Dienstag, 11.07.2017, 08:30 Uhr 7. Strafkammer (Berufungssache)
Das Amtsgericht Bad Kreuznach hat den 33 Jahre alten, erheblich einschlägig vorbestraften Angeklagten aus Bad Kreuznach, wegen Diebstahls zu einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten verurteilt. Der Angeklagte soll im Juli 2016 zunächst von einem Hausanwesen in Bad Kreuznach eine Sportjacke, die zum Lüften vor der Tür gehangen habe, und dann weitere Gegenstände aus einer unverschlossenen Garage entwendet haben. Verschiedene Werkzeuge und Elektroartikel sowie zwei Mountainbikes habe er verpackt und zum Abtransport bereitgelegt. Der Angeklagte, der auf frischer Tat gestellt wurde, war vor dem Amtsgericht geständig.
Dienstag, 11.07.2017, 09:00 Uhr 7. Strafkammer (Berufungssache)
Der 32 Jahre alte, mehrfach, auch einschlägig vorbestrafte Angeklagte aus Bad Kreuznach ist erstinstanzlich durch das Amtsgericht Bad Kreuznach wegen Betruges unter Einbeziehung einer vorausgegangenen Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe von elf Monaten verurteilt worden. Der Angeklagte, der arbeitslos gewesen und Leistungen vom Jobcenter bezogen habe, soll entgegen seiner ihm bekannten Verpflichtung bei dem Jobcenter nicht angezeigt haben, dass er eine Arbeitsstelle angenommen habe. Ihm seien deswegen rund 1.500,00 € zu Unrecht ausgezahlt worden. Der Angeklagte war erstinstanzlich geständig.
Donnerstag, 13.07.2017, 09.00 Uhr 5. Strafkammer (Jugendkammer-Berufungssache)
Der 23 Jahre alte vorbestrafte Angeklagte aus Idar-Oberstein ist in erster Instanz durch das Amtsgericht Idar-Oberstein wegen Betruges in drei Fällen unter Einbeziehung einer vorausgegangenen Verurteilung zu einer Jugendstrafe von drei Jahren verurteilt worden. Das Amtsgericht hat dem Angeklagten ferner die Fahrerlaubnis entzogen. Der Angeklagte soll unter Mithilfe eines Mitangeklagten, dessen Verurteilung zu einer Geldstrafe rechtskräftig ist, im Dezember 2013 und im März 2014 Verkehrsunfälle vorgetäuscht haben. Hierbei soll der Mitangeklagte jeweils mit dem Einverständnis des Angeklagten auf Parkplätzen in Idar-Oberstein gegen dessen Pkw gefahren sein, woraufhin der Angeklagte Ansprüche gegen den Haftpflichtversicherer des von dem Mitangeklagten geführten Fahrzeuges geltend gemacht habe. Die Versicherungen sollen in beiden Fall etwa 3.900,00 € reguliert haben.
Das bei dem vorgetäuschten Unfall im März 2014 beschädigte Fahrzeug habe der Angeklagte im Januar 2015 verkauft und dabei den Schaden im Heck- und Frontbereich verschwiegen und als Beschädigung lediglich eine kleine Delle in der Beifahrertür angegeben. Der Käufer habe deswegen für den Pkw 10.250 € gezahlt.
Der Angeklagte hat sich erstinstanzlich im ersten Fall dahingehend eingelassen, dass ein normaler Unfall vorgelegen habe, in den beiden anderen Fällen war er geständig.
Donnerstag, 13.07.2017, 10:00 Uhr 5. Strafkammer (Jugendkammer - Berufungssache)
Das Amtsgericht Bad Kreuznach hat den 24 Jahre alten Angeklagten aus Utrecht (Niederlande), der in den Niederlanden wiederholt strafrechtlich in Erscheinung getreten ist, wegen Diebstahls mit Waffen zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und drei Monaten verurteilt. Der Angeklagte soll im Januar 2017 mit drei weiteren Mittätern, von denen einer durch das Amtsgericht rechtskräftig zu einer Jugendstrafe verurteilt wurde und zwei nicht gefasst werden konnten, mit einem gestohlenen Pkw aus den Niederlanden nach Bad Kreuznach gefahren sein. Nachdem sie sich mit Sturmhauben maskiert hätten, habe einer der nicht gefassten Mittäter die Glaseingangstür des Telekom Shops mit einem Vorschlaghammer eingeschlagen. Die Täter hätten sodann insgesamt 135 Mobiltelefone, zwei Speedsticks und zwei Mediapads im Gesamtwert von rund 80.000,00 € entwendet. Der Angeklagte und sein rechtskräftig verurteilter Mittäter seien auf der Flucht nach kurzer Verfolgungsfahrt, bei der es zu mehreren Unfällen gekommen sei, festgenommen worden. Der Angeklagte hat vor dem Amtsgericht das äußere Tatgeschehen eingeräumt.