Montag, den 30.06.2025, 09:15 Uhr, 2. Strafkammer, Saal 7
Az: 2 KLs 1044 Js 9203/24
Der am 16.06.2025 begonnene Prozess wegen bewaffneten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln u.a. wird fortgesetzt.
Dienstag, den 01.07.2025, 09:15 Uhr, 7. Strafkammer, Saal 6 (Berufungssache)
Az: 7 NBs 1044 Js 1955/25
Das Amtsgericht Bad Kreuznach hat einen 29 Jahre alten, einschlägig vorbestraften Angeklagten aus Waldlaubersheim wegen vorsätzlichen Fahrens ohne Fahrerlaubnis unter Einbeziehung der Strafe aus einem anderen Urteil zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 11 Monaten verurteilt. Zudem hat das Amtsgericht Bad Kreuznach den Angeklagten wegen eines weiteren Falles des vorsätzlichen Fahrens ohne Fahrerlaubnis zu einer weiteren Freiheitsstrafe von 10 Monaten verurteilt. Das Amtsgericht Bad Kreuznach hat die Vollstreckung der Freiheitsstrafen nicht zur Bewährung ausgesetzt.
Fall 1:
Der Angeklagte soll Anfang März 2024 mit einem Kraftrad am öffentlichen Straßenverkehr in Argenschwang teilgenommen haben, obwohl ihm bewusst gewesen sei, nicht im Besitz der erforderlichen Fahrerlaubnis gewesen zu sein.
Fall 2:
Ferner soll der Angeklagte Ende April 2024 im Bewusstsein, nicht im Besitz der erforderlichen Fahrerlaubnis gewesen zu sein, mit einem Pkw am öffentlichen Straßenverkehr in Münchwald teilgenommen haben.
Der Angeklagte hat sich zu den Tatvorwürfen vor dem Amtsgericht Bad Kreuznach geständig eingelassen.
Dienstag, den 01.07.2025, 13:00 Uhr, 7. Strafkammer, Saal 6 (Berufungssache)
Az: 7 NBs 1025 Js 3410/24
Das Amtsgericht Bad Kreuznach hat einen 44 Jahre alten, vorbestraften Angeklagten aus Rüdesheim wegen gefährlicher Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von 1 Jahr verurteilt. Das Amtsgericht Bad Kreuznach hat die Vollstreckung der Freiheitsstrafe nicht zur Bewährung ausgesetzt.
Der Angeklagte soll sich Mitte Januar 2024 in alkoholisiertem Zustand zu der Wohnung eines Bekannten in Bad Kreuznach begeben haben. Nachdem sein Bekannter ihn nicht hereingelassen habe und auch nicht zu ihm herausgekommen sei, habe er mehrmals gegen die Wohnungstür geschlagen und getreten. Auf dem Fensterbrett hätten diverse Dekorationsgegenstände gestanden, von welchen der Angeklagte dann einige Gegenstände gegen die Tür geworfen habe. Sein Bekannter sei daraufhin zum Küchenfenster gekommen und habe versucht den Angeklagten zu beruhigen. Der Angeklagte habe sodann mehrere Gegenstände in Richtung des Fensters geworfen, welches hierdurch zerbrochen sei. Durch einen der Gegenstände sei sein Bekannter an der rechten Stirnseite getroffen worden, was der Angeklagte zumindest billigend in Kauf genommen habe. Sein Bekannter habe hierdurch eine Platzwunde an der rechten Stirnseite erlitten sowie durch die Glassplitter des zerbrochenen Fensters Schnittverletzungen an den Armen, Händen und Füßen.
Der Angeklagte hat sich zu dem Tatvorwurf vor dem Amtsgericht Bad Kreuznach teilgeständig eingelassen.
Mittwoch, den 02.07.2025, 09:15 Uhr, 3. Strafkammer, Saal 6 (Berufungssache)
Az: 3 Ns 1022 Js 11994/20
Das Amtsgericht Bad Kreuznach hat einen 33 Jahre alten, vorbestraften Angeklagten aus Stockstadt wegen Vergewaltigung zu einer Freiheitsstrafe von 2 Jahren und 6 Monaten verurteilt.
Der Angeklagte soll Mitte Juni 2020 mit mehreren Bekannten in einer Bar in Bad Kreuznach gewesen sein und dort Bier und Schnaps konsumiert haben. Im Anschluss daran sei die Gruppe in die Wohnung eines Bekannten des Angeklagten gegangen, um dort weiter zu feiern. Zu jener Feier sei eine Frau dazu gekommen, die zuvor mit ihren Freundinnen auf einer anderen Feier gewesen sei. Es sei in der Wohnung weiter Alkohol konsumiert worden. Zwischen 2 Uhr und 3 Uhr nachts habe sich die Frau mit dem Bewohner der Wohnung, mit dem sie eine sexuelle Beziehung unterhalten habe, in dessen Bett schlafen gelegt. Die übrigen Gäste, mit Ausnahme des Angeklagten, hätten die Wohnung zu diesem Zeitpunkt bereits verlassen gehabt. Gegen 3 Uhr habe sich auch der Angeklagte in das Bett mit dazu gelegt. Gegen 5 Uhr sei die Frau aufgewacht, weil sie gemerkt habe, dass jemand an ihrer Vagina herumgespielt habe und mit den Fingern in diese eingedrungen sei. In diesem Moment habe sie erkannt, dass der Angeklagte die Handlung vorgenommen habe. Sie habe auch bemerkt, dass der Angeklagte ihre Hand an sein Glied geführt habe. Die Frau habe daraufhin zu dem Angeklagten gesagt „geht’s noch“, woraufhin der Angeklagte von der Frau abgelassen habe.
Der Angeklagte hat sich vor dem Amtsgericht Bad Kreuznach zu dem Tatvorwurf nicht eingelassen, sein Verteidiger hat die Begehung der dem Angeklagten zur Last gelegten Tat bestritten.
Ein Fortsetzungstermin ist auf den 15.07.2025 bestimmt worden.
Mittwoch, den 02.07.2025, 09:15 Uhr, 2. Strafkammer, Saal 7
Az: 2 KLs 1043 Js 11390/24
Der am 21.03.2025 begonnene Prozess wegen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge u.a. wird fortgesetzt.
Ein weiterer Fortsetzungstermin ist auf den 07.07.2025 bestimmt worden.
Mittwoch, den 02.07.2025, 09:30 Uhr, 1. Strafkammer (Schwurgericht), Saal 7
Az: 1 Ks 1041 Js 102/25
Der am 27.05.2025 begonnene Prozess wegen versuchten Mordes u.a. wird fortgesetzt.
Donnerstag, den 03.07.2025, 09:00 Uhr, 2. Strafkammer, Saal 7
Az: 2 KLs 1025 Js 11693/24
Der am 04.06.2025 begonnene Prozess wegen (schweren) Bandendiebstahls u.a. wird fortgesetzt.
Ein weiterer Fortsetzungstermin ist auf den 08.07.2025 bestimmt worden.
Donnerstag, den 03.07.2025, 09:15 Uhr, 2. Strafkammer, Saal 7
Az: 2 KLs 1023 Js 18922/22
Die Staatsanwaltschaft Bad Kreuznach wirft einem 32 Jahre alten, vorbestraften, derzeit in der JVA Rohrbach in Untersuchungshaft befindlichen Angeklagten aus Bad Kreuznach eine versuchte sexuelle Nötigung unter Verwendung einer Waffe oder eines anderen gefährlichen Werkzeuges vor.
Der Angeklagte soll Ende Dezember 2022 eine Frau in ihrer Wohnung in Bad Kreuznach mittels eines von ihm mitgeführten Messers in der Absicht bedroht haben, geschlechtliche Handlungen mit ihr vornehmen zu können. Die Frau, die in einer Wohnungsgemeinschaft gelebt habe, habe versucht durch lautes Schreien auf sich aufmerksam zu machen, woraufhin der Angeklagte auf die Frau zugegangen sei und versucht habe ihr mit einer Hand den Mund zuzuhalten. Die Frau sei jedoch kontinuierlich zurückgewichen und habe um Hilfe geschrien. Erst als der Angeklagte gehört habe, dass die Mitbewohnerin der Frau herbeigeeilt sei, habe er von der Frau abgelassen. Hierbei habe er erkannt, dass er angesichts des Entdeckungsrisikos sein sexuelles Vorhaben nicht mehr in die Tat habe umsetzen können.
Fortsetzungstermine sind auf den 10.07.2025 und den 29.07.2025 worden.