Hauptverhandlungen vor den Strafkammern des Landgerichts Bad Kreuznach in der 24. Kalenderwoche 2022

Dienstag, 14.06.2022, 09:00 Uhr, 2. Strafkammer, Saal 8
Az: 2 KLs 1022 Js 12148/21

Der am 02.06.2022 begonnene Prozess wegen schweren sexuellen Missbrauchs eines Kindes u.a. wird fortgesetzt.

Weitere Fortsetzungstermine sind auf den 29.06.2022, 15.07.2022, 25.07.2022 und den 29.07.2022 bestimmt worden.

 

Dienstag, 14.06.2022, 09:30 Uhr, 3. Strafkammer, Saal 6 (Berufungssache)
Az: 3 Ns 1044 Js 1294/21

Das Amtsgericht Bad Kreuznach hat einen 46 Jahre alten, in Deutschland nicht vorbestraften, derzeit in der JVA Wuppertal-Vohwinkel inhaftierten Angeklagten aus Wuppertal wegen schweren Wohnungseinbruchsdiebstahls zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr verurteilt. Das Amtsgericht hat die Vollstreckung der Freiheitsstrafe nicht zur Bewährung ausgesetzt.

Der Angeklagte soll sich Mitte August 2020 mit weiteren unbekannten Tätern durch Aufhebeln der Terrassentür Zutritt zu einer Privatwohnung in Bad Kreuznach verschafft haben. Bei Aufhebeln der Terrassentür soll der Angeklagte die Absicht gehabt haben, aus der Wohnung stehlenswerte Gegenstände an sich zu nehmen und diese für sich zu verwenden. In der Wohnung soll der Angeklagte sodann mindestens eine Flasche des in der Wohnung befindlichen Biers konsumiert haben. Der Angeklagte soll sich dabei bewusst gewesen, keinen Anspruch auf das Bier zu haben.

Ein Fortsetzungstermin ist auf den 23.06.2022 bestimmt worden.

 

Mittwoch, 15.06.2022, 09:00 Uhr, 7. Strafkammer, Saal 6 (Berufungssache)
Az: 7 Ns 1021 Js 438/21

Das Amtsgericht Idar-Oberstein hat einen Einspruch eines 29 Jahre alten Angeklagten aus Idar-Oberstein gegen einen Strafbefehl des Amtsgerichts Idar-Oberstein durch Urteil verworfen, da der Angeklagte nach form- und fristgerechter Einlegung des Einspruchs gegen den Strafbefehl zu dem hieraufhin vom Amtsgericht Idar-Oberstein bestimmten Hauptverhandlungstermin ohne Entschuldigung nicht erschienen sei.

Nach dem Strafbefehl des Amtsgerichts Idar-Oberstein wird dem Angeklagten ein Betrug zur Last gelegt. Der Angeklagte soll im Zeitraum von Anfang Juli 2020 bis Ende September 2020 dem Jobcenter in Birkenfeld vorsätzlich nicht mitgeteilt haben, dass er eine Arbeitsstelle angenommen habe, im Rahmen derer er ein Einkommen in nicht unerheblicher Höhe erzielt habe. In Unkenntnis jenes Umstandes soll das Jobcenter in Birkenfeld im Zeitraum von Anfang Juli 2020 bis Ende September 2020 an den Angeklagten zu Unrecht Arbeitslosengeld in Höhe von 1.867,28 Euro ausgezahlt haben. Der Angeklagte soll das Geld, entsprechend seiner vorgefassten Absicht, für sich verbraucht haben. 

Das Amtsgericht Idar-Oberstein hat dem Angeklagten in dem Strafbefehl eine Geldstrafe in Höhe von insgesamt 2.000,00 Euro auferlegt.

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