Montag, 25.06.2018, 09.00 Uhr 7. Strafkammer (Berufungssache)
Das Amtsgericht Idar-Oberstein hat den 46 Jahre alten, nicht vorbestraften Angeklagten aus Bad Kreuznach wegen uneidlicher Falschaussage zu einer Geldstrafe verurteilt.
Der Angeklagte soll als Zeuge in einem Strafverfahren gegen zwei Angeklagte wegen Diebstahls in einem besonders schweren Fall im November 2016 in Bad Kreuznach der Wahrheit zuwider ausgesagt haben, dass er am Tatort keine Personen gesehen, sondern nur Geräusche gehört habe; bei der telefonischen Verständigung der Polizei habe er nicht mitgeteilt, dass er Personen gesehen habe; am Tatort habe er im Beisein der Polizeibeamten keine Person als Täter wiedererkannt.
Tatsächlich habe der Angeklagte jedoch im Februar 2016 gegenüber der Polizei telefonisch mitgeteilt, dass am Tatort eine männliche Person die Baustellenumzäunung beiseitegeschoben und die Baustelle betreten habe. Den am Tatort eintreffende Polizeibeamten gegenüber habe er eine Personenbeschreibung abgegeben. Als die Polizeibeamten sodann eine männliche Person mit schwarzer Kleidung angetroffen hätten, habe der Angeklagte bestätigt, dass es sich um die von ihm beobachtete Person gehandelt habe.
Der Angeklagte hat vor dem Amtsgericht bestätigt, die ihm zur Last gelegte Aussage als Zeuge im November 2016 gemacht zu haben. Im Übrigen hat er von seinem Schweigerecht Gebrauch gemacht.
Montag, 25.06.2018, 14:00 Uhr 7. Strafkammer (Berufungssache)
Der 62 Jahre alte, nicht vorbestrafte Angeklagte aus Bad Kreuznach ist durch das Amtsgericht Bad Kreuznach wegen Bedrohung zu einer Geldstrafe verurteilt worden. Der Angeklagte soll im Juli 2017 in Bad Kreuznach bei seiner Nachbarin geklingelt haben, bei der es wegen des Besuchs ihrer Töchter und Enkelkinder laut zugegangen sei. Als die Nachbarin die Tür geöffnet habe, habe der Angeklagte dieser eine von ihm mitgeführte Machete an den Hals gehalten und gedroht, ihr die Kehle durchzuschneiden. Der Angeklagte sei bei der Tat erheblich alkoholisiert gewesen.
Vor dem Amtsgericht hat der Angeklagte die Tat bestritten.
Dienstag, 26. 06.2018, 09.00 Uhr 2. Strafkammer
Der am 05.06.2018 begonnene Prozess wegen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge u.a. wird fortgesetzt.
Mittwoch, 27.06.2018, 09:00 Uhr 2. Strafkammer
Der am 22.06.2018 begonnene Prozess wegen Raub, räuberischer Erpressung u.a. wird fortgesetzt.
Fortsetzungstermin ist bestimmt auf: 16.07.2018
Mittwoch, 27.06.2018, 09.00 Uhr 3. Strafkammer (Berufungssache)
Der am 18.06.2018 begonnene Prozess wegen Nötigung und Körperverletzung wird fortgesetzt.
Freitag, 29.06.2018, 09:00 Uhr 7. Strafkammer (Berufungssache)
Der am 07.05.2018 begonnene Prozess wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis u. a. wird fortgesetzt.