Hauptverhandlungen vor den Strafkammern des Landgerichts Bad Kreuznach in der 26. Kalenderwoche 2017

Montag, 26.06.2017, 09:00 Uhr 2. Strafkammer

Die Staatsanwaltschaft Bad Kreuznach wirft dem 47 Jahre alten Angeklagten, der zurzeit in einer Entziehungsanstalt untergebracht ist, gewerbsmäßigen Betrug in 13 Fällen vor.
Der Angeklagte, der erheblich, auch einschlägig, vorbestraft ist, soll nach der Anklageschrift zwischen November 2015 und Januar 2016, als er sich nach der Verurteilung zur Unterbringung in einer Entziehungsanstalt in der Phase der klinikexternen Dauererprobung befunden habe, in sieben Fällen Sachen gekauft oder Dienstleistungen in Auftrag gegeben haben, wobei er, seiner vorgefassten Absicht entsprechend, die hierfür von ihm geschuldete Vergütung nicht entrichtet habe. Unter anderem habe er ein mit einem Einfamilienhaus bebautes Grundstück in Hargesheim gekauft, den Kaufpreis von 185.000,00 €, wie er von vorne herein vorgehabt habe, jedoch nicht gezahlt.
In fünf Fällen soll er seinerseits Waren verkauft und den Kaufpreis erhalten haben, die Waren jedoch, wie er von vorne herein beabsichtigt habe, nicht geliefert haben.
In einem Fall soll er schließlich eine Zeugin überredet haben, ihm insgesamt vom Konto ihrer Mutter einen Betrag in Höhe von 20.300,00 € zu überweisen, damit dies dem Zugriff von weiteren Erben entzogen werde. Entgegen seiner Zusage habe der Angeklagte das Geld nicht der Zeugin ausgezahlt, sondern entsprechend seiner vorgefassten Absicht für sich vereinnahmt.
Der Angeklagte, der alkoholabhängig sein soll, hat die ihm zur Last gelegten Taten vor dem Haftrichter gestanden.

Montag, 26.06.2017, 10:00 Uhr 3. Strafkammer (Berufungssache)

Das Amtsgericht Idar-Oberstein hat den 36 Jahre alten, nicht vorbestraften Angeklagten aus Mainz wegen Diebstahls mit Waffen in Tateinheit mit Körperverletzung, versuchter Nötigung und Sachbeschädigung sowie wegen Diebstahls mit Waffen in drei Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten verurteilt.

Der Angeklagte soll im April 2016 in einem Lebensmittelmarkt in Birkenfeld Süßigkeiten und Lebensmittel im Wert von 13 ,00 € entwendet haben, wobei er ein Multifunktionswerkzeug mit sich geführt habe an dem sich u.a. eine Taschenmesserklinge befunden habe. Als er an der Kasse von mehreren Mitarbeitern des Marktes gestellt worden sei, habe er um sich geschlagen, um sich zu befreien, und habe dabei eine Zeugin mit dem Ellenbogen im Gesicht getroffen, wodurch deren Brille zerbrochen sei. Einer weiteren Zeugin, die zu Hilfe geeilt sei, habe er den Mittelfinger verdreht.
Am selben Tag habe er in einem anderen Geschäft in Birkenfeld Waren im Wert von 8,00 € entwendet und hierbei wieder das Multifunktionswerkzeug mit sich geführt.
Ebenfalls noch an diesem Tag habe der Angeklagte in einem Schuhgeschäft in Birkenfeld Sportschuhe im Wert von 139, 80 € gestohlen. Das Multifunktionswerkzeug habe er auch hier dabei gehabt.
Etwa drei Wochen später habe der Angeklagte in einem Elektronikmarkt in Idar-Oberstein mittels einer präparierten Tasche zwei Mobiltelefone im Wert von jeweils 95,00 € gestohlen. Das Multifunktionswerkzeug habe er wiederum einstecken gehabt.
Der Angeklagte hat vor dem Amtsgericht den Diebstahl in dem zuletzt genannten Fall eingeräumt, die Taten in den anderen Fällen hat er abgestritten.

Dienstag, 27.06.2017, 09:00 Uhr 7. Strafkammer (Berufungssache)

Der am 29.05.2017 begonnene Prozess wegen Diebstahls u. a. wird fortgesetzt.

Mittwoch, 28.06.2017, 10:00 Uhr 7. Strafkammer (Berufungssache)

Das Amtsgericht Bad Kreuznach hat die 31 Jahre alte, vielfältig, auch einschlägig, vorbestrafte Angeklagte aus Bad Kreuznach wegen vorsätzlicher Gefährdung des Straßenverkehrs in Tateinheit mit vorsätzlichen Fahrens ohne Fahrerlaubnis und unerlaubten Entfernens vom Unfallort sowie wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und neun Monaten verurteilt. Es hat ferner die Verwaltungsbehörde angewiesen, der Angeklagten vor Ablauf von zwei Jahren keine neue Fahrerlaubnis zu erteilen.

Die Angeklagte, die nicht über die erforderliche Fahrerlaubnis verfügt habe, sei im Mai 2016 mit einem Pkw in Bad Kreuznach unterwegs gewesen. Als sie bemerkt habe, dass sie von einer Polizeistreife verfolgt worden sei, habe sie beschleunigt und die Flucht ergriffen. Sie habe auf ihrer Flucht unter anderem einen Verkehrskreisel entgegen der Fahrtrichtung befahren, habe vor einem ihr bei der Ausfahrt aus dem Kreisel entgegenkommenden Lkw fast bis zum Stillstand abgebremst und sei dann über den Fahrbahnteiler gefahren, wobei zwei Fußgänger hätten zurückweichen müssen. Sie sei sodann weiter mit überhöhter Geschwindigkeit stadtauswärts geflüchtet, habe trotz Gegenverkehr mehrere Fahrzeuge überholt und dabei ein überholtes Fahrzeug gestreift. Obwohl sie den Unfall bemerkt habe, habe sie die Flucht mit stark überhöhter Geschwindigkeit fortgesetzt und sei der sie verfolgenden Streife letztlich entkommen.
Im Juli 2016 soll die Angeklagte ohne die erforderliche Fahrerlaubnis einen Pkw in Kastellaun im öffentlichen Straßenverkehr geführt haben.
Die Angeklagte hat sich vor dem Amtsgericht nicht zur Sache geäußert.
Fortsetzungstermin ist bestimmt auf: 30.06.2017

Donnerstag, 29.06.2017, 09:00 Uhr 2. Strafkammer

Die Staatsanwaltschaft wirft dem 52 Jahre alten, einschlägig vorbestraften Angeklagten aus Kastellaun Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge vor, wobei er gefährliche Gegenstände mit sich geführt habe. Der Angeklagte soll sich nach der Anklageschrift der Staatsanwaltschaft Bad Kreuznach Ende 2015 entschlossen haben, seinen Lebensunterhalt und seinen eigenen Betäubungsmittelkonsum durch den gewinnbringenden Weiterverkauf von Haschisch und Marihuana zu finanzieren. Aufgrund dieser Entscheidung habe er im Oktober 2016 in seiner Wohnung 480,11 Gramm Marihuana, 299, 88 Gramm Haschisch, 3,13 Gramm Amphetamin und zwei Ecstasypillen verwahrt. Im Wohnzimmer, in dem ein Teil der Drogen gelagert gewesen sei, hätten sich griffbereit ein Einhandmesser, ein Baseballschläger mit einem aufgemalten Totenkopf und der Aufschrift „Headbreaker“, ein Samuraischwert, ein Ziehgertel und eine Dose Pfefferspray befunden.
Der Angeklagte hat sich dahingehend eingelassen, dass er die Betäubungsmittel nur zum Eigenkonsum besessen habe, er konsumiere THC aus medizinischen Gründen.

Donnerstag, 29.06.2017, 11:00 Uhr 7. Strafkammer (Berufungssache)

Der am 12.06.2017 begonnene Prozess wegen Urkundenfälschung wird fortgesetzt.

Donnerstag, 29.06.2017, 13:30 Uhr 3. Strafkammer (Berufungssache)

Der am 05.09.2016 begonnene Prozess wegen versuchten Betruges wird fortgesetzt.
Fortsetzungstermine sind bestimmt auf: 17.07.2017, 27.0.2017

Freitag, 30.06.2017, 09:00 Uhr 2. Strafkammer

Der am 23.06.2017 begonnene Prozess wegen schwerer räuberischer Erpressung u.a. wird fortgesetzt.

Freitag, 30.06.2017, 10:00 Uhr 7. Strafkammer (Berufungssache)

Der am 28.06.2017 begonnene Prozess wegen vorsätzlicher Gefährdung des Straßenverkehrs u.a. wird fortgesetzt.

 

Teilen

Zurück