Dienstag, den 10.06.2025, 09:15 Uhr, 2. Strafkammer, Saal 7
Az: 2 KLs 1025 Js 11693/24
Der am 04.06.2025 beginnende Prozess wegen (schweren) Bandendiebstahls u.a. wird fortgesetzt.
Weitere Fortsetzungstermine sind auf den 13.06.2025, 03.07.2025 und den 08.07.2025 bestimmt worden.
Mittwoch, den 11.06.2025, 09:15 Uhr, 5. Strafkammer, Saal 7
Az: 5 KLs 1041 Js 10294/24 jug
Der am 14.04.2025 begonnene Prozess wegen versuchten Totschlags u.a. wird fortgesetzt.
Weitere Fortsetzungstermine sind auf den 20.06.2025 und den 09.07.2025 bestimmt worden.
Donnerstag, den 12.06.2025, 09:30 Uhr, 7. Strafkammer, Saal 6 (Berufungssache)
Az: 7 NBs 1025 Js 9094/24
Das Amtsgericht Idar-Oberstein hat einen 30 Jahre alten, einschlägig vorbestraften Angeklagten aus Kirschweiler wegen vorsätzlicher Gefährdung des Straßenverkehrs in Tateinheit mit vorsätzlichem Fahren ohne Fahrerlaubnis (Fall 1) sowie wegen tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte in Tateinheit mit Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, Körperverletzung und versuchter Körperverletzung (Fall 2) zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr verurteilt. Das Amtsgericht Idar-Oberstein hat die Vollstreckung der Gesamtfreiheitsstrafe zur Bewährung ausgesetzt.
Fall 1:
Der Angeklagte soll Mitte Mai 2025 mit einem Pkw am öffentlichen Straßenverkehr in Idar-Oberstein in dem Bewusstsein teilgenommen haben, nicht im Besitz der für das Führen des Fahrzeuges erforderlichen Fahrerlaubnis gewesen zu sein. Bei der Fahrt sei er infolge vorangegangenen Alkoholgenusses fahruntüchtig gewesen. Aufgrund seiner alkoholbedingten Fahruntüchtigkeit habe er die Kontrolle über das Fahrzeug, in welchem sich drei weitere Personen befunden hätten, verloren und sei in einem Einmündungsbereich mit dort befindlichen Randsteinen kollidiert, wodurch am Pkw zwei Reifen geplatzt seien.
Fall 2:
Wenige Stunden später habe der Angeklagte in Idar-Oberstein eine Streitigkeit mit seinem Pflegevater gehabt. Anlässlich dieser Streitigkeit sei die Polizei hinzugerufen worden. Diese habe dem Angeklagten aufgrund seines aggressiven Verhaltens einen Platzverweis erteilt. Da der Angeklagte dem Platzverweis nicht nachgekommen sei, hätten die Polizeibeamten die Ingewahrsamnahme des Angeklagten angedroht und diese aufgrund des anhaltend aggressiven Verhaltens des Angeklagten sodann auch durchgeführt. Der Angeklagte habe daraufhin bei dem Versuch der Polizeibeamten, ihn in den Streifenwagen zu verbringen, körperlichen Widerstand geleistet. Nachdem die Verbringung in den Streifenwagen gelungen sei, soll es dem Angeklagten während der anschließenden Fahrt zur Polizeidienststelle gelungen sein, sich abzuschnallen. Bei dem Versuch der Polizeibeamten, den Angeklagten wieder zu fixieren, habe dieser mit seinem rechten Bein nach einem Polizeibeamten getreten, um ihn zu verletzen. Hierbei habe er den Beamten jedoch knapp verfehlt. Während der anschließenden Fixierung habe er einem anderen Polizeibeamten in den linken Unterarm gebissen. Der Polizeibeamte habe hierdurch Rötungen und eine leichte Schwellung am linken Unterarm erlitten.
Der Angeklagte hat sich zu den Tatvorwürfen vor dem Amtsgericht Idar-Oberstein teilweise geständig eingelassen.
Freitag, den 13.06.2025, 09:15 Uhr, 2. Strafkammer, Saal 7
Az: 2 KLs 1025 Js 11693/24
Der am 04.06.2025 beginnende Prozess wegen (schweren) Bandendiebstahls u.a. wird fortgesetzt.
Weitere Fortsetzungstermine sind auf den 03.07.2025 und den 08.07.2025 bestimmt worden.
Freitag, den 13.06.2025, 09:15 Uhr, 3. Strafkammer, Saal 6 (Berufungssache)
Az: 3 NBs 1021 Js 4647/24
Das Amtsgericht Bad Kreuznach hat einen 40 Jahre alten, vorbestraften Angeklagten aus Worms wegen versuchten gewerbsmäßigen Bandenbetruges in zwei Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren und zwei Monaten verurteilt.
Fall 1:
Mitte April 2024 sollen bislang unbekannte Mittäter des Angeklagten einen sogenannten „Schockanruf“ bei einer zufällig ausgewählten Rufnummer in Bad Kreuznach durchgeführt haben. Bei der Rufnummer habe es sich tatsächlich um einen durch die Polizei fingierten Anschluss gehandelt. Im Rahmen des Anrufes soll sich ein männlicher Mittäter als Sohn des Angerufenen ausgegeben haben und mitgeteilt haben, bei einem Autounfall eine Frau überfahren zu haben. Sodann sei das Telefonat von zwei weiblichen Mittäterinnen weitergeführt worden, die sich als Angehörige der Verkehrspolizei ausgegeben hätten und dargelegt hätten, dass die Zahlung einer Kaution erforderlich sei, da ansonsten der Sohn des Angerufenen in Haft müsse. Im Anschluss daran sei ein Treffen zur Übergabe von 75.000 Euro in Frankfurt am Main für den gleichen Nachmittag verabredet worden. Bei dem anschließenden Treffen hätten zwei Polizeibeamte der Kriminalinspektion Bad Kreuznach einen leeren Umschlag mit dem vermeintlichen Geldbetrag an den Angeklagten übergeben. Der Angeklagte, der mit der gesamten Vorgehensweise seiner Mittäter vertraut gewesen sei, habe die Absicht gehabt, den (vermeintlichen) Geldbetrag an seine Mittäter weiterzuleiten und 20 % der Geldsumme als Erlös für sich einzubehalten.
Fall 2:
Ebenfalls Mitte April 2024 sollen zwei bislang unbekannte Mittäter des Angeklagten eine Frau angerufen haben und dieser gegenüber suggeriert haben, dass ihre Tochter einen Verkehrsunfall verursacht habe, bei welchem ein Kind verstorben sei. Auch hätten sie der Frau mitgeteilt, dass zur Abwendung der Inhaftierung ihrer Tochter eine Kautionszahlung in Höhe von 70.000 Euro erforderlich sei. Die Frau habe daraufhin am Telefon preisgegeben, dass sie 30.000 Euro zuhause habe. Der Angeklagte habe sodann von seinen Mittätern die Anschrift der Frau auf sein „Arbeitshandy“ übermittelt bekommen und sei zu dieser Anschrift gefahren, um das Geld abzuholen. Hierbei sei er mit der gesamten Vorgehensweise seiner Mittäter vertraut gewesen und habe die Absicht gehabt, einen Teil des Geldes für sich zu behalten und die restliche Summe an seine Mittäter weiterzuleiten. Zu einer Geldübergabe sei es letztlich jedoch nicht gekommen, da der Ehemann der Frau, als der Angeklagte sich bereits in der Wohnung der Frau befunden habe, in das Zimmer gekommen sei und das Gespräch des Angeklagten mit seiner Frau beendet habe.
Der Angeklagte hat sich vor dem Amtsgericht Bad Kreuznach zu dem Tatvorwurf im Fall 1 teilgeständig eingelassen. Den Tatvorwurf im Fall 2 hat er vor dem Amtsgericht Bad Kreuznach bestritten.
Ein Fortsetzungstermin ist auf den 16.06.2025 bestimmt worden.