Hauptverhandlungen vor den Strafkammern des Landgerichts Bad Kreuznach in der 25. Kalenderwoche 2020

 

Montag, 15.06.2020, 09:30 Uhr, 7. Strafkammer, Saal 6 (Berufung)
Az. 7 Ns 1024 Js 11203/18

Das Amtsgericht Bad Kreuznach hat einen jetzt 45 Jahre alten, erheblich und einschlägig vorbestraften Angeklagten aus Frauenberg wegen Bedrohung zu einer Freiheitsstrafe von drei Monaten verurteilt.

Der Angeklagte soll sich im August 2018 in Birkenfeld einer Zeugin von hinten genähert haben und sinngemäß gesagt haben, dass wenn diese sich noch einmal herumdrehe, sie ein Messer im Rücken stecken habe. Sodann soll der Angeklagte an der Zeugin vorbeigelaufen sein und dabei gesagt haben, man sehe sich immer zweimal im Leben. Die Zeugin soll die Drohung ernst genommen und Angst vor dem Angeklagten haben. Zwischen der Zeugin und dem Angeklagten soll es zuvor schon zu wechselseitigen Anzeigen bei der Polizei gekommen sein.

Der Angeklagte hat sich dahingehend eingelassen, dass er mit der Zeugin an dem Tattag nicht zusammengetroffen sei.

 

Das Amtsgericht Idar-Oberstein hat denselben Angeklagten wegen Beleidigung zu einer Freiheitsstrafe von drei Monaten verurteilt.

Der Angeklagte soll im August 2018 während des Fußballtrainings seiner beiden Söhne erschienen sein, lautstark über den gesamten Platz gebrüllt haben und dabei seine ehemalige Lebensgefährtin mit den Worten „Du Hure, geh doch zu deinem Drogendealer Hincha“, bedacht haben.

Der Angeklagte hat sich dahingehend eingelassen, dass er seine Lebensgefährtin nicht als „Hure“ bezeichnet habe.

 

Fortsetzungstermine sind bestimmt auf den 29.06.2020 und 10.07.2020.

 

Montag, 15.06.2020, 10:00 Uhr, 1. Strafkammer, Saal 7 (Schwurgericht)
Az. 1 Ks 1022 Js 4069/17

Der am 08.06.2020 begonnene Prozess wegen Totschlags u.a. wird fortgesetzt.

Weitere Fortsetzungstermine sind bestimmt auf den 22.06.2020 und 24.06.2020.

 

Dienstag, 16.06.2020, 9:30 Uhr, 3. Strafkammer, Saal 6 (Berufung)
Az. 3 Ns 1022 Js 7047/19

Das Amtsgericht Bad Kreuznach hat einen jetzt 44 Jahre alten, erheblich vorbestraften Angeklagten aus Bad Kreuznach wegen Raubes zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr verurteilt.

Der Angeklagte soll Anfang April 2019 den Geschädigten aufgefordert haben, ihm dessen Handy zu geben. Der Geschädigte soll dem nicht nachgekommen sein. Der Angeklagte soll daraufhin dem Geschädigten mehrere Faustschläge versetzt haben, bis er das Handy an sich nehmen konnte. Er soll mit dem Handy den Tatort verlassen haben. Der Angeklagte soll dabei in der Absicht gehandelt haben, sich das Handy zuzueignen.

Der Angeklagte hat sich dahingehend eingelassen, dass er davon ausgegangen sei, dass es sich bei dem Handy um sein eigenes gehandelt habe, welches ihm der Geschädigte zuvor entwendet habe.

 

Dienstag, 16.06.2020, 14:00 Uhr, 3. Strafkammer, Saal 6 (Berufung)
Az. 3 Ns 1021 Js 14735/19

Das Amtsgericht Bad Kreuznach hat einen jetzt 24 Jahre alten, erheblich und einschlägig vorbestraften, derzeit inhaftierten Angeklagten aus Bundenbach wegen Wohnungseinbruchsdiebstahls in zwei tateinheitlichen Fällen sowie wegen versuchten Diebstahls unter Einbeziehung der Strafe aus einem vorherigen Verfahren zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren und sieben Monaten verurteilt.

Der Angeklagte soll im September 2019 mehrere Wohnungseinbruchsdiebstähle verübt haben. Dabei soll der Angeklagte jeweils durch Gewalt ein Kellerfenster geöffnet haben und durch dieses in einem Fall nur in den Keller und in einem weiteren Fall auch in die Wohnräume des Hauses gelangt sein. Dort soll der Angeklagte mehrere Gegenstände, u.a. einen E-Scooter, Lebensmittel, Alkohol und Schmuck entwendet haben. In einem dritten Fall soll der Angeklagte lediglich versucht haben einzudringen, was aber an den baulichen Gegebenheiten scheiterte. Der Angeklagte soll bei der Begehung sämtlicher Taten unter Alkohol- und Cannabis-Einfluss gestanden haben.

Der Angeklagte hat die Tatvorwürfe eingeräumt.

 

Dienstag, 16.06.2020, 15:00 Uhr, 1. Strafkammer, Saal 7 (Schwurgericht)
Az. 1 Ks 1022 Js 15187/19

Der am 22.04.2020 begonnene Prozess wegen Totschlags u.a. wird fortgesetzt.

Ein weiterer Fortsetzungstermin ist bestimmt auf den 17.06.2020.

 

Mittwoch, 17.06.2020, 9:00 Uhr, 1. Strafkammer, Saal 7 (Schwurgericht)
Az. 1 Ks 1022 Js 15187/19

Der am 22.04.2020 begonnene Prozess wegen Totschlags u.a. wird fortgesetzt.

 

Freitag, 19.06.2020, 9:00 Uhr, 2. Strafkammer, Saal 7
Az. 2 KLs 1021 Js 1354/15

Der am 06.08.2019 begonnene Prozess wegen Vorenthaltens/Veruntreuens von Arbeitsentgelt u.a. wird fortgesetzt.

 

Freitag, 19.06.2020, 10:30 Uhr, 3. Strafkammer, Saal 6
Az. 3 Ns 1021 Js 13658/16

Der am 21.01.2020 begonnene Prozess wegen Betruges wird fortgesetzt.

Fortsetzungstermine sind bestimmt auf den 26.06.2020, 24.07.2020, 07.08.2020, 21.08.2020, 28.08.2020.

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