimmt.“ Der Bruder des Jungen soll daraufhin den Vorgang bei der Polizei gemeldet haben und keinen Versuch unternommen darauf hinzuwirken, dass sein Bruder die Anzeige gegen den Angeklagten zurücknimmt.
Der Angeklagte hat die Begehung der Taten in den Fällen 1 bis 6 bislang bestritten. Hinsichtlich des Falles 7 hat sich der Angeklagte teilweise geständig eingelassen. Hinsichtlich des Falles 8 hat sich der Angeklagte bei einem der beteiligten Polizeibeamten entschuldigt. Bezüglich des Falles 9 hat sich der Angeklagte bislang nicht eingelassen.
Fortsetzungstermine sind auf den 18.06.2021 sowie auf den 23.06.2021 bestimmt worden.
Montag, 14.06.2021, 09:30 Uhr, 7. Strafkammer, Saal 6 (Berufungssache)
Az: 7 Ns 1023 Js 915/20
Das Amtsgericht Simmern/Hunsrück hat den 42 Jahre alten, vorbestraften Angeklagten aus Hochscheid wegen versuchten Diebstahls in besonders schwerem Fall zu einer Freiheitsstrafe von 4 Monaten verurteilt. Vom Vorwurf des vorsätzlichen Fahrens ohne Fahrerlaubnis hat das Amtsgericht den Angeklagten freigesprochen. Das Amtsgericht hat die Vollstreckung der Freiheitsstrafe zur Bewährung ausgesetzt.
Der Angeklagte soll sich Ende Dezember 2019 zur Erdaushubdeponie nach Sohren begeben haben. Mit vier blauen Plastikkanistern, die jeweils 30 Liter fassten, soll der Angeklagte dort unter dem Zaun hindurch auf das Gelände gekrochen sein. Auf dem Gelände soll er aus dem unverschlossenen Tank eines Förderbandes mindestens 75 Liter Diesel abgezapft haben, indem er zwei der Kanister ganz und einen weiteren Kanister halb mit Brennstoff gefüllt haben soll. Weil der Angeklagte sich beobachtet gefühlt habe, soll er sein Vorhaben, sich den Kraftstoff zuzueignen, abgebrochen haben und ohne Beute geflüchtet sein.
Vom Tatvorwurf des vorsätzlichen Fahrens ohne Fahrerlaubnis hat das Amtsgericht den Angeklagten freigesprochen, weil es nicht mit der notwendigen Gewissheit feststellen konnte, dass der Angeklagte selbst mit einem Pkw zur Erdaushubdeponie nach Sohren gefahren und wieder weggefahren sei.
Der Angeklagte hat sich vor dem Amtsgericht zum Tatvorwurf des versuchten Diebstahls in besonders schwerem Fall geständig eingelassen. Zum Tatvorwurf des vorsätzlichen Fahrens ohne Fahrerlaubnis hat sich der Angeklagte vor dem Amtsgericht dahingehend eingelassen, dass eine andere Person ihn zur Erdaushubdeponie nach Sohren gefahren habe, dort gewartet habe, und ihn schließlich wieder weggefahren habe.
Ein Fortsetzungstermin ist auf den 21.06.2021 bestimmt worden.
Mittwoch, 16.06.2021, 09:00 Uhr, 2. Strafkammer, Saal 7
Az: 2 KLs 1042 Js 18212/18
Der am 26.05.2021 begonnene Prozess wegen versuchter räuberischer Erpressung u.a. wird fortgesetzt.
Ein weiterer Fortsetzungstermin ist auf den 29.06.2021 bestimmt worden.
Freitag, 18.06.2021, 09:00 Uhr, 2. Strafkammer, Saal 7
Az: 2 KLs 1042 Js 11050/19
Der am 14.06.2021 begonnene Prozess wegen versuchter schwerer räuberischer Erpressung u.a. wird fortgesetzt.
Ein weiterer Fortsetzungstermin ist auf den 23.06.2021 bestimmt worden.