Hauptverhandlungen vor den Strafkammern des Landgerichts Bad Kreuznach in der 28. Kalenderwoche 2025

Montag, den 07.07.2025, 10:00 Uhr, 3. Strafkammer, Saal 6 (Berufungssache)

Az: 3 NBs 1023 Js 10/22

Das Amtsgericht Idar-Oberstein hat einen 64 Jahre alten Angeklagten aus Birkenfeld vom Tatvorwurf des Besitzes kinderpornographischer Schriften freigesprochen.

In der Anklageschrift der Staatsanwaltschaft Bad Kreuznach wird dem Angeklagten zur Last gelegt, Mitte Mai 2022 bei einer Durchsuchung seiner Wohnung auf einem PC drei Dateien abgespeichert gehabt zu haben, auf welchen jeweils unter 14 Jahre alte Mädchen nackt posieren und ihre Geschlechtsteile in sexuell anzüglicher Weise präsentieren würden.

Der Angeklagte hat die Begehung der ihm zur Last gelegten Tat vor dem Amtsgericht Idar-Oberstein bestritten.

Das Amtsgericht Idar-Oberstein hat in seinem Urteil lediglich zwei der drei Bilder als kinderpornographische Inhalte eingestuft, konnte dem Angeklagten hinsichtlich des Besitzes dieser beiden Bilder jedoch keinen Vorsatz nachweisen und hat ihn daher aus tatsächlichen Gründen freigesprochen.

 

Montag, den 07.07.2025, 11:15 Uhr, 2. Strafkammer, Saal 7

Az: 2 KLs 1043 Js 11390/24

Der am 21.03.2025 begonnene Prozess wegen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge u.a. wird fortgesetzt.

 

Dienstag, den 08.07.2025, 09:15 Uhr, 2. Strafkammer, Saal 7

Az: 2 KLs 1025 Js 11693/24

Der am 04.06.2025 begonnene Prozess wegen (schweren) Bandendiebstahls u.a. wird fortgesetzt.

 

Mittwoch, den 09.07.2025, 09:15 Uhr, 5. Strafkammer, Saal 7

Az: 5 KLs 1041 Js 10294/24 jug

Der am 14.04.2025 begonnene Prozess wegen versuchten Totschlags u.a. wird fortgesetzt.

 

Donnerstag, den 10.07.2025, 09:15 Uhr, 2. Strafkammer, Saal 7

Az: 2 KLs 1023 Js 18922/22

Der am 03.07.2025 beginnende Prozess wegen versuchter sexueller Nötigung unter Verwendung einer Waffe oder eines anderen gefährlichen Werkzeuges wird fortgesetzt.

Ein weiterer Fortsetzungstermin ist auf den 29.07.2025 bestimmt worden.

 

Donnerstag, den 10.07.2025, 09:15 Uhr, 7. Strafkammer, Saal 6 (Berufungssache)

Az: 7 NBs 1044 Js 14230/24 (2)

Das Amtsgericht Bad Sobernheim hat einen 37 Jahre alten, einschlägig vorbestraften Angeklagten aus Bad Sobernheim wegen Diebstahls in vier Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 1 Jahr verurteilt. Das Amtsgericht Bad Sobernheim hat die Vollstreckung der Gesamtfreiheitsstrafe nicht zur Bewährung ausgesetzt.

Fall 1:

Der Angeklagte soll Anfang August 2024 aus einem Drogeriemarkt in Bad Sobernheim drei Packungen Parfüm im Gesamtwert von 140 Euro entwendet haben.

Fall 2:

Mitte September 2024 soll der Angeklagte aus einem Supermarkt in Bad Sobernheim zwei Kopfhörer im Wert von jeweils 79,99 Euro entwendet haben.

Fall 3:

Ende September 2024 habe der Angeklagte in dem vorgenannten Supermarkt in Bad Sobernheim Kopfhörer und eine Lautersprecherbox im Gesamtwert von 139,68 Euro unter seine Jacke gesteckt und den Supermarkt damit verlassen wollen, ohne zu bezahlen. Hieran sei er jedoch durch den Marktleiter gehindert worden.

Fall 4:

Mitte Oktober 2024 soll der Angeklagte aus einem anderen Supermarkt in Bad Sobernheim vier Flaschen Mezzo-Mix im Gesamtwert von 4,78 Euro entwendet haben.

Der Angeklagte hat sich zu den Tatvorwürfen vor dem Amtsgericht Bad Sobernheim geständig eingelassen.

 

Donnerstag, den 10.07.2025, 11:30 Uhr, 7. Strafkammer, Saal 6 (Berufungssache)

Az: 7 NBs 1041 Js 17740/24

Das Amtsgericht Bad Kreuznach hat einen 31 Jahre alten, einschlägig vorbestraften Angeklagten aus Bad Kreuznach wegen Betruges durch Unterlassen in drei Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 7 Monaten verurteilt. Das Amtsgericht Bad Kreuznach hat die Vollstreckung der Gesamtfreiheitsstrafe zur Bewährung ausgesetzt.

Der Angeklagte, der arbeitslos gewesen sei und Leistungen von dem Jobcenter bezogen habe, soll entgegen der ihm bekannten Verpflichtung dem Jobcenter nicht mitgeteilt haben, dass er Anfang November 2023 eine geringfügige Beschäftigung aufgenommen habe. Auch bei einer persönlichen Vorsprache vor dem Jobcenter Anfang März 2024 habe er das Beschäftigungsverhältnis verschwiegen. Aufgrund dessen seien ihm im Zeitraum von Anfang Dezember 2023 bis Ende April 2024 Leistungen des Jobcenters in Höhe von insgesamt 1.313,41 Euro zu Unrecht ausgezahlt worden.

Mitte April 2024 habe der Angeklagte dann einen Weiterbewilligungsantrag hinsichtlich der Leistungen des Jobcenters gestellt, in welchem er erneut nicht angegeben habe, dass er über ein Arbeitseinkommen verfüge. Aufgrund dieser unrichtigen Angabe seien ihm im Zeitraum von Anfang Mai 2024 bis Ende Juli 2024 Leistungen des Jobcenters in Höhe von insgesamt 695,72 Euro zu Unrecht ausgezahlt worden.

Schließlich soll der Angeklagte dem Jobcenter entgegen der ihm bekannten Verpflichtung auch nicht mitgeteilt haben, dass er im weiteren Verlauf des Monats April 2024 eine andere sozialversicherungspflichtige Arbeit aufgenommen habe. Aufgrund dessen seien ihm in den Monaten Juni und Juli 2024 weitere 924,96 Euro zu Unrecht vom Jobcenter ausgezahlt worden.

Der Angeklagte hat die Begehung der ihm zur Last gelegten Taten vor dem Amtsgericht Bad Kreuznach bestritten.

 

Donnerstag, den 10.07.2025, 13:30 Uhr, 7. Strafkammer, Saal 6 (Berufungssache)

Az: 7 NBs 1042 Js 3423/25

Das Amtsgericht Simmern/Hunsrück hat einen 45 Jahre alten, einschlägig vorbestraften Angeklagten aus Kaarst wegen vorsätzlichen Fahrens ohne Fahrerlaubnis zu einer Freiheitsstrafe von 6 Monaten verurteilt. Das Amtsgericht Simmern/Hunsrück hat die Vollstreckung der Freiheitsstrafe nicht zur Bewährung ausgesetzt.

Der Angeklagte soll Ende Januar 2025 in Simmern/Hunsrück mit einem Pritschenwagen am öffentlichen Straßenverkehr teilgenommen haben, obwohl er gewusst habe, dass er nicht im Besitz der für das Führen des Kraftfahrzeuges erforderlichen Fahrerlaubnis gewesen sei.

Der Angeklagte hat sich zu dem Tatvorwurf vor dem Amtsgericht Simmern/Hunsrück geständig eingelassen.

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