Dienstag, den 11.07.2023, 09:00 Uhr, 2. Strafkammer, Saal 7
Az: 2 KLs 1022 Js 6431/22
Die Staatsanwaltschaft Bad Kreuznach wirft einem 38 Jahre alten, vorbestraften Angeklagten aus Bad Kreuznach sowie einer 22 Jahre alten, vorbestraften Angeklagten aus Pfaffen-Schwabenheim vor, gemeinschaftlich handelnd einen (besonders) schweren Raub in Tateinheit mit einer gefährlichen Körperverletzung in Tatmehrheit mit einem Computerbetrug begangen zu haben.
Mitte Mai 2022 sollen die Angeklagten, die seinerzeit eine Beziehung führten, in der Wohnung des Stiefvaters der 22 Jahre alten Angeklagten in Bad Kreuznach gelebt haben. Dort sei es immer wieder zu Streitigkeiten, insbesondere um Geld und Drogenkonsum, gekommen. Am 22.05.2022 hätten diese Streitigkeiten darin gegipfelt, dass die 22 Jahre alte Angeklagte aufgrund eines gemeinsamen Tatplanes mit dem 38 Jahre alten Angeklagten ihren Stiefvater durch einen gezielten Schlag mit einem Handy von hinten niedergeschlagen habe. Der 38 Jahre alte Angeklagte habe den Stiefvater der 22 Jahre alten Angeklagten daraufhin in den Schwitzkasten genommen, wodurch dem Stiefvater der 22 Jahre alten Angeklagten schwarz vor Augen geworden sei. Unter Einfluss dieser Gewalteinwirkung sollen die Angeklagten die Geldbörse nebst Inhalt (unter anderem zwei ec-Karten, Personalausweis, Führerschein, 100 Euro Bargeld) sowie das Handy des Stiefvaters der 22 Jahre alten Angeklagten entwendet haben, um die Beute für eigene Zwecke zu verwenden. Der Stiefvater der 22 Jahre alten Angeklagten habe neben Schwindel eine Gehirnerschütterung, eine 1 cm große blutende Platzwunde am Kopf sowie Prellungen erlitten.
Noch am 22.05.2022 sollen sich die Angeklagten zu einer Bank in Bad Kreuznach begeben haben. Während der 38 Jahre alte Angeklagte vor der Bank gewartet habe, habe die 22 Jahre alte Angeklagte unter missbräuchlicher Verwendung einer der beiden entwendeten ec-Karten ihres Stiefvaters von dessen Konto 50 Euro abgehoben, um das Geld – wie von vornherein beabsichtigt – gemeinsam mit dem Mitangeklagten zu verbrauchen.
Ein Fortsetzungstermin ist auf den 18.07.2023 bestimmt worden.
Mittwoch, den 12.07.2023, 09:30 Uhr, 5. Strafkammer, Saal 7
Az: 5 KLs 1021 Js 13945/21 jug
Der am 06.07.2023 beginnende Prozess wegen sexuellen Missbrauchs von Schutzbefohlenen u.a. wird fortgesetzt.
Weitere Fortsetzungstermine sind auf den 13.07.2023, 20.07.2023, 25.07.2023 und den 04.08.2023 bestimmt worden.
Mittwoch, den 12.07.2023, 09:30 Uhr, 3. Strafkammer, Saal 6
Az: 3 Ns 1042 Js 14510/21
Das Amtsgericht Bad Kreuznach hat einen 33 Jahre alten, einschlägig vorbestraften Angeklagten aus Bad Kreuznach sowie eine 33 Jahre alte, einschlägig vorbestrafte Angeklagte aus Bad Kreuznach jeweils wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in 30 Fällen und unerlaubten Besitzes von Betäubungsmitteln schuldig gesprochen. Den 33 Jahre alten Angeklagten hat das Amtsgericht Bad Kreuznach unter Einbeziehung eines anderen Urteils des Amtsgerichts Bad Kreuznach zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 1 Jahr und 9 Monaten verurteilt, deren Vollstreckung es nicht zur Bewährung ausgesetzt hat. Die 33 Jahre alte Angeklagte hat das Amtsgericht Bad Kreuznach zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 1 Jahr und 6 Monaten verurteilt, deren Vollstreckung es ebenfalls nicht zur Bewährung ausgesetzt hat.
Fälle 1 bis 30:
Die Angeklagten sollen sich an einem nicht mehr genau bestimmbaren Tag vor April 2020 dazu entschlossen haben, sich durch den gewinnbringenden Weiterverkauf von gemeinsam erworbenen Heroin eine dauerhafte Einkommensquelle von einigem Gewicht und Dauer zu verschaffen, um sich so ihren gemeinsamen Drogenkonsum und ihren Lebensunterhalt zu finanzieren. Die Übergabe des Heroins an den Kunden habe durch die 33 Jahre alte Angeklagte mit Wissen und Wollen des 33 Jahre alten Angeklagten an in ihrer gemeinsamen Wohnanschrift in Bad Kreuznach erfolgen sollen.
In Ausführung dieses Tatplans habe die 33 Jahre alte Angeklagte an einen männlichen Abnehmer bei 30 Gelegenheiten im Zeitraum von April 2020 bis April 2021 jeweils 0,4 Gramm Heroin zu einem Preis von jeweils 20 Euro veräußert.
Fall 31:
Mitte Dezember 2021 sollen die Angeklagten in ihrem gemeinsamen Schlafzimmer ihrer Wohnung in Bad Kreuznach insgesamt 1,9 Gramm Heroin zum Zwecke des Eigenkonsums verwahrt haben. Das Heroin sei im Rahmen einer Wohnungsdurchsuchung sichergestellt worden.
Die Angeklagten haben sich vor dem Amtsgericht Bad Kreuznach jeweils nicht zu den Tatvorwürfen eingelassen.
Ein Fortsetzungstermin ist auf den 18.07.2023 bestimmt worden.
Donnerstag, den 13.07.2023, 09:30 Uhr, 5. Strafkammer, Saal 7
Az: 5 KLs 1021 Js 13945/21 jug
Der am 06.07.2023 beginnende Prozess wegen sexuellen Missbrauchs von Schutzbefohlenen u.a. wird fortgesetzt.
Weitere Fortsetzungstermine sind auf den 20.07.2023, 25.07.2023 und den 04.08.2023 bestimmt worden.
Donnerstag, den 13.07.2023, 09:30 Uhr, 7. Strafkammer, Saal 6 (Berufungssache)
Az: 7 Ns 1022 Js 8129/21
Das Amtsgericht Bad Kreuznach hat einen 48 Jahre alten, nicht vorbestraften Angeklagten aus Frankfurt am Main wegen Anstiftung zum Betrug sowie Hehlerei in 5 Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 1 Jahr verurteilt. Die Vollstreckung der Gesamtfreiheitsstrafe hat das Amtsgericht Bad Kreuznach zur Bewährung ausgesetzt.
Ein 44 Jahre alter ehemaliger Mitangeklagter, der von dem Amtsgericht Bad Kreuznach in dem vorgenannten Urteil bereits rechtskräftig wegen Betruges in Tateinheit mit Fälschung beweiserheblicher Daten in 5 Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 10 Monaten, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wurde, verurteilt wurde, sei als Postzusteller im Zustellstützpunkt Bingen am Rhein tätig gewesen. Ende 2019 habe er den Angeklagten kennengelernt. Der Angeklagte habe hierbei dem ehemaligen Mitangeklagten den Ankauf von Mobiltelefonen der Marke Apple IPhone 11 Pro Max zugesichert, die der ehemalige Mitangeklagte im Rahmen seiner Möglichkeiten als Postzusteller habe beschaffen sollen. Von diesem Zusatzeinkommen gelockt, habe der ehemalige Mitangeklagte Zahlungsfähigkeit und Zahlungswilligkeit vortäuschend im Zeitraum zwischen Anfang Dezember 2019 bis Ende Januar 2020 in fünf Fällen Mobiltelefone der Marke Apple IPhone 11 Pro Max bei einem Online-Shop bestellt. Hierbei habe er einen falschen Namen genutzt und die Mobiltelefone als Nachnahmesendungen an real existierende Adressen in seinem Zustellbezirk bestellt. Im Vertrauen auf eine ordnungsgemäße Vertragserfüllung habe der Online-Shop die Mobiltelefone ausgeliefert. Als diese in der von dem ehemaligen Mitangeklagten zu verteilenden Post gewesen seien, habe dieser die Pakete mit zu sich nach Hause genommen, die Mobiltelefone entnommen, die Pakete mit Werbematerial gefüllt und als unzustellbar an den Absender zurückgesandt. Die Rechnungen habe der ehemalige Mitangeklagte gemäß vorgefasster Bereicherungsabsicht nie bezahlt.
Der 48 Jahre alte Angeklagte habe in der Folgezeit im Zeitraum zwischen Anfang Dezember 2019 bis Ende Januar 2020 in 5 Fällen die auf diese Weise erlangten Mobiltelefone von dem ehemaligen Mitangeklagten zu einem sehr günstigen Preis von ca. 200 Euro je Mobiltelefon erworben. Der Angeklagte habe beabsichtigt, sich hierdurch eine nicht unerhebliche Einnahmequelle von einiger Dauer zu verschaffen.
Der Angeklagte hat die Tatvorwürfe vor dem Amtsgericht Bad Kreuznach im Wesentlichen bestritten.