Montag, den 03.07.2023, 09:30 Uhr, 3. Strafkammer, Saal 6 (Berufungssache)
Az: 3 NBs 1025 Js 6845/22
Das Amtsgericht Idar-Oberstein hat einen 25 Jahre alten, vorbestraften, zuletzt über keinen festen Wohnsitz verfügenden Angeklagten wegen versuchter besonders schwerer räuberischer Erpressung und wegen versuchter räuberischer Erpressung sowie wegen Wohnungseinbruchsdiebstahls zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 3 Jahren und 2 Monaten verurteilt.
Fall 1:
Der Angeklagte soll Mitte Dezember 2021 eine Bankfiliale in Kirn betreten und sich zielstrebig hinter den Servicebereich der beiden Kassenschalter zum Schreibtisch einer Mitarbeiterin begeben haben. Er habe einen Umschlag auf den Schreibtisch der Mitarbeiterin gelegt, mit den Füßen gestampft und gestikulierend von der Mitarbeiterin gefordert, ihm Geld herauszugeben und in den Umschlag zu packen. Dabei habe er eine metallene, spitz zulaufende Feile in der Hand gehalten, um seiner Forderung Nachdruck zu verleihen. Als die Mitarbeiterin seiner Forderung nicht nachgekommen sei, habe der Angeklagte mit der Feile vor den Augen der Mitarbeiterin hin- und her „gefuchtelt“, um diese dazu zu bringen, Geld in den Umschlag zu legen. Die Mitarbeiterin habe daraufhin beide Arme gehoben, sei mit ihrem Schreibtischstuhl nach hinten gerollt und habe gegenüber dem Angeklagten die Äußerung „ich habe nichts“ getätigt. Als hierdurch eine Kollegin der Mitarbeiterin auf die Situation aufmerksam geworden sei und nach ihr gerufen habe, habe der Angeklagte von der Mitarbeiterin abgelassen und die Bankfiliale verlassen.
Fall 2:
Etwa zwei Stunden nach dem vorgenannten Vorfall habe der Angeklagte mit der Absicht, durch Gewaltanwendung oder durch Drohung von Gewaltanwendung an Geld zu kommen, den Verkaufsraum einer Tankstelle in Idar-Oberstein betreten. Dort habe er von der zu diesem Zeitpunkt alleine im Verkaufsraum anwesenden Kassiererin Geld gefordert. Dabei habe er stets eine Hand in seiner Jacke verborgen gehalten. Sodann habe versucht hinter den Kassenbereich zu gelangen, habe „schneller“ gerufen und die Kassiererin laut aufgefordert die Kasse zu öffnen. Schließlich habe er Anlauf genommen und sei mit einem Knie auf den Kassentresen gesprungen, um seiner Forderung Nachdruck zu verleihen. Die Kassiererin sei daraufhin in Richtung Aufenthaltsraum gelaufen und habe nach ihrer Kollegin gerufen, woraufhin der Angeklagte fluchtartig den Verkaufsraum ohne Beute verlassen habe.
Fall 3:
An dem den beiden vorgenannten Vorfällen folgenden Tag habe sich der Angeklagte mit seinem Fahrrad zu einem abgelegenen Wohnhaus in Idar-Oberstein begeben. Im Erdgeschoss dieses Wohnhauses habe sich eine Gaststätte und im ersten Obergeschoss eine Wohnung befunden. Der Angeklagte sei über das Garagendach zum Fenster des in der Wohnung gelegenen Büros gelangt und habe die Scheibe des Fensters mittels eines Steins eingeschlagen. Hierdurch sei er in die Wohnung gelangt. In der Wohnung habe er diverse Schränke durchsucht und schließlich unter anderem vier ältere iPhone-Geräte, ein Tablet, einen Laptop, Bargeld im Wert von mehreren hundert Euro, Schmuck sowie zwei Spiegelreflexkameras entwendet.
Der Angeklagte hat sich zu den Tatvorwürfen vor dem Amtsgericht geständig eingelassen.
Ein Fortsetzungstermin ist auf den 17.07.2023 bestimmt worden.
Dienstag, den 04.07.2023, 10:00 Uhr, 3. Strafkammer, Saal 6 (Berufungssache)
Az: 3 NBs 1042 Js 16132/20
Das Amtsgericht Bad Kreuznach hat einen 39 Jahre alten, einschlägig vorbestraften Angeklagten aus Köln wegen unerlaubten Besitzes von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge zu einer Freiheitsstrafe von 10 Monaten verurteilt. Die Vollstreckung der Freiheitsstrafe hat das Amtsgericht Bad Kreuznach zur Bewährung ausgesetzt.
Der Angeklagte habe Mitte November 2020 im Rahmen einer zollrechtlichen Verkehrskontrolle auf der Rastanlage Hunsrück West in Daxweiler in seinem Fahrzeug 112,7 Gramm Marihuana verwahrt. Das Marihuana habe der Angeklagte zuvor als Vorrat zum Eigenkonsum erworben. Der Angeklagte habe hierbei gewusst, dass er die erforderliche betäubungsmittelrechtliche Erlaubnis nicht gehabt habe, sich dennoch über die fehlende Berechtigung hinweggesetzt.
Der Angeklagte hat sich zu dem Tatvorwurf vor dem Amtsgericht geständig eingelassen.
Mittwoch, den 05.07.2023, 09:30 Uhr, 3. Strafkammer, Saal 6 (Berufungssache)
Az: 3 Ns 1042 Js 4718/21
Der am 27.06.2023 begonnene Prozess wegen gefährlicher Körperverletzung u.a. wird fortgesetzt.
Donnerstag, den 06.07.2023, 09:30 Uhr. 5. Strafkammer, Saal 7
Az: 5 KLs 1021 Js 13945/21 jug
Die Staatsanwaltschaft Bad Kreuznach wirft einem 40 Jahre alten, vorbestraften Angeklagten aus Idar-Oberstein vor, im Zeitraum von März 2013 bis Dezember 2017 in sieben Fällen Sexualdelikte zu Lasten seiner leiblichen Tochter, die im vorgenannten Zeitraum zwischen 8 Jahren und 12 Jahren alt gewesen sei, begangen haben zu haben. Weiterhin wirft die Staatsanwaltschaft Bad Kreuznach dem Angeklagten in zwei Fällen eine Beleidigung zulasten seiner beiden Schwestern vor.
Fortsetzungstermine sind auf den 12.07.2023, 13.07.2023, 20.07.2023, 25.07.2023 und den 04.08.2023 bestimmt worden.
Donnerstag, den 06.07.2023, 11:00 Uhr, 7. Strafkammer, Saal 6 (Berufungssache)
Az: 7 NBs 1025 Js 9910/22
Das Amtsgericht Bad Kreuznach hat einen 34 Jahre alten, einschlägig vorbestraften Angeklagten aus Wiesbaden wegen Diebstahls in zwei Fällen, davon in einem Fall im Versuch, zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 1 Jahr verurteilt. Das Amtsgericht Bad Kreuznach hat die Vollstreckung der Gesamtfreiheitsstrafe nicht zur Bewährung ausgesetzt.
Fall 1:
Anfang Juli 2022 habe der Angeklagte gemeinsam mit einem unbekannten Mittäter versucht in ein zu diesem Zeitpunkt unbewohntes Haus in Bad Kreuznach einzubrechen, um Stehlenswertes zu entwenden. Der Angeklagte und der unbekannte Mittäter hätten zunächst versucht die Kellertür des Hauses zu öffnen. Anschließend hätten sie versucht ein Stück Holz aus einer Holzspanplatte, die ein Fenster gesichert habe, zu reißen. Es sei ihnen jedoch nicht gelungen in das Haus einzudringen, weshalb sie ohne Beute geflüchtet seien.
Fall 2:
Weiterhin habe sich der Angeklagte gemeinsam mit einem unbekannten Mittäter zu einem unbekannten Zeitpunkt im Zeitraum zwischen Mitte Oktober 2022 und Mitte Februar 2023 zu einem Anwesen in Bad Kreuznach begeben, welches sich seinerzeit aufgrund einer Sanierung im Rohbau befunden habe und mit einem Baugerüst umstellt gewesen sei. Über das Gerüst sei der Angeklagte an ein Fenster gelangt, durch welches er ins Innere des Gebäudes geklettert sei, um das Gebäude nach Stehlenswertem zu durchsuchen. In dem Gebäude habe der Angeklagte bereits verlegte Heizungsrohre aus Kupfer herausgerissen und diese an sich genommen, um sie gewinnbringend zu veräußern. Die Kupferrohre hätten einen Wert von 22.000 Euro gehabt.
Der Angeklagte hat sich zu den Tatvorwürfen vor dem Amtsgericht geständig eingelassen.