Montag, 03.07.2017, 09:00 Uhr 7. Strafkammer (Berufungssache)
Das Amtsgericht Bad Kreuznach hat den 38 Jahre alten, auch einschlägig vorbestraften Angeklagten aus Bad Kreuznach in der ersten Instanz wegen vorsätzlichen Vollrauschs zu einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten verurteilt. Ferner hat es die Verwaltungsbehörde angewiesen, dem Angeklagten vor Ablauf von zwei Jahren keine neue Fahrerlaubnis zu erteilen. Der Angeklagte soll im November 2016, als er erfahren habe, dass sein Großvater im Sterben liege, begonnen haben, Alkohol zu trinken, obwohl er gewusst habe, dass er in alkoholisiertem Zustand dazu neige, Straftaten zu begehen. Er habe dann mit einem Pkw die B 41 in Fahrtrichtung Bad Kreuznach befahren, obwohl er nicht über die erforderliche Fahrerlaubnis verfügt habe und seine alkoholbedingte Fahruntüchtigkeit für ihn unübersehbar gewesen sei. Alkoholbedingt sei er von der Fahrbahn abgekommen und habe zweimal die Leitplanke touchiert. Die bei ihm festgestellte Blutalkoholkonzentration habe 2, 46 ‰ betragen, eine durch den Rausch bedingte Schuldunfähigkeit des Angeklagten sei nicht auszuschließen.
Der Angeklagte hat den Alkoholkonsum eingeräumt.
Montag, 03.07.2017, 11:00 Uhr 7. Strafkammer (Berufungssache)
Das Amtsgericht Idar-Oberstein hat den 47 Jahre alten, erheblich vorbestraften Angeklagten aus Mörschied (Kreis Birkenfeld) wegen versuchter Körperverletzung in Tateinheit mit Sachbeschädigung sowie wegen Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von neun Monaten verurteilt, deren Vollstreckung es zur Bewährung ausgesetzt hat.
Der Angeklagte soll im August 2015 in Idar-Oberstein ein Kantholz nach einem Zeugen, auf den er nicht gut zu sprechen gewesen sei, geworfen haben. Dem Zeugen, der aus einem Fenster geschaut habe, sei es noch gelungen dieses Fenster zu schließen, so dass er nicht getroffen worden sei. Eine Glasscheibe des Fensters sei jedoch zerstört worden, wodurch ein Schaden von 500, 00 € entstanden sei.
Im November 2015 soll der Angeklagte in Hottenbach (Kreis Birkenfeld) mit einem Zeugen in einen Disput geraten sein. Der Angeklagte habe die Fahrertür des Pkw des Zeugen so heftig zugeschlagen, dass die Tür den Zeugen getroffen habe. Der Zeuge habe eine Prellung am Ellbogen und eine Risswunde auf dem Nasenrücken erlitten.
Der Angeklagte hat vor dem Amtsgericht die Taten abgestritten.
Dienstag, 04.07.2017, 09:00 Uhr 7. Strafkammer (Berufungssache)
Das Amtsgericht Bad Kreuznach hat die 33 Jahre alte Angeklagte und den 26 Jahre alten Angeklagten aus Bad Kreuznach, die beide erheblich vorbestraft sind, wegen Diebstahls in zwei Fällen, den Angeklagten darüberhinaus wegen Körperverletzung zu Freiheitsstrafen verurteilt. Die Angeklagte erhielt eine Freiheitsstrafe von einem Jahr, der Angeklagte eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und drei Monaten.
Die Angeklagten sollen im Januar 2016 in einem Supermarkt in Bad Kreuznach Drogerieartikel im Wert von 291, 50 € gestohlen haben. Als die Angeklagten von einem Ladendetektiv angesprochen worden seien, habe der Angeklagte dem Detektiv mit der Faust ins Gesicht geschlagen und sei geflüchtet.
Im April 2016 sollen die Angeklagten gemeinsam ein Lederwarengeschäft in Bad Kreuznach betreten haben. Während die Angeklagte die Inhaberin abgelenkt habe, habe der Angeklagte drei Handtaschen im Wert von 453,00 € entwendet. Der Angeklagte sei kurz nach Verlassen des Geschäfts gestellt worden.
Die Angeklagten haben die Taten im Januar 2016 geleugnet, die Tat im April 2016 hat der Angeklagte gestanden, während die Angeklagte sich insoweit dahingehend eingelassen hat, sie habe von dem Diebstahl nichts gewusst.
Dienstag, 04.07.2017, 14:00 Uhr 7. Strafkammer (Berufungssache)
Der 39 Jahre alte, nicht vorbestrafte Angeklagte aus Kirn ist in erster Instanz durch das Amtsgericht Bad Sobernheim wegen Nötigung zu einer Geldstrafe verurteilt worden. Der Angeklagte soll im Rahmen von Meinungsverschiedenheiten mit einem Ehepaar, das das gleiche Mehrfamilienhaus wie er bewohne, geäußert haben, dass er dem Ehemann Arme und Beine brechen und ihn mit dem Messer aufschneiden werde, wenn er die verschlossene Tür zum Dachboden nicht öffne oder diese wieder verschließe. Auch die Ehefrau werde er „abstechen“. Der Ehemann habe daraufhin die Tür zum Dachboden geöffnet. Der Angeklagte hat sich dahingehend eingelassen, dass er nicht mit Gewalt gedroht habe.
Donnerstag, 06.07.2017, 08.45 Uhr 7. Strafkammer (Berufungssache)
Die 31 Jahre alte, vorbestrafte Angeklagte aus Bingen ist in erster Instanz durch das Amtsgericht Simmern/Hunsrück wegen vorsätzlichen Fahrens ohne Fahrerlaubnis zu einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten verurteilt worden. Das Amtsgericht hat ferner ein dreimonatiges Fahrverbot verhängt und die Verwaltungsbehörde angewiesen, der Angeklagten vor Ablauf von weiteren 12 Monaten keine neue Fahrerlaubnis zu erteilen.
Die Angeklagte soll im Oktober 2016 ohne die erforderliche Fahrerlaubnis mit einem Pkw am Straßenverkehr teilgenommen haben und hierbei die Bundesstraße B 50 in Richtung Bundesautobahn A 61 befahren haben. Zuvor habe sie Amphetamin konsumiert.
Die Angeklagte war erstinstanzlich geständig.
Donnerstag, 06.07.2017, 09:00 Uhr 2. Strafkammer
Der am 22.06.2017 begonnene Prozess wegen schweren Raubs u. a. wird fortgesetzt.
Donnerstag, 06.07.2017, 10:00 Uhr 7. Strafkammer (Berufungssache)
Das Amtsgericht Bad Kreuznach hat den 38 Jahre alten, vielfältig vorbestraften Angeklagten aus Bad Kreuznach wegen Sachbeschädigung zu einer Freiheitsstrafe von vier Monaten verurteilt. Der Angeklagte soll im September 2016 während eines Streits mit seiner damaligen Freundin mit einem Schachtgitter den Glaseinsatz der Eingangstür zu deren Wohnung beschädigt haben.
Der Angeklagte hat die Tat in der ersten Instanz gestanden. Da die Berufung des Angeklagten zwischenzeitlich auf den Rechtsfolgenausspruch beschränkt wurde, ist der Schuldspruch in Rechtskraft erwachsen. Die Berufungskammer hat noch über die Strafzumessung zu entscheiden.
Freitag, 07.07.2017, 10:00 Uhr 2. Strafkammer
Die Staatsanwaltschaft Bad Kreuznach wirft dem 23 Jahre alten, nicht vorbestraften Angeklagten aus Wilzenberg-Hußweiler (Kreis Birkenfeld), der sich in dieser Sache seit Januar 2017 in Untersuchungshaft befindet, Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge, versuchte schwere räuberische Erpressung in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung und schwere räuberische Erpressung in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung vor.
Nach der Anklageschrift der Staatsanwaltschaft hat sich der Angeklagte zwischen Frühjahr 2016 und Januar 2017 in fünf Fällen Amphetamin und Marihuana in nicht geringer Menge verschafft, um dieses gewinnbringend zu verkaufen (Fälle 1 – 5).
Im November 2016 soll der Angeklagte einen Geschädigten, der von einer gesondert verfolgten Mittäterin zu einem Anwesen in Idar-Oberstein gelockt worden sei, mit einem Knüppel geschlagen haben, um von diesem eine Unterschrift unter eine Kreditvereinbarung zu erlangen, nach der er bei dem Angeklagten Schulden in Höhe von 1.500,00 € begleichen sollte. Hintergrund dieser Tat sei gewesen, dass der Angeklagte aus einem der mitangeklagten Drogengeschäfte Geld habe erhalten wollen. Der Geschädigte habe die Unterschrift verweigert. Durch die Schläge habe der Geschädigte Beulen und Prellungen erlitten (Fall 6).
Zu einem nicht genau feststehenden Zeitpunkt zwischen Oktober und Dezember 2016 sei der Angeklagte mit einer weiteren Person in die Wohnung des Geschädigten aus Fall 6 in Idar-Oberstein gekommen und habe 1.500 € gefordert; die weitere Person habe den Geschädigten in den Bauch geboxt, um der Forderung Nachdruck zu verleihen. Der Geschädigte habe dann ein Schreiben aufsetzen und unterschreiben müssen, nach welchem er dem Angeklagten 1.500 € schulde; eine Forderung des Angeklagten habe nicht bestanden (Fall 7).
Der Angeklagte hat sich zur Sache bislang nicht eingelassen.