Montag den 12.06.2023, 09:00 Uhr, 1. Strafkammer, Saal 7 (Schwurgericht)
Az: 1 Ks 1044 Js 17759/22
Die Staatsanwaltschaft Bad Kreuznach wirft einem 35 Jahre alten, nicht vorbestraften, derzeit in der Rheinhessen-Fachklinik in Alzey vorläufig untergebrachten Beschuldigten aus Simmern einen Totschlag im Zustand der Schuldunfähigkeit vor.
Der Beschuldigte, der an einer Psychose aus dem schizophrenen Formenkreis leide und mit dem späteren männlichen Tatopfer in einer Wohngemeinschaft in Simmern gelebt habe, habe sich aufgrund seiner psychischen Erkrankung schon seit längerem von einer Sekte und deren Mitgliedern verfolgt gefühlt. Der Beschuldigte habe bereits seit einiger Zeit den Verdacht gehegt, dass sein Mitbewohner ebenfalls zu dieser Sekte gehöre und ihn verfolge. Anfang Dezember 2022 habe er sich aufgrund seiner wahnhaften Interpretation des Geschehens dazu entschlossen, seinen Mitbewohner zu töten, da er geglaubt habe, sich gegen diesen zur Wehr setzen zu müssen. In Ausführung dieses Entschlusses habe er mit einem Küchenmesser in der gemeinsamen Wohnung insgesamt 21-mal auf den Hals, den Rumpf sowie die Arme und Beine seines Mitbewohners eingestochen. Dieser sei kurz darauf in Folge der zahlreichen Stichverletzungen verstorben. Die Einsichtsfähigkeit des Beschuldigten sei aufgrund eines im Rahmen seiner psychotischen Erkrankung bestehenden Wahnerlebens zur Tatzeit vollständig aufgehoben gewesen.
Fortsetzungstermine sind auf den 13.06.2023 und den 14.06.2023 bestimmt worden.
Dienstag, den 13.06.2023, 08:30 Uhr, 1. Strafkammer, Saal 7 (Schwurgericht)
Az: 1 Ks 1044 Js 17759/22
Der am 12.06.2023 beginnende Prozess wegen Totschlags wird fortgesetzt.
Ein weiterer Fortsetzungstermin ist auf den 14.06.2023 bestimmt worden.
Mittwoch, den 14.06.2023, 09:00 Uhr, 1. Strafkammer, Saal 7 (Schwurgericht)
Az: 1 Ks 1044 Js 17759/22
Der am 12.06.2023 beginnende Prozess wegen Totschlags wird fortgesetzt.
Donnerstag, den 15.06.2023, 09:30 Uhr, 3. Strafkammer, Saal 6 (Berufungssache)
Az: 3 NBs 1042 Js 5954/21
Das Amtsgericht Bad Kreuznach hat eine 50 Jahre alte, einschlägig vorbestrafte Angeklagte aus Bad Kreuznach wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in sechs Fällen, hierbei in einem Fall in nicht geringer Menge, zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 1 Jahr und 6 Monaten verurteilt. Das Amtsgericht Bad Kreuznach hat die Vollstreckung der Gesamtfreiheitsstrafe nicht zur Bewährung ausgesetzt.
Die betäubungsmittelabhängige Angeklagte habe sich an einem nicht mehr genau bestimmbaren Tattag dazu entschlossen, sich durch den gewinnbringenden Weiterverkauf von Betäubungsmitteln eine dauerhafte Einkommensquelle von einigem Gewicht und Dauer zu verschaffen, um sich hierdurch ihren Lebensunterhalt und ihren Drogenkonsum zu finanzieren.
Sie habe aufgrund ihrer Betäubungsmittelabhängigkeit die nachfolgenden Taten begangen:
Fall 1:
Anfang April 2021 habe die Angeklagte 10 Gramm Amphetamin verwahrt, welches sie einer weiblichen Person zum Preis von 60 Euro zum Verkauf angeboten habe. Ob es zum Austausch der Ware gekommen sei, habe sich nicht mehr aufklären lassen.
Fall 2:
Ende April 2021 habe die Angeklagte mindestens 5 Gramm Amphetamin zum Zwecke des Weiterverkaufs verwahrt.
Fall 3:
Mitte Mai 2021 habe die Angeklagte mindestens 50 Gramm Marihuana und 50 Gramm Amphetamin jeweils zum gewinnbringenden Weiterverkauf verwahrt. Die Betäubungsmittel seien von einer unbekannten Person entwendet worden.
Fall 4:
Nach der Entwendung der mindestens 50 Gramm Marihuana und 50 Gramm Amphetamin habe die Angeklagte ihren Vorrat an Amphetamin und Marihuana wieder aufgefüllt. Aus diesem Vorrat habe sie Anfang Juni 2021 einer weiblichen Person 10 Gramm Amphetamin zu einem Preis von 70 Euro und 5 Gramm Marihuana zu einem Preis von 50 Euro verkauft. Wenige Tage später habe sie an dieselbe weibliche Person erneut 10 Gramm Amphetamin zu einem Preis von 70 Euro sowie ein Gramm Amphetamin zu einem Preis von 10 Euro an eine männliche Person verkauft.
Fall 5:
Mitte Juni 2021 habe die Angeklagte an eine männliche Person 10 Gramm Amphetamin zu einem Preis von 70 Euro verkauft.
Fall 6:
Ende Juni 2021 sei die Wohnung der Angeklagten durchsucht worden. Sie habe zu diesem Zeitpunkt in ihrer Wohnung 83 Ecstasypillen, 17,86 Amphetamin, 24,66 Gramm Marihuana sowie 0,474 Gramm Cannabis verwahrt.
Die Angeklagte hat sich zu den Tatvorwürfen vor dem Amtsgericht Bad Kreuznach geständig eingelassen.