Hauptverhandlungen vor den Strafkammern des Landgerichts Bad Kreuznach in der 28. Kalenderwoche 2021

Dienstag, 13.07.2021, 09:30 Uhr, 3. Strafkammer, Saal 6 (Berufungssache)
Az: 3 Ns 1042 Js 2794/19

Das Amtsgericht Bad Kreuznach hat einen 29 Jahre alten, einschlägig vorbestraften Angeklagten aus Bad Kreuznach wegen unerlaubten Besitzes von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge zu einer Freiheitsstrafe von 11 Monaten verurteilt. Das Amtsgericht hat die Vollstreckung der Freiheitsstrafe nicht zur Bewährung ausgesetzt.

Der Angeklagte soll Ende September 2018 zusammen mit seinem damaligen Mitbewohner aufgrund eines gemeinsamen Tatentschlusses in der damals gemeinsam bewohnten Wohnung in Bad Kreuznach 758,2 Gramm Marihuana zum Eigenkonsum verwahrt haben.

Der Angeklagte hat sich vor dem Amtsgericht zu dem Tatvorwurf geständig eingelassen.

 

Dienstag, 13.07.2021, 09:30 Uhr, 5. Strafkammer, Saal 7 (Berufungssache)
Az: 5 Ns 1044 Js 14938/20 jug

Das Amtsgericht Idar-Oberstein hat einen 21 Jahre alten, einschlägig vorbestraften Angeklagten aus Saarbrücken wegen versuchten Betrugs, unter Einbeziehung einer Strafe aus einem weiteren gegen den Angeklagten ergangenen Urteils des Amtsgerichts Idar-Oberstein, zu einer Einheitsjugendstrafe von einem Jahr und vier Monaten verurteilt. Das Amtsgericht hat die Vollstreckung der Jugendstrafe nicht zur Bewährung ausgesetzt.

Der Angeklagte soll Mitte September 2020 im Auftrag einer Nachbarin, die plötzlich ins Krankenhaus eingeliefert werden musste, an den gemeinsamen Vermieter einen Betrag in Höhe von 300 Euro zur Zahlung der Miete der Nachbarin übergeben haben. Noch am Tag jener Geldübergabe soll der Angeklagte erneut zu seinem Vermieter gegangen sein und diesen darum gebeten haben, aus dem Betrag in Höhe von 300 Euro einen Betrag in Höhe von 50 Euro zurückzugeben. Dabei soll er seinem Vermieter wahrheitswidrig vorgespiegelt haben, dass seine Nachbarin um die Rückgabe des Geldes gebeten habe, um Lebensmittel für ihre 2-jährige Tochter zu kaufen. In der Annahme, dass jene Angaben des Angeklagten zutreffen, soll der Vermieter dem Angeklagten die 50 Euro ausgehändigt haben. Tatsächlich soll der Angeklagte das Geld für sich selbst und seine Lebensgefährtin zum Erwerb von Lebensmitteln benötigt haben. In Anbetracht der seitens des Angeklagten und seiner Lebensgefährtin gegenüber dem Vermieter bestehenden Mietrückstände in Höhe von 1.000 Euro soll der Angeklagte dies jedoch gegenüber seinem Vermieter nicht offenbart haben. Der Vermieter wäre vorliegend, sofern der Angeklagte seine Notlage offenbart hätte, bereit gewesen, dem Angeklagten die 50 Euro zu geben.

Der Angeklagte hat die ihm zur Last gelegte Tat vor dem Amtsgericht bestritten.

 

Mittwoch, 14.07.2021, 09:00 Uhr, 2. Strafkammer, Saal 7 (Berufungssache)
Az: 2 Ns 1023 Js 9729/17 (2)

Das Amtsgericht Idar-Oberstein hat einen 65 Jahre alten, nicht vorbestraften Angeklagten aus Mainz wegen Besitzes von kinderpornographischen Schriften in 91 tateinheitlichen Fällen in Tateinheit mit Besitzes von jugendpornographischen Schriften zu einer Geldstrafe in Höhe von 7.500 Euro verurteilt.

Der Angeklagte soll Mitte Juli 2017 in seinem Schlafzimmer neben dem Bett wissentlich mindestens 89 kinderpornographische Farbausdrucke sowie mindestens einen jugendpornographischen Farbausdruck aufbewahrt haben. Weiterhin soll der Angeklagte Mitte Juli 2017 auf seinem Computer zwei weitere kinderpornographische Dateien gespeichert gehabt haben.

Der Angeklagte hat sich vor dem Amtsgericht zu den Tatvorwürfen nicht eingelassen.

Die Berufung des Angeklagten gegen das Urteil des Amtsgerichts Idar-Oberstein ist von dem Landgericht Bad Kreuznach durch Urteil mit der Maßgabe verworfen worden, dass es den Angeklagten wegen Besitzes von kinderpornographischen Schriften in 89 tateinheitlichen Fällen in Tateinheit mit Besitzes von jugendpornographischen Schriften zu einer Geldstrafe von 7.000 Euro verurteilt hat. Die Berufung der Staatsanwaltschaft Bad Kreuznach gegen das Urteil des Amtsgerichts Idar-Oberstein hat das Landgericht Bad Kreuznach als unbegründet verworfen.

Gegen jenes Urteil des Landgerichts Bad Kreuznach hat der Angeklagte Revision eingelegt. Das Oberlandesgericht Koblenz hat auf jene Revision das Urteil des Landgerichts Bad Kreuznach mit den zugrundeliegenden Feststellungen aufgehoben und die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung an das Landgericht Bad Kreuznach zurückverwiesen.

 

Mittwoch, 14.07.2021, 09:30 Uhr, 7. Strafkammer, Saal 6 (Berufungssache)
Az: 7 Ns 1042 Js 15923/19

Der am 08.06.2021 begonnene Prozess wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis u.a. wird fortgesetzt.

Ein weiterer Fortsetzungstermin ist auf den 16.07.2021 bestimmt worden.

 

Donnerstag, 15.07.2021, 09:00 Uhr, 7. Strafkammer, Saal 6 (Berufungssache)
Az: 7 Ns 1025 Js 11755/20

Das Amtsgericht Bad Sobernheim hat den Einspruch der 44 Jahre alten Angeklagten aus Meisenheim gegen einen Strafbefehl des Amtsgerichts Bad Sobernheim vom 24.09.2020 durch Urteil verworfen, da die Angeklagte ohne genügende Entschuldigung nicht zu dem auf ihren Einspruch gegen den Strafbefehl bestimmten Hauptverhandlungstermin erschienen sein soll.

In dem Strafbefehl vom 24.09.2020, durch welchen der Angeklagten eine Geldstrafe in Höhe von 2.400 Euro auferlegt wurde, wird der Angeklagten das vorsätzliche Dulden des Fahrens ohne Fahrerlaubnis zur Last gelegt. Die Angeklagte soll es Mitte Juni 2020 zugelassen haben, dass eine andere Person mit dem Pkw der Angeklagten am öffentlichen Straßenverkehr teilgenommen hat. Die Angeklagte soll sich bewusst gewesen sein, dass die andere Person nicht im Besitz der für das Führen eines Kraftfahrzeuges erforderlichen Fahrerlaubnis gewesen sei.

 

Donnerstag, 15.07.2021, 13:00 Uhr, 7. Strafkammer, Saal 6 (Berufungssache)
Az: 7 Ns 1043 Js 18945/19

Das Amtsgericht Bad Kreuznach hat den Einspruch des 84 Jahre alten Angeklagten aus Eisenberg (Pfalz) gegen einen Strafbefehl des Amtsgerichts Bad Kreuznach vom 04.01.2021 durch Urteil verworfen, da der Angeklagte ohne genügende Entschuldigung nicht zu dem auf seinen Einspruch gegen den Strafbefehl bestimmten Hauptverhandlungstermin erschienen sein soll.

In dem Strafbefehl vom 04.01.2021, durch welchen dem Angeklagten eine Geldstrafe in Höhe von 1.600 Euro auferlegt wurde, wird dem Angeklagten ein unerlaubtes Entfernen vom Unfallort zur Last gelegt. Der Angeklagte soll Anfang November 2019 bei einem Parkvorgang in der Kurhausstraße in Bad Kreuznach mit seinem Pkw gegen einen anderen Pkw gestoßen sein. An dem anderen Pkw soll hierdurch ein Sachschaden in Höhe von 500 Euro entstanden sein. Der Angeklagte soll, obwohl er den Unfall bemerkt habe, die Unfallstelle verlassen haben, ohne die erforderlichen Feststellungen zu ermöglichen.

 

Freitag, 16.07.2021, 09:30 Uhr, 7. Strafkammer, Saal 6 (Berufungssache)
Az: 7 Ns 1042 Js 15923/19

Der am 08.06.2021 begonnene Prozess wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis u.a. wird fortgesetzt.

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