Hauptverhandlungen vor den Strafkammern des Landgerichts Bad Kreuznach in der 29. Kalenderwoche

Montag, 15.07.2019, 09:00 Uhr, 2. Strafkammer

Der am 24.06.2019 begonnene Prozess wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge wird fortgesetzt.

Montag, 15.07.2019, 09:00 Uhr, 7. Strafkammer (Berufungssache)

Das Amtsgericht Idar-Oberstein hat den 26 Jahre alten, nicht vorbestraften Angeklagten aus Baumholder sowie den 24 Jahre alten, vorbestraften Angeklagten aus Baumholder wegen sexueller Belästigung in Tateinheit mit vorsätzlicher Körperverletzung jeweils zu einer Geldstrafe verurteilt.

Die Angeklagten sollen Mitte Februar 2018 auf einer Fastnachtsveranstaltung in Baumholder eine junge Frau jeweils oberhalb der Kleidung an den Brüsten sowie im Bereich der Scheide berührt haben. Die Angeklagten sollen von der jungen Frau abgelassen haben, nachdem diese laut geschrien habe. Die junge Frau sei in Tränen ausgebrochen und habe in der Folgezeit für eine Dauer von ca. 3 bis 4 Wochen Angst gehabt, das Haus allein zu verlassen.

Die Angeklagten haben die Begehung der ihnen vorgeworfenen Tat vor dem Amtsgericht abgestritten.

Dienstag, 16.07.2019, 09:30 Uhr, 3. Strafkammer (Berufungssache)

Das Amtsgericht Bad Kreuznach hat den 44 Jahre alten, nicht vorbestraften Angeklagten aus Bad Kreuznach wegen unerlaubten Besitzes von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge zu einer Freiheitsstrafe von 1 Jahr und 6 Monaten verurteilt. Das Amtsgericht hat die Vollstreckung der Freiheitsstrafe zur Bewährung ausgesetzt.

Der Angeklagte soll Mitte Juni 2017 in einer damals von ihm betriebenen Diskothek in Bad Kreuznach in einem verschlossenen und nur ihm zugänglichen Lagerraum 668 Gramm Marihuana verwahrt haben. Ferner soll der Angeklagte in seiner Wohnung in Bad Kreuznach 1,99 Gramm Amphetamin verwahrt haben.

Der Angeklagte hat sich vor dem Amtsgericht zu dem Tatvorwurf nicht eingelassen.

Fortsetzungstermine sind bestimmt auf den 17.07.2019 und 24.07.2019.

Mittwoch, 17.07.2019, 09:30 Uhr, 3. Strafkammer (Berufungssache)

Der am 16.07.2019 begonnene Prozess wegen unerlaubten Besitzes von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge wird fortgesetzt.

Weiterer Fortsetzungstermin ist bestimmt auf den 24.07.2019.

Donnerstag, 18.07.2019, 09:30 Uhr, 7. Strafkammer (Berufungssache)

Der am 02.07.2019 begonnene Prozess wegen Diebstahls wird fortgesetzt.

Donnerstag, 18.07.2019, 14:00 Uhr, 2. Strafkammer

Der am 01.07.2019 begonnene Prozess wegen schweren Raubes wird fortgesetzt.

Weiterer Fortsetzungstermin ist bestimmt auf den 05.08.2019.

Freitag, 19.07.2019, 09:30 Uhr, 7. Strafkammer (Berufungssache)

Das Amtsgericht Bad Kreuznach hat den 53 Jahre alten, erheblich einschlägig vorbestraften Angeklagten aus Rüdesheim wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis zu einer Freiheitsstrafe von 6 Monaten verurteilt.

Der Angeklagte soll Anfang November 2018 mit seinem PKW am öffentlichen Straßenverkehr in Rüdesheim teilgenommen haben, ohne im Besitz der hierfür erforderlichen Fahrerlaubnis gewesen zu sein. Das Nichtvorhandensein der erforderlichen Fahrerlaubnis sei im Rahmen einer Verkehrskontrolle festgestellt worden.

Das Angeklagte hat sich zu dem Tatvorwurf vor dem Amtsgericht geständig eingelassen.

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