Montag, 18.06.2018, 11.00 Uhr 3. Strafkammer (Berufungssache)
Das Amtsgericht Idar-Oberstein hat den 26 Jahre alten, einschlägig vorbestraften Angeklagten aus Rhaunen (Kreis Birkenfeld) wegen Nötigung in Tateinheit mit Körperverletzung sowie wegen Körperverletzung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und zwei Monaten verurteilt.
Der Angeklagte soll im März 2017 in Bundenbach (Kreis Birkenfeld) eine Zeugin aufgesucht haben, bei der er zuvor Cannabis-Produkte gekauft habe und, da er den Kaufpreis von 40,00 € nicht habe bezahlen können, der er eine Silberkette als Pfand überlassen habe. Die Zeugin habe sich geweigert, dem Angeklagten die Tür zu öffnen und die Silberkette herauszugeben. Der Angeklagte habe daraufhin gegen die Eingangstür getreten, die aufgegangen sei. An der Tür zur Wohnung der Zeugin im 1. Obergeschoss sei es dann zu einem Streitgespräch gekommen. Der Angeklagte habe der Zeugin eine silberne Königskette vom Hals und ein Armband vom Arm gerissen und sich mit dem Schmuck entfernt. Die Zeugin sei ihm gefolgt und habe sich vor das Fahrzeug gestellt, mit dem der Angeklagte habe wegfahren wollen. Der Angeklagte sei daraufhin aus dem Auto gestiegen und habe die Zeugin gegen eine Hauswand geschleudert; die Zeugin habe hierdurch Prellungen erlitten und kurzzeitig das Bewusstsein verloren.
Im Juli 2017 habe der Angeklagte auf dem Sportfest in Gösenroth (Kreis Birkenfeld) einen Zeugen angegriffen und diesem mit dem Kopf gegen die Nase gestoßen, so dass der Zeuge eine Nasenbeinfraktur erlitten habe.
Der Angeklagte hat im ersten Fall die Begehung der Tat bestritten, im zweiten Fall hat er sich dahingehend eingelassen, dass er betrunken gewesen sei und mit dem Kopf gegen den Zeugen gestolpert sei.
Fortsetzungstermin ist bestimmt auf: 27.06.2018
Dienstag, 19.06.2018, 09:00 Uhr 2. Strafkammer
Der am 05.06.2018 begonnene Prozess wegen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge u.a. wird fortgesetzt.
Fortsetzungstermin ist bestimmt auf: 26.06.2018
Dienstag, 19.06.2018, 09.00 Uhr 3. Strafkammer (Berufungssache)
Das Amtsgericht Idar-Oberstein hat den 22 Jahre alten, nicht vorbestraften Angeklagten aus Idar-Oberstein wegen Vergewaltigung in Tateinheit mit Körperverletzung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren und drei Monaten verurteilt. Der Angeklagte und eine weitere, unbekannt gebliebene Person sollen sich über ein nicht verschlossenes Fenster Zugang zu dem Schlafzimmer einer Wohnung verschafft haben, in dem sich die Geschädigte aufgehalten habe. Der Angeklagte habe sich dann an der Geschädigten vergangen und diese dabei auch verletzt. Als die Geschädigte sich gewehrt habe und ihr Freund hinzugekommen sei, der mit der Polizei gedroht habe, sei der Angeklagte geflüchtet.
Vor dem Amtsgericht war der Angeklagte weitestgehend geständig.
Mittwoch, 20.06.2018, 09:00 Uhr 5. Strafkammer (Jugendschutzkammer)
Der am 14.06.2018 begonnene Prozess wegen sexuellen Missbrauchs eines Kindes wird fortgesetzt.
Freitag, 22.06.2018, 09.00 Uhr 2. Strafkammer
Die Staatsanwaltschaft Bad Kreuznach wirft den beiden Angeklagten aus Idar-Oberstein, die 32 und 33 Jahre alt und erheblich vorbestraft sind, gemeinschaftlich begangenen Raub, räuberische Erpressung und gefährliche Körperverletzung vor. Dem 33 Jahre alten Angeklagten wird darüber Körperverletzung in zwei Fällen, Diebstahl, räuberische Erpressung, unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln und versuchte räuberische Erpressung in Tateinheit mit Körperverletzung vorgeworfen.
Im Oktober 2015 sollen beide Angeklagte zusammen mit einem Mittäter, der zwischenzeitlich rechtskräftig verurteilt wurde und einer unerkannt gebliebenen Person die Wohnung des Geschädigten in Idar-Oberstein betreten haben. Der jüngere Angeklagte habe sodann die Rollläden der Wohnung heruntergelassen und die Wohnungstür verschlossen. Danach hätten die Angeklagten von dem Wohnungsinhaber Geld verlangt. Als der Wohnungsinhaber angab, kein Geld zu haben, hätten die Angeklagten die Wohnung durchsucht. Hierbei hätten Sie eine Drei-Liter-Flasche voller Münzgeld gefunden, deren Inhalt sie ausgeleert und eingesteckt hätten. Ferner hätten Sie einen Briefumschlag gefunden, in dem 2.500,00 € Bargeld gesteckt hätten. Das Bargeld sei von den Tätern ebenfalls eingesteckt worden. Als der Wohnungsinhaber sein Geld zurückverlangt habe, hätten sich der 32 Jahre alte Angeklagte und sein bereits verurteilter Mittäter auf ihn gestürzt und auf ihn eingeschlagen, wodurch er einen Nasentrümmerbruch und Hämatome im Gesicht erlitten habe. Von einem ebenfalls anwesenden Zeugen sei dann Geld verlangt worden, worauf der Zeuge zwei 10-Euro-Scheine ausgehändigt habe. Die Täter hätten daraufhin den Tatort verlassen, wobei sie das Geld und zwei Paar Schuhe des Wohnungsinhabers mitgenommen hätten.
Im Februar 2017 habe der ältere Angeklagte vor einer Gaststätte in Idar-Oberstein eine Zeugin gegen deren Willen an sich gezogen. Als der Freund der Zeugin ihr habe beistehen wollen, habe der Angeklagte diesem sowie der Zeugin mehrfach mit der Faust ins Gesicht geschlagen; beide Geschädigte hätten Prellungen erlitten.
Zwischen September und Dezember 2016 sei der ältere Angeklagte gemeinsam mit dem späteren Geschädigten in der Wohnung einer dritten Person in Idar-Oberstein zu Besuch gewesen. Als der Angeklagte das Handy des Geschädigten bemerkt habe, habe er dieses an sich genommen und habe damit die Wohnung verlassen. Der Geschädigte habe sich außer Stande gesehen, sich zu wehren. Nachdem der Geschädigte ein anderes Mobiltelephon erhalten habe, habe der Angeklagte den Geschädigten in dessen Wohnung aufgesucht, sich dort einen Gehstock gegriffen und dem Geschädigten mit den Worten, „ Gib‘ mir Dein Handy! Ich würde Dir am liebsten das Ding auf dem Kopf kaputt schlagen.“ gedroht. Aus Angst vor Schlägen mit dem Stock habe der Geschädigte dem Angeklagten auch dieses Mobiltelephon ausgehändigt.
Mitte Mai 2017 habe der ältere Angeklagte in Idar-Oberstein ein Gramm Amphetamin an einen Zeugen verkauft, wobei der vereinbarte Preis von 10,00 € zunächst nicht bezahlt worden sei. Zwischen Ende Mai 2017 und Mitte Juni 2017 habe der Angeklagte den Zeugen bei zwei Gelegenheiten getroffen und habe von diesem wegen der verspäteten Zahlung 20,00 € gefordert, wobei er versucht habe, den vermeintlichen Zahlungsanspruch durch Schläge durchzusetzen. Da der Zeuge kein Geld gehabt habe, sei es nicht zur Zahlung gekommen.
Die Angeklagten haben im Ermittlungsverfahren keine Angaben gemacht.
Fortsetzungstermine sind bestimmt auf: 27.06.2018, 11.07.2018
Samstag, 23.06.2018, 09:00 Uhr 7. Strafkammer (Berufungssache)
Das am 12.06.2018 begonnene Verfahren wegen unerlaubter Ausübung der Heilkunde u.a. wird fortgesetzt.