Hauptverhandlungen vor den Strafkammern des Landgerichts Bad Kreuznach in der 27. Kalenderwoche 2021

Montag, 05.07.2021, 09:00 Uhr, 2. Strafkammer, Saal 7
Az: 2 KLs 1021 Js 913/21

Der am 08.06.2021 begonnene Prozess wegen gewerbsmäßigen bandenmäßigen Betrugs wird fortgesetzt.

Ein weiterer Fortsetzungstermin ist auf den 06.07.2021 bestimmt worden.

 

Montag, 05.07.2021, 09:30 Uhr, 7. Strafkammer, Saal 6 (Berufungssache)
Az: 7 Ns 1042 Js 12450/20

Das Amtsgericht Bad Kreuznach hat den 53 Jahre alten, erheblich vorbestraften Angeklagten aus Argenschwang wegen vorsätzlichen Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz in 3 Fällen, in einem Fall in Tateinheit mit fahrlässiger Körperverletzung, sowie in einem Fall in Tateinheit mit unerlaubtem Entfernen vom Unfallort, zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 6 Monaten verurteilt. Das Amtsgericht hat die Vollstreckung der Freiheitsstrafe nicht zur Bewährung ausgesetzt.

Fall 1:

Der Angeklagte soll Ende April 2020 mit einem Kraftfahrzeug, für welches kein Haftpflichtversicherungsvertrag bestanden habe, in Kenntnis des nicht bestehenden Haftpflichtversicherungsschutzes die Kirchstraße in Richtung Bretzenheimer Straße in Bad Kreuznach befahren haben.  In Höhe des Anwesens mit der Nummer 49 soll der Angeklagte rückwärtsgefahren sein, ohne mit der erforderlichen Sorgfalt auf den rückwärtigen Verkehr zu achten. Der Angeklagte soll hierbei das hinter ihm zum Stillstand abgebremste Mofa eines Mofafahrers angestoßen haben. Der Mofafahrer soll hierdurch gestürzt sein und sich einen Muskelfaserriss der linken Wade, eine Schulterprellung, eine BWS-Prellung sowie eine Schürfung der linken Wade zugezogen haben.

Fall 2:

Im Anschluss an jenen Unfall mit dem Mofafahrer soll der Angeklagte, obwohl der Mofafahrer auf die Hinzuziehung der Polizei bestanden habe, mit seinem Fahrzeug, für welches kein Haftpflichtversicherungsvertrag bestanden habe, den Unfallort verlassen haben, ohne Feststellungen zu seiner Person und zur Unfallbeteiligung zu ermöglichen.


Fall 3:

Schließlich soll der Angeklagte Ende Juli 2020 mit dem nach wie vor nicht über einen Haftpflichtversicherungsvertrag verfügenden Kraftfahrzeug die L239 von Gutenberg nach Argenschwang befahren haben. Auch hierbei soll sich der Angeklagte bewusst gewesen sein, dass das Kraftfahrzeug nicht über den erforderlichen Haftpflichtversicherungsschutz verfügt habe.

Der Angeklagte hat sich zu den Tatvorwürfen vor dem Amtsgericht teilweise geständig eingelassen.

 

Dienstag, 06.07.2021, 09:00 Uhr, 2. Strafkammer, Saal 7
Az: 2 KLs 1021 Js 913/21

Der am 08.06.2021 begonnene Prozess wegen gewerbsmäßigen bandenmäßigen Betrugs wird fortgesetzt.

 

Dienstag, 06.07.2021, 13:30 Uhr, 3. Strafkammer, Saal 6 (Berufungssache)
Az: 3 Ns 1042 Js 5618/19

Das Amtsgericht Bad Kreuznach hat den 36 Jahre alten, nicht vorbestraften Angeklagten aus Gödenroth wegen unerlaubten Besitzes von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge und Bedrohung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 1 Jahr und 3 Monaten verurteilt. Das Amtsgericht hat die Vollstreckung der Freiheitsstrafe zur Bewährung ausgesetzt.

Fall 1:

Der Angeklagte soll Mitte März 2019 bei sich 76,94 Gramm Haschisch und 8,6 Gramm brutto Amphetamin zum Eigenkonsum aufbewahrt haben.

Fall 2:

Weiterhin soll der Angeklagte im Frühjahr 2020 mit einem Bekannten gemeinsam eine Wohnung in Kellerbach bewohnt haben. Nach Streitigkeiten soll jener Bekannte aus der Wohnung ausgezogen sein. Anfang März 2020 soll der Bekannte bei der Wohnung erschienen sein, um seine Sachen abzuholen. Hierbei soll der Angeklagte gegenüber dem Bekannten die Worte geäußert haben „Ich hack dir den Kopf ab“. Der Bekannte soll diesen Ausspruch des Angeklagten ernstgenommen haben.

Der Angeklagte hat sich vor dem Amtsgericht zu beiden Tatvorwürfen geständig eingelassen.

 

Mittwoch, 07.07.2021, 09:30 Uhr, 7. Strafkammer, Saal 6 (Berufungssache)
Az: 7 Ns 1025 Js 6736/20

Das Amtsgericht Simmern/Hunsrück hat den Einspruch der 55 Jahre alten Angeklagten aus Rheinböllen gegen einen Strafbefehl des Amtsgerichts Simmern/Hunsrück vom 31.07.2020 durch Urteil verworfen, da die Angeklagte ohne genügende Entschuldigung nicht zu dem auf ihren Einspruch gegen den Strafbefehl bestimmten Hauptverhandlungstermin erschienen sein soll.

In dem Strafbefehl vom 31.07.2020, durch welchen der Angeklagten eine Geldstrafe in Höhe von 800 Euro auferlegt wurde, wird der Angeklagten eine vorsätzliche Körperverletzung zur Last gelegt. Die Angeklagte soll Mitte Mai 2020 einen vor ihrem Haus in Rheinböllen mit anderen Kindern spielenden Jungen mit heißem Wasser übergossen haben, um diesen zu verletzen. Der Junge soll durch das heiße Wasser Schmerzen am rechten Handrücken erlitten haben.

 

Donnerstag, 08.07.2021, 09:00 Uhr, 2. Strafkammer, Saal 7
Az: 2 KLs 1042 Js 849/21

Die Staatsanwaltschaft Bad Kreuznach wirft dem 32 Jahre alten, einschlägig vorbestraften, derzeit in der JVA Rohrbach inhaftierten Angeklagten aus Bad Kreuznach vor, mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge unerlaubt Handel getrieben zu haben und dabei einen sonstigen Gegenstand mit sich geführt zu haben, der seiner Art nach zur Verletzung von Personen geeignet und bestimmt ist.

Der Angeklagte soll Mitte Januar 2021 bei sich 194,35 Gramm Amphetamin zum Zwecke des gewinnbringenden Weiterverkaufs verwahrt haben. Aus jener Betäubungsmittelmenge soll der Angeklagte 105,75 Gramm Amphetamin an seinen Bruder verkauft haben. Die restlichen Betäubungsmittel soll der Angeklagte in dem Bettkasten seiner Couch gelagert haben, um diese später gewinnbringend zu veräußern. In unmittelbarer Zugriffsnähe zu den in dem Bettkasten seiner Couch gelagerten Betäubungsmitteln soll sich auf dem Wohnzimmertisch des Angeklagten ein Einhandmesser befunden haben, welches der Angeklagte dort zu Verteidigungszwecken positioniert haben soll.

Der Angeklagte hat sich gegenüber der Polizei bislang dahingehend eingelassen, dass die in seiner Wohnung sichergestellten Betäubungsmittel seinem Bruder gehören würden und er für diesen nur als „Bunkerhalter“ fungiert habe.

Ein Fortsetzungstermin ist auf den 22.07.2021 bestimmt worden.

 

Freitag, 09.07.2021, 09:30 Uhr, 7. Strafkammer, Saal 6 (Berufungssache)
Az: 7 Ns 1044 Js 11490/20

Der am 25.06.2021 begonnene Prozess wegen Diebstahls u.a. wird fortgesetzt.

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