Hauptverhandlungen vor den Strafkammern des Landgerichts Bad Kreuznach in der 29. Kalenderwoche 2018

Dienstag, 17.07.2018, 09.00 Uhr 2. Strafkammer

Die Staatsanwaltschaft Bad Kreuznach wirft den beiden 41 und 36 Jahre alten, vorbestraften Angeklagten aus Langenlonsheim gemeinschaftlich begangene gefährliche Körperverletzung, erpresserischen Menschenraub, räuberischen Angriff auf einen Kraftfahrer und schwere räuberische Erpressung vor.

Der ältere der beiden Angeklagten habe sich – so der Vorwurf der Staatsanwaltschaft – im Dezember 2017 von dem späteren Geschädigten mit dem Pkw in Laubenheim/Nahe abholen lassen. Unterwegs habe er den Geschädigten gebeten, auch noch den jüngeren Angeklagten mitzunehmen. Nachdem der jüngere Angeklagte am Fahrbahnrand an einer Hütte in den Weinbergen zwischen Laubenheim und Dorsheim zu sehen gewesen sei, habe der ältere Angeklagte dem Geschädigten Reizgas in die Augen gesprüht. Als der Pkw daraufhin zum Stillstand gekommen sei, habe der jüngere Angeklagte den Geschädigten aus dem Fahrzeug gerissen. Der Geschädigte sei sodann auf die Rückbank des Pkw verbracht worden, dass nunmehr von dem älteren Angeklagten gesteuert worden sei. Dieser habe während der Fahrt von dem Geschädigten 5.000,00 € gefordert, ansonsten werde er den Geschädigten nochmals mit dem Reizgas besprühen. Als der Geschädigte erwidert habe, kein Geld zu haben, habe der ältere Angeklagte den Geschädigten aufgefordert, dessen Mutter anzurufen. Der Geschädigte habe seine Mutter dazu bewegen können, 200,00 € aufzutreiben, die dann von dem älteren Angeklagten abgeholt worden seien.

Im Ermittlungsverfahren waren beide Angeklagte weitgehend geständig.

Fortsetzungstermine sind bestimmt auf: 20.07.2018, 09.08.2018

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