Montag, 21.06.2021, 09:30 Uhr, 7. Strafkammer, Saal 6 (Berufungssache)
Az: 7 Ns 1023 Js 915/20
Der am 14.06.2021 begonnene Prozess wegen versuchten Diebstahls in besonders schwerem Fall wird fortgesetzt.
Montag, 21.06.2021, 13:00 Uhr, 2. Strafkammer, Saal 7
Az: 2 KLs 1042 Js 17891/18
Die Staatsanwaltschaft Bad Kreuznach wirft dem 38 Jahre alten, vorbestraften Angeklagten aus Idar-Oberstein vor, in drei Fällen (Fälle 1 bis 3) mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge unerlaubt Handel getrieben zu haben, in fünf Fällen (Fälle 4 bis 8) als Person über 21 Jahren an eine Person unter 18 Jahren unerlaubt Betäubungsmittel abgegeben zu haben, in fünf Fällen (Fälle 9-13) mit Betäubungsmitteln unerlaubt Handel getrieben zu haben, sowie in einem Fall (Fall 14) unerlaubt Betäubungsmittel besessen zu haben.
Fälle 1 bis 3:
Der Angeklagte soll an nicht näher bestimmbaren Tagen im Zeitraum von Herbst 2018 bis Herbst 2019 in drei Fällen jeweils größere Mengen Haschisch (ein Kilogramm im Fall 1 sowie fünf Kilogramm im Fall 2), Amphetamin (ein Kilogramm im Fall 2) und Marihuana (fünf Kilogramm im Fall 2 sowie drei Kilogramm im Fall 3) zum Zwecke des gewinnbringenden Weiterverkaufs erworben haben.
Fall 4:
Ende September 2018 soll der Angeklagte an einen zum damaligen Zeitpunkt 15-jährigen Jungen 50 Gramm Amphetamin verkauft haben. Der Angeklagte soll dabei vom jugendlichen Alter des Jungen Kenntnis gehabt haben.
Fälle 5 bis 8:
Ferner soll der Angeklagte im Zeitraum von August bis September 2019 an einen zum damaligen Zeitpunkt 17-jährigen Jungen in mindestens drei Fällen jeweils zwei Gramm Amphetamin sowie in einem weiteren Fall zehn Gramm Amphetamin veräußert haben. Der Angeklagte soll dabei Kenntnis vom Alter des Jungen gehabt haben.
Fälle 9 bis 13:
Im Zeitraum von Juni 2019 bis September 2019 soll der Angeklagte diverse zum gewinnbringenden Weiterverkauf bestimmte Betäubungsmittel (Amphetamin, Marihuana, Ecstasy) in seiner Wohnung verwahrt haben bzw. diese teilweise auch an Abnehmer veräußert haben.
Fall 14:
Schließlich soll der Angeklagte Anfang Dezember 2019 in seiner Hosentasche 3,8 Gramm Amphetamin sowie in einem Rucksack 3,58 Gramm Haschisch verwahrt haben.
Der Angeklagte hat sich bislang zu den Tatvorwürfen nicht eingelassen.
Fortsetzungstermine sind auf den 28.06.2021, 29.06.2021 und den 07.07.2021 bestimmt worden.
Dienstag, 22.06.2021, 09:00 Uhr, 2. Strafkammer, Saal 7
Az: 2 KLs 1021 Js 913/21
Der am 08.06.2021 begonnene Prozess wegen gewerbsmäßigen bandenmäßigen Betrugs wird fortgesetzt.
Weitere Fortsetzungstermine sind auf den 05.07.2021 sowie den 06.07.2021 bestimmt worden.
Dienstag, 22.06.2021, 09:30 Uhr, 3. Strafkammer, Saal 6 (Berufungssache)
Az: 3 Ns 1043 Js 11273/18
Das Amtsgericht Bad Kreuznach hat den 34 Jahre alten, erheblich und einschlägig vorbestraften Angeklagten aus Kirn wegen unerlaubten Besitzes von Betäubungsmitteln und unerlaubten Besitzes von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge unter Auflösung einer Strafe aus einem Urteil des Amtsgerichts Bad Sobernheim und Einbeziehung der dort festgesetzten Einzelstrafen, zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 2 Jahren und 6 Monaten verurteilt.
Der Angeklagte soll Anfang Juli 2018 sieben Zipptütchen mit Amphetamin mit einem Gesamtnettogewicht von 6,6 Gramm Amphetamin bei sich verwahrt haben.
Ferner soll der Angeklagte Anfang August 2018 in seiner Wohnung in Kirn in einem Gefrierfach seines Kühlschrankes 50,64 Gramm Amphetamin verwahrt haben.
Der Angeklagte hat sich zu den Tatvorwürfen, derentwegen er vom Amtsgericht verurteilt wurde, vor dem Amtsgericht geständig eingelassen.
Mittwoch, 23.06.2021, 09:00 Uhr, 2. Strafkammer, Saal 7
Az: 2 KLs 1042 Js 11050/19
Der am 14.06.2021 begonnene Prozess wegen versuchter schwerer räuberischer Erpressung u.a. wird fortgesetzt.
Donnerstag, 24.06.2021, 09:00 Uhr, 2. Strafkammer, Saal 7
Az: 2 KLs 1021 Js 16775/20
Der am 20.05.2021 begonnene Prozess wegen versuchter schwerer räuberische Erpressung u.a. wird fortgesetzt.
Ein weiterer Fortsetzungstermin ist auf den 02.07.2021 bestimmt worden.
Donnerstag, 24.06.2021, 09:30 Uhr, 7. Strafkammer, Saal 6 (Berufungssache)
Az: 7 Ns 1043 Js 10803/20
Das Amtsgericht Idar-Oberstein hat den 64 Jahre alten, erheblich und einschlägig vorbestraften Angeklagten aus Hahnenbach wegen vorsätzlicher Trunkenheit im Verkehr zu einer Freiheitsstrafe von 9 Monaten verurteilt. Das Amtsgericht hat die Vollstreckung der Freiheitsstrafe nicht zur Bewährung ausgesetzt.
Der Angeklagte soll Mitte Juli 2020 mit einem Mofa, aus Bruchweiler kommend, in Richtung Sensweiler fahrend, am öffentlichen Straßenverkehr teilgenommen haben. Im Verlauf der Fahrt soll der Angeklagte mit seinem Mofa ohne Fremdeinwirkung von der Fahrbahn abgekommen und in einen Straßengraben gestürzt sein. Der Angeklagte soll bei jener Fahrt aufgrund vorangegangenen Alkoholkonsums absolut fahruntüchtig gewesen sein. Die bei dem Angeklagten festgestellte Blutalkoholkonzentration soll 1,60 Promille betragen haben. Die alkoholbedingte Fahruntüchtigkeit soll für den Angeklagten unübersehbar gewesen sein.
Der Angeklagte hat sich vor dem Amtsgericht zu dem Tatvorwurf geständig eingelassen.
Freitag, 25.06.2021, 09:30 Uhr, 7. Strafkammer, Saal 6 (Berufungssache)
Az: 7 Ns 1044 Js 11490/20
Das Amtsgericht Bad Kreuznach hat die 29 Jahre alte, einschlägig vorbestrafte Angeklagte aus Windesheim wegen Betrugs (Fall 1), wegen Diebstahls in drei Fällen (Fälle 2 bis 4) sowie wegen versuchten Diebstahls (Fall 5) zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 1 Jahr und 6 Monaten verurteilt. Das Amtsgericht hat die Vollstreckung der Freiheitsstrafe nicht zur Bewährung ausgesetzt.
Fall 1:
Die Angeklagte soll Anfang August 2020 Übernachtungen in einem Hotel in Bad Kreuznach über eine Dauer von zwei Nächten in Anspruch genommen haben. Die Rechnung des Hotels soll die Angeklagte, wie von Anfang geplant, bei Abreise aus dem Hotel nicht bezahlt haben.
Fall 2:
Anfang Oktober 2020 soll die Angeklagte in einem Bekleidungsgeschäft in Bad Kreuznach verschiedene Kleidungsstücke wie Strumpfhosen, Leggings, Herren-Sweatshirts, Socken und Herrenjacken im Gesamtwert von 261,58 Euro entwendet haben, ohne die Waren zu bezahlen.
Fall 3:
Ebenfalls Anfang Oktober 2020 soll die Angeklagte in dem Geschäft Galeria Kaufhof in Bad Kreuznach eine Flasche Parfüm im Wert von 96,99 Euro entwendet haben, ohne die Ware zu bezahlen.
Fall 4:
Weiterhin soll die Angeklagte Anfang Oktober 2020 in einem 1-Euro-Shop in Bad Kreuznach diverse Gegenstände, wie Feuerzeuge, Kondome, ein Ladegerät, einen Milchaufschäumer, Geschenkebeutel sowie eine Handylauftasche im Wert von insgesamt 35,00 Euro entwendet haben, ohne die Waren zu bezahlen.
Fall 5:
Schließlich soll die Angeklagte Mitte September 2020 in dem Geschäft Media-Markt in Bad Kreuznach ein Smartphone im Wert von 209,00 Euro, einen Mp3-Player im Wert von 269,04 Euro sowie ein Paar Kopfhörer im Wert von 112,00 Euro in der Absicht an sich genommen haben, die Waren anschließend, ohne zu bezahlen, mitzunehmen. Noch bevor die Angeklagte das Geschäft habe verlassen können, sei sie jedoch von einem Mitarbeiter auf ihr Vorgehen angesprochen worden und habe die Waren im Geschäft zurücklassen müssen.
Zu den Tatvorwürfen in den Fällen 3 und 4 hat sich die Angeklagte vor dem Amtsgericht geständig eingelassen.
Ein Fortsetzungstermin ist auf den 09.07.2021 bestimmt worden.