Montag, 22.06.2020, 10:00 Uhr, 1. Strafkammer, Saal 7 (Schwurgericht)
Az. 1 Ks 1022 Js 4069/17
Der am 08.06.2020 begonnene Prozess wegen Totschlags u.a. wird fortgesetzt.
Ein weiterer Fortsetzungstermin ist bestimmt auf den 24.06.2020.
Dienstag, 23.06.2020, 9:00 Uhr, 5. Strafkammer, Saal 7 (Berufung)
Az. 5 Ns 1025 Js 3362/19 jug
Das Amtsgericht Idar-Oberstein hat einen jetzt 30 Jahre alten, erheblich vorbestraften, derzeit inhaftierten Angeklagten aus Birkenfeld wegen sexuellem Missbrauch von Kindern in Tateinheit mit sexuellem Übergriff unter Einbeziehung einer Strafe aus einem früheren Verfahren zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren und zwei Monaten verurteilt.
Der Angeklagte soll Mitte November 2018 in der Wohnung des Vaters der damals 13 Jahre alten Geschädigten übernachtet haben. Er soll nachts aufgestanden und in das Zimmer der Geschädigten gegangen sein. Dort soll er sich auf die im Bett liegende, wache Geschädigte gelegt haben und diese gegen ihren Willen auf den Hals geküsst haben. Er soll die Geschädigte an sich gezogen haben und mit seiner Hand in Richtung der Genitalien der Geschädigten gefahren sein. Die Geschädigte soll die Hand des Angeklagten daraufhin weggedrückt haben und ihn zum Verlassen des Zimmers aufgefordert haben. Der Angeklagte soll sodann gegangen sein.
Der Angeklagte bestreitet den Tatvorwurf.
Fortsetzungstermine sind bestimmt auf den 02.07.2020 und 17.07.2020.
Mittwoch, 24.06.2020, 9:00 Uhr, 1. Strafkammer, Saal 7 (Schwurgericht)
Az. 1 Ks 1022 Js 4069/17
Der am 08.06.2020 begonnene Prozess wegen Totschlags u.a. wird fortgesetzt.
Donnerstag, 25.06.2020, 9:00 Uhr, 7. Strafkammer, Saal 6 (Berufung)
Az. 7 Ns 1025 Js 4181/19
Das Amtsgericht Bad Kreuznach hat einen jetzt 45 Jahre alten nicht vorbestraften Angeklagten aus Bad Kreuznach wegen sexueller Belästigung in zwei Fällen zu einer Gesamtgeldstrafe von 70 Tagessätzen zu je 15 € verurteilt.
Der Angeklagte soll während einer Fastnachtsfeier 2019 eine Geschädigte von hinten an den Schultern gefasst und an sich herangezogen haben, sodass die Geschädigte mit dem Rücken an dem Brustkorb des Angeklagten stand. Sodann soll der Angeklagte ihr mit der Hand den Oberschenkel entlang bis zur Bikinizone gefahren sein. Die Berührung soll für die Geschädigte sehr unangenehm gewesen sein und sie soll sich hierdurch belästigt gefühlt haben.
Etwas später soll der Angeklagte eine andere Geschädigte am Rücken angefasst haben und mit der Hand an das Gesäß der Geschädigten gefahren sein. Dort soll er sie leicht in die Gesäßbacke gekniffen haben. Die Berührung soll für die weitere Geschädigte sehr unangenehm gewesen sein und sie soll sich hierdurch belästigt gefühlt haben.
Der Angeklagte bestreitet den Tatvorwurf.
Freitag, 26.06.2020, 9:30 Uhr, 3. Strafkammer, Saal 6
Az. 3 Ns 1021 Js 13658/16
Der am 21.01.2020 begonnene Prozess wegen Betruges wird fortgesetzt.
Fortsetzungstermine sind bestimmt auf den 24.07.2020, 07.08.2020, 21.08.2020, 28.08.2020.