Hauptverhandlungen vor den Strafkammern des Landgerichts Bad Kreuznach in der 27. Kalenderwoche 2022

Montag, 04.07.2022, 09:00 Uhr, 2. Strafkammer, Saal 7
Az: 2 KLs 1042 Js 16724/21

Die Staatsanwaltschaft Bad Kreuznach wirft einem 24 Jahre alten, einschlägig vorbestraften, derzeit in der JVA Rohrbach in Untersuchungshaft befindlichen Angeklagten aus Bad Kreuznach in zwei Fällen unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge (Fälle 1 und 4), in einem Fall vorsätzliches Fahren ohne Fahrerlaubnis (Fall 2) sowie in einem weiteren Fall den unerlaubten Besitz einer halbautomatischen Kurzwaffe zum Verschießen von Patronenmunition nebst Munition (Fall 3) vor.

Fall 1:

Der Angeklagte soll Anfang Dezember 2021 in seiner Wohnung in Bad Kreuznach 38 Ecstasy-Tabletten, 6,72 Gramm Kokain und 60,81 Gramm Marihuana zum Zweck des Weiterverkaufs mit Gewinn verwahrt haben.

Fall 2:

Weiterhin soll der Angeklagte Anfang Dezember 2021 mit einem Pkw am öffentlichen Straßenverkehr in Bad Kreuznach in dem Bewusstsein teilgenommen haben, nicht im Besitz der hierfür erforderlichen Fahrerlaubnis gewesen zu sein.

Fall 3:

Auch soll der Angeklagte Anfang Dezember 2021 in seinem Pkw zugriffsbereit eine mit 6 Patronen geladene halbautomatische Selbstladepistole der Marke Walther, Kaliber 7,65 mm, verwahrt haben.

Fall 4:

Schließlich soll der Angeklagte Anfang Januar 2022 in den Kellerräumen des Anwesens, in welchem sich die Wohnung des Angeklagten befindet, 2.810 Gramm Amphetamin zum Zweck des Weiterverkaufs mit Gewinn verwahrt haben. Überdies soll er in seiner Wohnung 15,6 Gramm Cannabis zum Zweck des Weiterverkaufs mit Gewinn verwahrt haben.

Fortsetzungstermine sind auf den 22.07.2022 und den 27.07.2022 bestimmt worden.

 

Dienstag, 05.07.2022, 09:00 Uhr, 2. Strafkammer, Saal 7
Az: 2 KLs 1023 Js 2007/20

Die Staatsanwaltschaft Bad Kreuznach wirft einem 52 Jahre alten, einschlägig vorbestraften Angeklagten aus Bruschied in zwei Fällen eine vorsätzliche Körperverletzung (Fälle 1 und 7), davon in einem Fall tateinheitlich mit Bedrohung (Fall 7), eine weitere Bedrohung (Fall 8), einen Verstoß gegen eine Anordnung nach dem Gewaltschutzgesetz (Fall 9) sowie in fünf Fällen eine Vergewaltigung (Fälle 2 bis 6) vor.

Fall 1:

Der Angeklagte soll im Juni 2019 seine Ehefrau, von welcher er mittlerweile getrennt lebt, während eines gemeinsamen Urlaubs in Polen im Verlauf einer Auseinandersetzung nach vorherigem Alkoholkonsum mit der Faust in den Bauch und auf den Kopf geschlagen.

Fälle 2 bis 6:

Der Angeklagte soll in der Nacht zum 25.12.2019 insgesamt zweimal sowie in der Nacht zum 26.12.2019 insgesamt dreimal mit seiner Ehefrau den Geschlechtsverkehr gegen deren Willen vollzogen haben. Der Angeklagte soll hierbei jeweils alkoholisiert gewesen sein.

Fall 7:

Weiterhin soll der Angeklagte Anfang Februar 2020, nach vorherigem Alkoholkonsum, seiner Ehefrau mit der Faust fest auf den Hinterkopf geschlagen haben und ihr ihn Aussicht gestellt haben, dass er sie umbringen werde. Hieraufhin soll die Polizei verständigt worden sein, die gegen den Angeklagten eine Wegweisungsverfügung erlassen habe.

Fall 8:

Einen Tag später soll die Ehefrau des Angeklagten beabsichtigt haben, heimlich ihre Sachen aus dem gemeinsam bewohnten Haus zu holen, um sich von dem Angeklagten zu trennen. Der Angeklagte soll zu diesem Zeitpunkt unberechtigt auf der Couch geschlafen und den Auszug nach Erwachen wahrgenommen haben. Er soll seiner Ehefrau daraufhin in Aussicht gestellt haben, sie zu töten. Er soll ihr gegenüber geäußert haben, dass sie keine drei Tage mehr leben werde, sie den 2. Geburtstag des gemeinsamen Sohnes am 21.05.2020 nicht mehr erleben werde und er sie überall finden werde. Der Angeklagte soll hierbei alkoholisiert gewesen sein.

Die Ehefrau des Angeklagten soll im Zuge dieses Vorfalls wenige Tage später bei dem Amtsgericht in Bad Sobernheim eine Gewaltschutzverfügung für sich und ihre Kinder gegen den Angeklagten erwirkt haben. In dieser Gewaltschutzverfügung soll dem Angeklagten insbesondere untersagt worden sein, Kontakt zu seiner Ehefrau aufzunehmen und sich den Kindern zu nähern.

Fall 9:

Unter Missachtung dieser Gewaltschutzverfügung soll der Angeklagte sich Mitte März 2020 seiner Ehefrau und den gemeinsamen Kindern, die auf dem Bahnhofsvorplatz in Idar-Oberstein auf den Bus gewartet haben sollen, unbemerkt von hinten genähert haben. Er soll seine Ehefrau von hinten umarmt und ihr erklärt haben, dass er nicht aufgeben werde und sie keine Ruhe vor ihm haben werde. Zudem soll er eines der Kinder umarmt haben, welches große Angst vor dem Angeklagte gehabt habe.

Fortsetzungstermine sind auf den 07.07.2022, 12.07.2022, 14.07.2022, 21.07.2022 und den 28.07.2022 bestimmt worden.

 

Mittwoch, 06.07.2022, 08:00 Uhr, 1. Strafkammer, Saal 7 (Schwurgericht)
Az: 1 Ks 1041 Js 12424/21

Der am 21.03.2022 begonnene Prozess wegen Mordes u.a. wird fortgesetzt.

Weitere Fortsetzungstermine sind auf den 11.07.2022, 13.07.2022, 18.07.2022, 01.08.2022, 02.08.2022, 03.08.2022, 04.08.2022, 05.08.2022, 22.08.2022 und den 09.09.2022 bestimmt worden.

 

Mittwoch, 06.07.2022, 13:00 Uhr, 1. Strafkammer, Saal 7 (Schwurgericht)
Az: 1 Ks 1044 Js 902/22

Die Staatsanwaltschaft Bad Kreuznach wirft einem 32 Jahre alten, vorbestraften, derzeit auf Grund eines gerichtlichen Unterbringungsbefehls in einer Klinik in Alzey einstweilen untergebrachten Angeklagten aus Idar-Oberstein einen versuchten Mord in Tateinheit mit einer gefährlichen Körperverletzung im Zustand der Schuldunfähigkeit vor.

Der Angeklagte soll seit mehreren Jahren an einer paranoiden Schizophrenie leiden. Mitte Januar 2022 soll er sich mit einem Taxi zu der Anschrift seiner Mutter in Baumholder fahren lassen. Dort soll er nachts an der Wohnungstür seiner Mutter geklingelt haben. Als seine Mutter die Tür geöffnet habe, soll der Angeklagte mit einem Küchenmesser mit einer Klingenlänge von 14 cm unmittelbar und ohne Vorwarnung sowie in Tötungsabsicht auf seine Mutter eingestochen haben. Durch diesen Stich soll der Angeklagte seiner Mutter eine 2 cm lange und 2 cm tiefe oberflächliche Stichwunde am linken Unterarm zugefügt haben. Bei dem Angriff soll der Angeklagte bewusst den Umstand ausgenutzt haben, dass seine Mutter nicht mit einem Angriff auf Leib und Leben gerechnet habe und sich daher nicht zur Wehr habe setzen können.

Die Mutter des Angeklagten soll daraufhin in das Wohnzimmer hinter das Sofa geflüchtet sein. Der Angeklagte soll ihr gefolgt sein und sich zwischen das Sofa und den Wohnzimmertisch gestellt haben, wobei er weitere Stichbewegungen in Richtung seiner Mutter ausgeführt haben soll, ohne diese jedoch zu treffen. Die Mutter des Angeklagten soll sodann laut Hilfe gerufen haben. Infolge jener Hilferufe sollen die zwei Söhne des Nachbarehepaars durch die offene Wohnungstür in die Wohnung der Mutter des Angeklagten herbeigeeilt sein. Der Angeklagte soll im Zuge dessen die weitere Tatausführung aufgegeben und sein Messer auf den Boden geworfen haben.

Die Steuerungsfähigkeit des Angeklagten sei zur Tatzeit aufgrund eines im Rahmen seiner psychotischen Erkrankung bestehenden Wahnerlebens vollständig aufgehoben gewesen.

Fortsetzungstermine sind auf den 08.07.2022 und den 15.07.2022 bestimmt worden.


Donnerstag, 07.07.2022, 09:00 Uhr, 2. Strafkammer, Saal 7
Az: 2 KLs 1023 Js 2007/20

Der am 05.07.2022 begonnene Prozess wegen Vergewaltigung u.a. wird fortgesetzt.

 

Freitag, 08.07.2022, 08:00 Uhr, 1. Strafkammer, Saal 7 (Schwurgericht)
Az: 1 Ks 1044 Js 902/22

Der am 06.07.2022 begonnene Prozess wegen versuchten Mordes u.a. wird fortgesetzt.

Ein weiterer Fortsetzungstermin ist auf den 15.07.2022 bestimmt worden.

 

Freitag, 08.07.2022, 09:30 Uhr, 3. Strafkammer, Saal 6 (Berufungssache)
Az: 3 Ns 1043 Js 8416/20

Das Amtsgericht Bad Kreuznach hat einen 36 Jahre alten, vorbestraften Angeklagten aus Bad Kreuznach wegen gefährlicher Körperverletzung in zwei Fällen und versuchter räuberischer Erpressung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und zwei Monaten verurteilt. Das Amtsgericht Bad Kreuznach hat die Vollstreckung der Freiheitsstrafe zur Bewährung ausgesetzt.

Fall 1:

Der Angeklagte soll Ende März 2020 auf dem Parkplatz eines Supermarktes in Bad Kreuznach mehrfach, ohne rechtfertigenden Grund, einen Mann mit einem Fahrradschloss geschlagen haben. Der Mann soll durch die Schläge Prellungen am Kopf, an der Lendenwirbelsäule und an der linken Schulter erlitten haben. Weiterhin soll das linke Schultergelenk des Mannes ausgerenkt worden sein.

Fall 2:

Im Anschluss an diesen Vorfall soll der Mann, der von dem Angeklagten geschlagen worden sei, eine weitere männliche Person angerufen haben, damit diese ihn abholen könne. Jene weitere männliche Person soll wenige Minuten später gemeinsam mit einem männlichen Begleiter unter Nutzung eines Pkw auf dem Parkplatz des Supermarktes in Bad Kreuznach erschienen sein. Der Angeklagte soll zu diesem Zeitpunkt noch vor Ort gewesen sein. Der Angeklagte soll auf das Fahrzeug zugegangen sein und sich auf diesem mit dem Fahrradschloss in der Hand abgestützt haben. Die beiden Fahrzeuginsassen sollen hieraufhin aus dem Fahrzeug ausgestiegen sein. Der Angeklagte soll sodann auf die männliche Person, die zuvor von dem Mann, der von dem Angeklagten geschlagen worden sei, angerufen worden sei, zugegangen sein und diese männliche Person mindestens einmal mit dem Fahrradschloss geschlagen haben. Durch den Schlag soll jene männliche Person einer blutende Wunde unter dem rechten Auge sowie einen blauen Fleck am Oberschenkel erlitten haben.

Fall 3:

Anfang Juni 2020 soll der Angeklagte seinen ehemaligen Arbeitgeber angerufen und von diesem Geld gefordert haben. Hierbei soll er seinem ehemaligen Arbeitgeber gedroht haben, dass er tot sei, wenn er das Geld nicht in 24 Stunden habe. Der Arbeitgeber soll diese Drohung des Angeklagten ernst genommen, gleichwohl aber keine Zahlung an den Angeklagten vorgenommen haben.

Der Angeklagte hat sich zu den Tatvorwürfen vor dem Amtsgericht teilweise geständig eingelassen.

Ein Fortsetzungstermin ist auf den 28.07.2022 bestimmt worden.

 

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