Hauptverhandlungen vor den Strafkammern des Landgerichts Bad Kreuznach in der 25. Kalenderwoche 2023

Donnerstag, den 22.06.2023, 09:30 Uhr, 7. Strafkammer, Saal 6 (Berufungssache)
Az: 7 NBs 1022 Js 14249/21

Das Amtsgericht Bad Kreuznach hat einen 30 Jahre alten, nicht vorbestraften Angeklagten aus Bingen am Rhein wegen Diebstahls in zwei Fällen zu einer Gesamtgeldstrafe in Höhe von insgesamt 9.000 Euro verurteilt.

Der Angeklagte sei im Zeitraum von Mai 2021 bis August 2021 als Angestellter in der Qualitätskontrolle eines Unternehmens in Langenlonsheim beschäftigt gewesen. Bereits einige Zeit zuvor habe er den Entschluss gefasst, sich durch die Begehung diverser Diebstahlstaten eine erhebliche Einnahmequelle von Dauer zu erschließen. In Ausführung seines Planes sei es zu folgenden Taten gekommen:

Fall 1:

Zu einem nicht näher bestimmbaren Tag im Zeitraum von Mai 2021 bis August 2021 habe der Angeklagte aus dem Betrieb seines Arbeitgebers zehn Mobiltelefone, eine Türsprechanlage, zehn LED-Lampen, eine Massagepistole, zwei Lautsprecher, drei USB-Sticks, ein USB-Ladekabel sowie 38 Speicherkarten entwendet. Der Angeklagte habe diese Gegenstände zu sich nach Hause mitgenommen, um sie im Internet zu verkaufen.

Fall 2:

An einem nicht näher bestimmbaren Tag im August 2021 habe der Angeklagte aus dem Betrieb seines Arbeitgebers drei Hand-Digitalrefraktometer entwendet. Der Angeklagte habe diese zu sich nach Hause mitgenommen, um sie im Internet gewinnbringend zu verkaufen.

Der Angeklagte hat sich zu den Tatvorwürfen vor dem Amtsgericht Bad Kreuznach geständig eingelassen.

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