Hauptverhandlungen vor den Strafkammern des Landgerichts Bad Kreuznach in der 26. Kalenderwoche 2023

Dienstag, den 27.06.2023, 09:30 Uhr, 3. Strafkammer, Saal 6 (Berufungssache)
Az: 3 Ns 1042 Js 4718/21

Das Amtsgericht Idar-Oberstein hat einen 39 Jahre alten, erheblich, unter anderem auch einschlägig vorbestraften Angeklagten aus Baumholder wegen vorsätzlicher Körperverletzung in vier Fällen, in einem Fall in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung, in zwei weiteren Fällen in Tateinheit mit Beleidigung, und wegen Sachbeschädigung in zwei Fällen sowie wegen Beleidigung in zwei Fällen, davon in einem Fall in Tateinheit mit Bedrohung, und tatmehrheitlich hierzu wegen Hausfriedensbruchs sowie wegen Bedrohung und wegen tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte in zwei Fällen, jeweils in Tateinheit mit Beleidigung, in einem Fall in weiterer Tateinheit mit Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte, in Tateinheit mit Bedrohung, in weiterer Tateinheit mit versuchter Körperverletzung, und tatmehrheitlich hierzu wegen falscher Verdächtigung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von drei Jahren und vier Monaten verurteilt.

Fall 1:

Anfang Dezember 2020 habe der Angeklagte die Verkaufsräume einer Tankstelle in Baumholder betreten, weil er seine Lebensgefährtin gesucht habe. Aus Wut darüber, dass er diese dort nicht habe finden können, habe er ohne rechtfertigenden Grund einen an der Theke sitzenden Mann attackiert, indem er diesen unvermittelt am Kragen gepackt und mit voller Wucht gegen einen Kühlschrank geschleudert habe. Der Mann sei hierdurch gestürzt und habe einen offenen Bruch des Ellenbogens, einen Beckenbruch, eine Platzwunde am Kopf, einen Bruch des linken Schulterblattes und einen Bruch der rechten Rippe erlitten.

Fall 2:

Im Anschluss daran habe der Angeklagte bei Verlassen der Tankstelle willentlich und zielgerichtet den Außenspiegel des Pkws jenes Mannes abgetreten, der vor der Eingangstür der Tankstelle geparkt gewesen sei. Hierdurch sei ein Sachschaden in Höhe von ca. 300 Euro entstanden.

Fall 3:

Mitte Januar 2021 habe der Angeklagte die Verkaufsräume der oben bereits erwähnten Tankstelle in Baumholder betreten, obwohl er gewusst habe, dass gegen ihn aufgrund des Vorfalls Anfang Dezember 2020 ein Hausverbot verhängt worden war. Die Tankstellenmitarbeiterin habe den Angeklagten aufgefordert, die Tankstelle zu verlassen. Der Angeklagte sei dem nicht nachgekommen, sondern sei verbal aggressiv und ausfallend geworden.

Fall 4:

Noch während der Angeklagte in der Tankstelle gewesen sei, habe der Ehemann der Tankstellenmitarbeiterin die Tankstelle betreten. Auch dieser habe den Angeklagten aufgefordert, die Tankstelle zu verlassen. Der Angeklagte sei dieser Aufforderung ebenfalls nicht nachgekommen, sondern habe eine Dose Bier vor die Füße jenes Mannes geworfen und in Verletzungsabsicht mit den Fäusten nach ihm geschlagen. Hierdurch sei ein Gerangel zwischen dem Angeklagten und dem Mann entstanden, im Rahmen dessen beide zu Boden gestürzt seien und der Mann letztlich den Angeklagten überwältigt habe. Der Mann habe durch den Schlag mit der Faust oder den Sturz auf den Boden eine Schwellung an der linken Augenbraue sowie eine Schwellung am rechten Unterarm erlitten. Während der Auseinandersetzung habe der Angeklagte den Mann unentwegt mit den Worten „Scheiß Nigger“ betitelt.

Fall 5:

Nachdem anlässlich des vorgenannten Vorfalls die Polizei in der Tankstelle erschienen sei und ein Polizeibeamter den Angeklagten aufgefordert habe, die Hände hinter dem Rücken zu verschränken, sei der Angeklagte dieser Aufforderung nicht nachgekommen, sondern habe die Worte „Du kannst mich mal, Bulle“ geäußert. Im Rahmen der sich anschließenden gewaltsamen Fesselung und Verbringung des Angeklagten auf die Dienststelle soll der Angeklagte fortwährend körperlichen Widerstand geleistet haben, insbesondere nach den Polizeibeamten getreten haben, versucht haben diese zu beißen und in Verletzungsabsicht mit seinem Kopf in Richtung eines Polizeibeamten geschlagen haben, ohne diesen zu treffen. Ferner soll er einem Polizeibeamten gegenüber geäußert haben, dass er herausfinden werde, wo er und seine Familie wohne und dass er ihm die „Lichter ausknipsen werde“ und seine Familie dabei zusehen müsse. Auch soll der Angeklagte die Polizeibeamten während des Einsatzes fortlaufend unter anderem mit Wörtern wie „Wichser“, „Arschlöcher“ und „Bullenschweine“ betitelt haben.

Fall 6:

Mitte Februar 2021 sei der Angeklagte zusammen mit seiner Lebensgefährtin auf dem Heimweg von einer Feier in Rohrbach gewesen. Hierbei habe der Angeklagte einen unbekannten älteren Herrn, welcher vor seinem Haus gestanden habe, gefragt, ob dieser ihn und seine Lebensgefährtin nach Hause fahren könne. Der ältere Herr habe dies abgelehnt, woraufhin der Angeklagte diesen unvermittelt am Kragen gepackt und mit einer Bierflasche auf dessen Kopf eingeschlagen habe. Der ältere Herr sei hierdurch blutend zu Boden gesackt. Sodann habe der Angeklagte den älteren Herrn hochgehoben und mit dem Ellenbogen am Hals gegen einen dort parkenden Pkw gedrückt. Aus Angst um ihren Ehemann habe die ebenfalls anwesende Ehefrau des älteren Herren einen Holzstock gepackt, den sie vor der Haustür gefunden habe, um diesen ihrem Mann zu Verteidigungszwecken zu geben. Der Angeklagte habe der Frau den Holzstock entrissen und diesen benutzt, um den älteren Herren weiter zu würgen. Erst als die Frau geschrien habe, dass der Angeklagte ihren Mann umbringe, habe der Angeklagte von dem älteren Herrn abgelassen. Der ältere Herr habe durch den Schlag mit der Flasche eine zwei Zentimeter lange Platzwunde erlitten. Die Frau des älteren Mannes habe, als der Angeklagte ihr den Holzstock entrissen habe, eine starke Prellung des Handgelenks erlitten.

Fall 7:

Als die Nachbarn anlässlich des vorgenannten Vorfalls die Polizei gerufen hätten, habe der Angeklagte sich den Anweisungen der erschienenen Polizeibeamten widersetzt und diese als „Wichser“, „Arschlöcher“ und „Hurensöhne“ betitelt.

Fall 8:

Mitte August 2021 sei der frei laufende Hund des Angeklagten einer Frau, die ebenfalls draußen mit ihrem Hund unterwegs gewesen sei, bis vor deren Haustür in Baumholder gefolgt. Um seinen Hund wieder einzufangen, sei der Angeklagte hinter der Frau hergelaufen und habe gerufen „Bleib stehen, du alte Drecksfotze! Wenn du nicht stehen bleibst, dann schlag ich dir in deine dumme Fresse“. Aus Verärgerung darüber, dass die Frau der Aufforderung nicht nachgekommen sei, habe der Angeklagte die Frau wutentbrannt attackiert, indem er ihr von hinten bewusst und zielgerichtet mit voller Wucht mit der Faust in den Nacken und auf die rechte Gesichtshälfte geschlagen habe. Die Frau habe hierdurch eine Schwellung der rechten Gesichtshälfte, eine Platzwunde an der Oberlippe, eine Lockerung zweier vorderer Zähne und Schmerzen im Bereich des Nasenrückens erlitten. Zudem habe sie für eine Dauer von vier bis fünf Wochen mit starken Kopfschmerzen zu kämpfen gehabt.

Fall 9:

Mitte September 2021 sei der Angeklagte auf schriftliche Vorladung zur Beschuldigtenvernehmung in anderer Sache bei der Polizei in Idar-Oberstein erschienen. Im Rahmen seiner Aussage habe er gegenüber dem Vernehmungsbeamten bewusst der Wahrheit zuwider geäußert, dass ein Polizeibeamter ihm im Rahmen eines Polizeieinsatzes Mitte Februar 2021 zwei- bis dreimal in das Gesicht geschlagen habe. Gegen jenen Polizeibeamten wurde sodann ein Ermittlungsverfahren wegen Körperverletzung im Amt eingeleitet, welches letztlich eingestellt wurde.

Fälle 10 und 11:

Ende Oktober 2021 habe sich der Angeklagte zu einem Supermarkt in Baumholder begeben und habe seinem Ärger Luft gemacht, dass er wegen eines vorangegangenen Diebstahls eine Strafe von über 1.000 Euro habe zahlen müssen. Hierbei soll er einen Mitarbeiter des Supermarktes mit den Worten „Wichser und Arschloch“ betitelt haben. Auch soll er ihm gedroht haben „ihn kaputt zu schlagen“. Eine Kundin habe dies mitbekommen und den Mitarbeiter gefragt, ob sie die Polizei rufen solle. Daraufhin habe der Angeklagte sich an die Kunden gewandet und gesagt „Ich schlage dich kaputt, du Schlampe“.

Fall 12:

Mitte April 2022 sei es zu einer Streitigkeit zwischen dem Angeklagten und einem Nachbarn im Treppenhaus des gemeinsamen Wohnanwesens gekommen. Im Verlauf dieser Streitigkeit habe der Angeklagte die Wohnungstür des Nachbarn willentlich derart stark beschädigt, dass ein Gesamtschaden von 100 Euro an der Tür entstanden sei.

Fall 13:

Aus Anlass des vorgenannten Vorfalls sei sodann die zwischenzeitlich alarmierte Polizei erscheinen. Als die Polizeibeamten erschienen seien, habe der Angeklagte einen 70 cm langen Holzstab in der Hand gehalten. Bei Erblicken der Polizeibeamten habe er eine bedrohliche Haltung eingenommen, indem er auf etwa zwei Meter Entfernung zum Schlag ausgeholt habe. Als der Angeklagte aufgefordert worden sei, den Holzstab fallen zu lassen, sei er dem nicht nachgekommen, sondern habe sich auf einen der Polizeibeamten mit erhobenem Holzstab zubewegt. Der andere Polizeibeamte habe sodann sein Distanzelektroimpulsgerät gegen den Angeklagten eingesetzt, sodass der Angeklagte zu Boden gebracht und gefesselt werden konnte. Im weiteren Verlauf der Maßnahme habe der Angeklagte die Beamten unter anderem mit den Worten „Hurensohn“, „Missgeburt“ und „Wichser“ betitelt. Auf dem Weg ins Klinikum, wo dem Angeklagten eine Blutprobe habe entnommen werden sollen, habe er zu zwei Beamten gesagt „Wart ab, wenn ich euch finde, ich haue euch um, ich schlage euch so die Fresse ein“. Zum Zwecke der Entnahme der Blutprobe sei der Angeklagte daraufhin am Krankenbett fixiert worden, wobei er hierbei erheblichen körperlichen Widerstand geleistet habe, um die Blutprobe zu verhindern.

Der Angeklagte hat sich zu den Tatvorwürfen vor dem Amtsgericht überwiegend geständig eingelassen.

Ein Fortsetzungstermin ist auf den 05.07.2023 bestimmt worden.

 

Donnerstag, den 29.06.2023, 09:00 Uhr, 7. Strafkammer, Saal 6 (Berufungssache)
Az: 7 NBs 1042 Js 4832/22

Das Amtsgericht Idar-Oberstein hat einen 42 Jahre alten, einschlägig vorbestraften Angeklagten aus Kirn unter Einbeziehung einer Strafe aus einem Strafbefehl des Amtsgerichts Bad Kreuznach wegen vorsätzlichen Fahrens ohne Fahrerlaubnis in Tateinheit mit Urkundenfälschung in Tateinheit mit Fahren ohne Versicherungsschutz zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von acht Monaten verurteilt. Außerdem hat das Amtsgericht Idar-Oberstein den Angeklagten wegen Urkundenfälschung zu einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten verurteilt. Das Amtsgericht Idar-Oberstein hat die Vollstreckung der Freiheitsstrafen nicht zur Bewährung ausgesetzt.

Fall 1:

Der Angeklagte habe Mitte Mai 2022 im Bewusstsein, nicht im Besitz der erforderlichen Fahrerlaubnis zu sein, mit seinem Kraftfahrzeug am öffentlichen Straßenverkehr in Idar-Oberstein teilgenommen. Vor Antritt der Fahrt habe er an seinem Fahrzeug Kennzeichen angebracht, von welchen er gewusst habe, dass diese für ein anderes Fahrzeug ausgegeben gewesen seien. Hierdurch habe er beabsichtigt, die ordnungsgemäße Zulassung des Fahrzeuges vorzutäuschen.

Fall 2:

Zudem habe der Angeklagte in einem weiteren Fall Kennzeichen an seinem Fahrzeug angebracht, wobei lediglich das vordere Kennzeichen mit einem Zulassungsstempel versehen gewesen sei. Sein Fahrzeug habe Ende Juli 2022 mit diesen Kennzeichen geparkt in Kirn gestanden.

Der Angeklagte hat sich zu den Tatvorwürfen vor dem Amtsgericht geständig eingelassen.

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