Dienstag, den 25.06.2024, 10:00 Uhr, 5. Strafkammer, Saal 6
Az: 5 KLs 1023 Js 4066/23 jug
Der am 18.06.2024 begonnene Prozess wegen Vergewaltigung wird fortgesetzt.
Ein weiterer Fortsetzungstermin ist auf den 02.07.2024 bestimmt worden.
Mittwoch, den 26.06.2024, 09:15 Uhr, 5. Strafkammer, Saal 7
Az: 5 KLs 3100 Js 31613/23 jug
Die Staatsanwaltschaft Mainz wirft einem 24 Jahre alten, bereits einschlägig strafrechtlich in Erscheinung getretenen, derzeit in der JVA Rohrbach in Untersuchungshaft befindlichen Angeklagten aus Bad Kreuznach, einem 21 Jahre alten, bereits strafrechtlich in Erscheinung getretenen Angeklagten aus Hallgarten sowie einem 20 Jahre alten, bislang nicht strafrechtlich in Erscheinung getretenen Angeklagten aus Hallgarten vor, zusammen eine gefährliche Körperverletzung (Fall 1) begangen zu haben. Weiterhin wirft die Staatsanwaltschaft Mainz einem 51 Jahre alten, bislang nicht strafrechtlich in Erscheinung getretenen Angeklagten aus Hallgarten vor, die im vorigen Satz erwähnten drei Angeklagten zu der gefährlichen Körperverletzung angestiftet zu haben (Fall 1) sowie tatmehrheitlich hierzu selbst eine vorsätzliche Körperverletzung (Fall 2) begangen zu haben.
Fall 1:
Die vier Angeklagten sollen sich Mitte September 2023 gemeinsam auf der Kirmes in Hallgarten befunden haben. Dort sei der 51 Jahre alte Angeklagte mit einer männlichen Person mehrfach in Streit geraten. Im Verlauf der Nacht soll der 51 Jahre alte Angeklagte die drei weiteren Angeklagten dazu aufgefordert haben, die männliche Person tätlich anzugreifen. Die drei weiteren Angeklagten sollen daraufhin spontan den gemeinsamen Entschluss gefasst haben, dieser Aufforderung nachzukommen. Der 21 Jahre alte Angeklagte sei sodann auf die männliche Person zugerannt und habe dieser mit voller Wucht mit der Faust in das Gesicht geschlagen. Die männliche Person sei hierdurch zu Boden gestürzt und dort regungslos liegen geblieben. Im Anschluss daran sollen der 24 Jahre alte, der 21 Jahre alte und der 20 Jahre alte Angeklagte auf die auf dem Boden liegende männliche Person eingetreten haben. Der 24 Jahre alte Angeklagte soll der männlichen Person mindestens zweimal in das Gesicht getreten haben. Der 20 Jahre alte Angeklagte soll der männlichen Person mindestens einmal in das Gesicht getreten haben.
Die männliche Person habe hierdurch schwerste Verletzungen im Bereich des Kopfes und des Gesichts erlitten und sei fünf Tage auf der Intensivstation behandelt worden.
Fall 2:
Während einige Personen nach Beendigung des Angriffs der auf dem Boden liegenden männlichen Person Hilfe geleistet hätten, soll sich der 51 Jahre alte Angeklagte weiterhin aggressiv verhalten und herumgeschrien haben. Eine andere männliche Person soll daher auf den 51 Jahre alten Angeklagten zugegangen sein und diesen aufgefordert haben, sich zu beruhigen. Der 51 Jahre alte Angeklagte habe daraufhin diesen Mann, der eine Armschlinge getragen habe und deshalb in seinen Verteidigungsmöglichkeiten eingeschränkt gewesen sei, zu Boden gestoßen. Der Mann habe noch versucht sich abzufangen, sich hierbei jedoch am kleinen Finger verletzt, der sodann stark angeschwollen sei.
Fortsetzungstermine sind auf den 27.06.2024, 16.07.2024, 23.07.2024, 06.08.2024 und den 20.08.2024 bestimmt worden.
Donnerstag, den 27.06.2024, 13:00 Uhr, 5. Strafkammer, Saal 7
Az: 5 KLs 3100 Js 31613/23 jug
Der am 26.06.2024 beginnende Prozess wegen gefährlicher Körperverletzung u.a. wird fortgesetzt.
Weitere Fortsetzungstermine sind auf den 16.07.2024, 23.07.2024, 06.08.2024 und den 20.08.2024 bestimmt worden.