Hauptverhandlungen vor den Strafkammern des Landgerichts Bad Kreuznach in der 25. Kalenderwoche 2022

Dienstag, 21.06.2022, 09:00 Uhr, 1. Strafkammer, Saal 7 (Schwurgericht)
Az: 1 Ks 1041 Js 12424/21

Der am 21.03.2022 begonnene Prozess wegen Mordes u.a. wird fortgesetzt.

Weitere Fortsetzungstermine sind auf den 29.06.2022, 01.07.2022, 06.07.2022, 09.07.2022, 11.07.2022, 13.07.2022, 18.07.2022, 01.08.2022, 02.08.2022, 03.08.2022, 04.08.2022, 05.08.2022, 22.08.2022 und den 09.09.2022 bestimmt worden.

 

Dienstag, 21.06.2022, 09:30 Uhr, 2. Strafkammer, Saal 8
Az: 2 KLs 1042 Js 2124/22

Die Staatsanwaltschaft Bad Kreuznach wirft einem 39 Jahre alten, nicht vorbestraften, derzeit in der JVA Rohrbach inhaftierten Angeklagten aus Albanien die unerlaubte Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in Tateinheit mit Beihilfe zum unerlaubten Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge vor.

Der Angeklagte soll Mitte Februar 2022 zusammen mit einem weiteren Angeklagten, dessen Verfahren von der 2. Strafkammer des Landgerichts Bad Kreuznach nach Anklageerhebung zur gesonderten Verhandlung und Entscheidung abgetrennt wurde, für eine dritte, gesondert verfolgte Person, eine größere Menge Betäubungsmittel von Belgien über die Grenze nach Deutschland verbracht haben. In Daxweiler soll das zum Transport der Betäubungsmittel genutzte Fahrzeug des weiteren Angeklagten einer polizeilichen Kontrolle unterzogen worden sein. Im Rahmen jener Kontrolle soll der 39-jährige Angeklagte an seinem Körper und in seiner Jacke 497,61 Gramm Kokain verwahrt haben, welches zum gewinnbringenden Weiterverkauf in Deutschland bestimmt gewesen sei.

Ein Fortsetzungstermin ist auf den 28.06.2022 bestimmt worden.

 

Dienstag, 21.06.2022, 09:30 Uhr, 3. Strafkammer, Saal 6 (Berufungssache)
Az: 3 Ns 1023 Js 3653/19

Das Amtsgericht Bad Kreuznach hat einen 33 Jahre alten, einschlägig vorbestraften Angeklagten aus Langenlonsheim wegen gefährlicher Körperverletzung in Tateinheit mit Bedrohung (Fall 2) und wegen versuchter Nötigung (Fall 1) unter Einbeziehung der Strafe aus einem weiteren Urteil des Amtsgerichts Bad Kreuznach zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten verurteilt.

Weiterhin hat das Amtsgericht Bad Kreuznach einen 24 Jahre alten, vorbestraften Angeklagten aus Langenlonsheim wegen Beihilfe zur gefährlichen Körperverletzung (Fall 2) zu einer Geldstrafe in Höhe von insgesamt 600 Euro verurteilt.

Fall 1:

Der 33 Jahre alte Angeklagte aus Langenlonsheim soll im Juli 2018 mit seiner damaligen Freundin im Urlaub in der Dominikanischen Republik gewesen sein. Dort soll es zu einer Körperverletzung des 33 Jahre alten Angeklagten zulasten seiner damaligen Freundin gekommen sein. Aus diesem Anlass soll die damalige Freundin des 33 Jahre alten Angeklagten aus der Dominikanischen Republik abgereist und sich von dem 33 Jahre alten Angeklagten getrennt haben. In Bezug auf den Vorwurf der Körperverletzung zulasten seiner ehemaligen Freundin wurde ein Strafverfahren gegen den 33 Jahre alten Angeklagten eingeleitet. Die Hauptverhandlung jenes Verfahrens vor dem Amtsgericht Bad Kreuznach sollte Mitte April 2019 beginnen. Im Vorfeld jener Hauptverhandlung soll der 33 Jahre alte Angeklagte seine ehemalige Freundin mehrfach telefonisch kontaktiert haben. In einem dieser Telefonate soll er ihr gegenüber geäußert haben, dass sie in der bevorstehenden Hauptverhandlung nicht gegen ihn aussagen solle. Sollte sie dennoch gegen ihn aussagen, werde er sie umbringen. Die ehemalige Freundin des 33 Jahre alten Angeklagten habe sich von dieser Drohung jedoch nicht beirren lassen und in dem Hauptverhandlungstermin Mitte April 2019 vor dem Amtsgericht Bad Kreuznach wahrheitsgemäß gegen den Angeklagten ausgesagt.

Fall 2:

In unmittelbarem zeitlichen Zusammenhang mit dem unter Fall 1 geschilderten Telefonat des 33 Jahre alten Angeklagten mit seiner ehemaligen Freundin soll der 33 Jahre alte Angeklagte auch ein Telefonat mit dem neuen Freund seiner ehemaligen Freundin geführt haben. Er soll diesen aufgefordert haben, zur Tankstelle nach Langenlonsheim zu kommen und ihn dort zu treffen. Der neue Freund seiner ehemaligen Freundin soll sich sodann zusammen mit der ehemaligen Freundin des 33 Jahre alten Angeklagten und einem Bekannten mit dem Auto zur Tankstelle nach Langenlonsheim begeben haben. Der 33 Jahre alte Angeklagte soll dort bereits mit einem Küchenmesser in der einen Hand und mit einem pistolenartigen Gegenstand in der anderen Hand gewartet haben. An der Tankstelle angekommen, sollen zunächst der neue Freund der ehemaligen Freundin des 33 Jahre alten Angeklagten und dessen Bekannter aus dem Auto ausgestiegen sein. Der neue Freund der ehemaligen Freundin des 33 Jahre alten Angeklagten soll hierbei mit einem Schlagstock bewaffnet gewesen sein. Es sei zunächst zu einer verbalen Auseinandersetzung zwischen dem 33 Jahre alten Angeklagten und dem neuen Freund seiner ehemaligen Freundin gekommen. Im Verlauf dieser verbalen Auseinandersetzung soll der neue Freund der ehemaligen Freundin des 33 Jahre alten Angeklagten seinen Schlagstock zur Deeskalation weggeworfen haben. Während der verbalen Auseinandersetzung sei auch die ehemalige Freundin des 33 Jahre alten Angeklagten aus dem Auto ausgestiegen. Der 33 Jahre alte Angeklagte soll diese nach dem Aussteigen aus dem Auto mit dem pistolenartigen Gegenstand bedroht haben. In Reaktion auf diese Drohung soll der neue Freund der ehemaligen Freundin des 33 Jahre alten Angeklagten, um sich und seine Freundin zu verteidigen, dem 33 Jahre alten Angeklagten mit der Faust in das Gesicht geschlagen haben. Im Anschluss daran soll sich der 33 Jahre alte Angeklagte gewehrt haben, wodurch es zu einer Rangelei zwischen ihm und dem neuen Freund seiner ehemaligen Freundin gekommen sei. Im Rahmen dieser Rangelei seien beide Kontrahenten zu Boden gegangen.  Der neue Freund der ehemaligen Freundin des 33 Jahre alten Angeklagten soll sich dadurch gewehrt haben, dass er dem 33 Jahre alten Angeklagten einen Finger in dessen Auge gedrückt habe. Im weiteren Verlauf der fortdauernden körperlichen Auseinandersetzung soll der 33 Jahre alte Angeklagte den neuen Freund seiner ehemaligen Freundin ohne rechtfertigenden und entschuldigenden Grund mit dem Lauf des pistolenartigen Gegenstandes auf dessen linke Gesichtshälfte geschlagen haben. Dieser soll hierdurch eine stark blutende Wunde über dem linken Ohr und an der Stirn sowie eine Schädelprellung erlitten haben. Dem neuen Freund der ehemaligen Freund des 33-jährigen Angeklagten sei es hieraufhin gelungen, den 33 Jahre alten Angeklagten wegzustoßen und in eine Ecke zu laufen. Der 33 Jahre alte Angeklagte soll schließlich mit dem von ihm mitgeführten großen Messer auf den neuen Freund seiner ehemaligen Freundin zugegangen und diesem mit dem Messer eine Schnittwunde am rechten Unterarm versetzt haben.

Der 24 Jahre alte Angeklagte, der erst während des Verlaufs der verbalen Auseinandersetzung zwischen dem 33 Jahre alten Angeklagten und dem neuen Freund der ehemaligen Freundin des 33 Jahre alten Angeklagten hinzugetreten sei, soll den 33 Jahre alten Angeklagten bei der körperlichen Auseinandersetzung durch mehrfaches Rufen, den neuen Freund der ehemaligen Freundin des 33 Jahre alten Angeklagten umzubringen, psychisch unterstützt haben.

Der 33 Jahre alte Angeklagte hat die Begehung der beiden Taten vor dem Amtsgericht bestritten.

Der 24 Jahre alte Angeklagte hat die ihm zur Last gelegte Beihilfehandlung vor dem Amtsgericht bestritten.

Ein Fortsetzungstermin ist auf den 28.06.2022 bestimmt worden.

 

Donnerstag, 23.06.2022, 09:30 Uhr, 3. Strafkammer, Saal 6 (Berufungssache)
Az: 3 Ns 1044 Js 1294/21

Der am 14.06.2022 begonnene Prozess wegen schweren Wohnungseinbruchsdiebstahls wird fortgesetzt.

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