Hauptverhandlungen vor den Strafkammern des Landgerichts Bad Kreuznach in der 25. Kalenderwoche 2024

Montag, den 17.06.2024, 09:00 Uhr, 1. Strafkammer (Schwurgericht), Saal 7
Az: 1 Ks 1041 Js 17763/23

Der am 17.05.2024 begonnene Prozess wegen versuchten Mordes u.a. wird fortgesetzt.

 

Montag, den 17.06.2024, 09:30 Uhr, 7. Strafkammer, Saal 6 (Berufungssache)
Az: 7 NBs 1042 Js 12309/21

Das Amtsgericht Idar-Oberstein hat einen 25 Jahre alten, nicht vorbestraften Angeklagten aus Ginsheim-Gustavsburg wegen fahrlässiger Tötung zu einer Freiheitsstrafe von 6 Monaten verurteilt. Das Amtsgericht Idar-Oberstein hat die Vollstreckung der Freiheitsstrafe zur Bewährung ausgesetzt.

Der Angeklagte soll Mitte September 2021 mit einem PKW am frühen Abend die L 175 aus Fahrtrichtung Leisel kommend in Fahrtrichtung Siesbach befahren haben. Nach einer leichten Kuppe sei der Angeklagte auf einem geraden Stück der Straße mit seinem Fahrzeug infolge einer Unaufmerksamkeit auf die Gegenfahrbahn gekommen und mit einem entgegenkommenden Fahrzeug, welches ordnungsgemäß gefahren sei, zusammengestoßen. Beide Fahrzeuge seien frontal miteinander kollidiert. Die Fahrerin des entgegenkommenden Fahrzeuges habe durch den Zusammenprall ein Polytrauma mit führendem Schädel-Hirn-Trauma erlitten und sei noch an der Unfallstelle an ihren Verletzungen verstorben.

Der Angeklagte hat sich zu dem Tatvorwurf, soweit er sich an den Vorfall erinnern konnte, vor dem Amtsgericht Idar-Oberstein geständig eingelassen.

 

Dienstag, den 18.06.2024, 10:00 Uhr, 5. Strafkammer, Saal 7
Az: 5 KLs 1023 Js 4066/23 jug

Die Staatsanwaltschaft Bad Kreuznach wirft einem 49 Jahre alten, nicht vorbestraften Angeklagten aus Idar-Oberstein eine Vergewaltigung vor.

Ende Februar 2023 habe in dem Wohnanwesen des Angeklagten in Idar-Oberstein eine Geburtstagsfeier stattgefunden. Diese Geburtstagsfeier sei unter anderem von einer Frau mit ihrer zum damaligen Zeitpunkt 14 Jahre alten Tochter besucht worden. Im Verlaufe der Feier habe die Tochter Müdigkeit und Kopfschmerzen verspürt und sich deshalb in ein Zimmer im Obergeschoss des Hauses begeben, um zu schlafen. Der Angeklagte soll sich in der Folgezeit ebenfalls in dieses Zimmer begeben haben und an dem Mädchen den Oralverkehr ausgeführt haben sowie mit zwei Fingern in die Vagina des Mädchens eingedrungen sein.

Fortsetzungstermine sind auf den 19.06.2024, 25.06.2024 und den 02.07.2024 bestimmt worden.

 

Dienstag, den 18.06.2024, 09:30 Uhr, 3. Strafkammer, Saal 6 (Berufungssache)
Az: 3 NBs 1021 Js 3013/22

Das Amtsgericht Bad Kreuznach hat einen 31 Jahre alten, unter anderem wegen Diebstahls vorbestraften Angeklagten aus Bad Sobernheim wegen eines Wohnungseinbruchsdiebstahls zu einer Freiheitsstrafe von 1 Jahr und 4 Monaten verurteilt. Das Amtsgericht Bad Kreuznach hat die Vollstreckung der Freiheitsstrafe nicht zur Bewährung ausgesetzt.

Der Angeklagte soll Anfang Februar 2022 in Bad Sobernheim ein Erdgeschossfenster eines Wohnhauses eingeschlagen haben und sich auf diesem Weg Zutritt zu dem Wohnhaus verschafft haben, um das Haus nach stehlenswerten Gegenständen zu durchsuchen. Im Wohnzimmer des Hauses soll er vier Dekosteine und eine Spielmaus (Katzenspielzeug) entdeckt und diese Gegenstände in seine Tasche gesteckt haben, um die Gegenstände für sich zu behalten. Noch während der weiteren Durchsicht des Wohnzimmers seien die Bewohner des Hauses eingetroffen und hätten die Polizei verständigt, die den Angeklagten schließlich noch vor Ort im Wohnzimmer angetroffen hätten.

Der Angeklagte hat sich zu dem Tatvorwurf vor dem Amtsgericht Bad Kreuznach geständig eingelassen.

 

Mittwoch, den 19.06.2024, 09:30 Uhr, 6. Strafkammer, Saal 7 (von Amts wegen aufgehoben worden, siehe die gesonderte Pressemitteilung vom 17.06.2024)
Az: 6 KLs 1031 Js 60210/18

Die Staatsanwaltschaft Bad Kreuznach wirft einem 59 Jahre alten, nicht vorbestraften Angeklagten aus dem Landkreis Mainz-Bingen in 90 tateinheitlichen Fällen gewerbs- und bandenmäßigen Betrug in Tateinheit mit Verstößen gegen das Weingesetz vor. Einem 49 Jahre alten, nicht vorbestraften Angeklagten aus dem Landkreis Mainz-Bingen, einem 45 Jahre alten, nicht vorbestraften Angeklagten aus dem Landkreis Mainz-Bingen, einem 42 Jahre alten, vorbestraften Angeklagten aus dem Landkreis Mainz-Bingen sowie einem 59 Jahre alten, nicht vorbestraften Angeklagten aus dem Rhein-Pfalz-Kreis wirft die Staatsanwaltschaft Bad Kreuznach jeweils vor, als Mitglied einer Bande Beihilfe zu der Tat des 59 Jahre alten Angeklagten aus dem Landkreis Mainz-Bingen geleistet zu haben.

Der 59 Jahre alte Angeklagte aus dem Landkreis Mainz-Bingen soll sich als damaliger Geschäftsführer einer Weinvertriebsgesellschaft, an der gesellschaftsrechtlich eine Weinkellerei beteiligt gewesen sei, zu einem nicht näher bekannten, jedoch vor dem 01.03.2016 liegenden Zeitpunkt, dazu entschlossen haben, konventionell oder biologisch hergestellte Weine verschiedener Weinanbaugebiete in großen Gebinden zusammen zu legen, um Kosten zu sparen. Im Zeitraum von März 2016 bis April 2019 soll die Weinkellerei auf Veranlassung des 59 Jahre alten Angeklagten aus dem Landkreis Mainz-Bingen in 90 Fällen insgesamt 5.044.458 Liter Wein, der jedenfalls Anteile von zuvor bezeichnungsschädlich verschnittenen Weinen enthalten habe, verkauft haben. Den Abnehmern soll dabei vorgespiegelt worden sein, dass es sich um Qualitätswein bzw. Prädikatswein gehandelt habe. Aufgrund der Verschnitte zwischen Weinen verschiedener Weinanbaugebiete habe den Erzeugnissen eine Bezeichnung als Qualitäts- bzw. Prädikatswein jedoch nicht zugestanden, sondern wären lediglich unter der Bezeichnung als Landwein oder weinhaltiges Getränk verkehrsfähig gewesen. Die übrigen Angeklagten, bei denen es sich um einen (freien) IT-Mitarbeiter, einen technischen Betriebsleiter sowie zwei Kellermeister der Weinkellerei gehandelt habe, sollen den 59 Jahre alten Angeklagten aus dem Landkreis Mainz-Bingen hierbei in Kenntnis der Umstände unterstützt haben.

 

Mittwoch, den 19.06.2024, 10:00 Uhr, 5. Strafkammer, Saal 6
Az: 5 KLs 1023 Js 4066/23 jug

Der am 18.06.2024 beginnende Prozess wegen Vergewaltigung wird fortgesetzt.

Weitere Fortsetzungstermine sind auf den 25.06.2024 und den 02.07.2024 bestimmt worden.

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